Von der Versammlung wird nun
beschlossen:
zu teilweiser Deckung des Defizits von den vorhandenen Überschüssen 615 zu entuehmen und hienach aus das Etatsjahr 1890/91 einen Amtsschaden von
—35 000 Mark
umzulegen.
Z 20.
Das Dekret K. Kreisregierung vom 13. Februar 1890 Nr. 1324 Letr. die Ausstellung eines Distriktsarztes für die Parzellen der Stadtgemeinde Wildbad und der Gemeinde Enz- klösterle wird der Versammlung zur Kenntnis gebracht.
§ 21 .
Der Versammlung haben auch die sämtlichen Ortsvorsteher der nicht stimmberechtigten Gemeinden angewohnt.
Für den getreuen Auszug:
Gesehen:
Oberamtmann Hofman rr.
Amtsversammlungs-Aktuar
Wagner.