Die Amtsversammlung genehmigt den Beschlus; des Amtsversammlungs-Ausschusses (vom 15. April d. I. Z 1 des Prot.) betreffend die Stellvertretung für den erkrankten Oberamtspfleger Weßinger und
beschließt:
auf Grund des vorgelegten ärztlichen Zeugnisses die Kosten der Stellvertretung in der beschlossenen Weise zunächst bis zum 8. Juni d. I. ohne Inanspruchnahme des re. Weßinger auf die Amtspflegekasse zu übernehmen und zugleich den Ausschuß zu ermächtigen, etwa erforderlichen Falles den genannten Termin im Sinne dieses Beschlusses zu erweitern.
Mit der Führung der Funktion des Kontrolleurs bei der Oberamtssparkasse soll der Amtspflege-Stellvertreter Wagner beauftragt werden.
Mit der vom Oberamtspsteger Weßinger und dessen Ehefrau abgegebenen Erklärung, daß sie mit der von Ihnen bestellten Dienstkaution auch für die Amtsführung des Amtsver- wesers Wagner hasten, ist die Amtsvcrsammlung einverstanden.
Z II.
Der Amtsversammlung wird der Erlaß der Königl. Regierung des Schmarzwaldkreises vom 22. Dezember 1885 Nr. 6550 betreffend die Belohnung des örtlichen Verwalters und Kassiers der Bczirkrankenpflegeversicherung mitgeteilt, und es beschließt dieselbe, auf Grund der vorliegenden ersten Rechnung zur Bezirkskrankenpflegeversicherung für den Monat Dezember 1884 und das Kalenderjahr 1885 und in Berücksichtigung der aus dieser Rechnung sich ergebenden Geschäftsverhältnisse an den früheren Beschlüssen vom 16. November 1865 (Amtsversammlungsprotokoll K II) festzuhalten, jedoch mit der Aenderung, daß die beschlossenen Belohnungen aus der Amtspflegekasse bezahlt werden sollen.
8 12 .
Als nicht stimmberechtigte Mitglieder wohnten der heutigen Amtsvcrsammlung 17 Ortsvorsteher an.
Zur Beurkundung:
Ailitsversanllniiliigs-Aktiiar
St V Glauner.