Von der Versammlung wird nun

beschlossen:

zu teilweiser Deckung des Defizits von den vorhandenen Überschüssen 615 zu entuehmen und hienach aus das Etatsjahr 1890/91 einen Amtsschaden von

35 000 Mark

umzulegen.

Z 20.

Das Dekret K. Kreisregierung vom 13. Februar 1890 Nr. 1324 Letr. die Ausstellung eines Distriktsarztes für die Parzellen der Stadtgemeinde Wildbad und der Gemeinde Enz- klösterle wird der Versammlung zur Kenntnis gebracht.

§ 21 .

Der Versammlung haben auch die sämtlichen Ortsvorsteher der nicht stimmberechtigten Gemeinden angewohnt.

Für den getreuen Auszug:

Gesehen:

Oberamtmann Hofman rr.

Amtsversammlungs-Aktuar

Wagner.