Beschluß:

Dem gestellten Anträge zu entsprechen, fragt. Instrumente, die zirka 150 Kosten verursachen mögen, auf Rechnung der Amtspflege anzuschossen, auch den Bezirksinspektor mit deren Anschaffung zu betrauen.

Zum Schlüsse wird bemerkt, daß nach Anschaffung der Instrumente es alsdann Aufgabe des Inspektors sein müsse, dieselben bei seiner jährlichen Visitation in An­wendung zu bringen.

Ferner hat derselbe auf Verlangen einzelner Gemeinden das Schneidewerkzeug zur Benützung abzugeben.

7. Der Vorsitzende teilt der Amtsversammlung die für das Krankenhaus ausgestellte Haus­ordnung mit, welche von der Amtsversammlung genehmigt wird.

8. Der Vorsitzende teilt ein Schreiben des Oberamtsarztes Fischer vom 28. April 1886 mit, nach welchem derselbe den mit ihm als Krankeuhausarzt abgeschlossenen Vertrag vom I. Mai 1886 gekündigt hat.

Der Vorsitzende stellt nach Darlegung der Verhältnisse den Antrag, den Amts­versammlungsausschuß zu beauftragen und zu ermächtigen, in dieser Angelegenheit weitere Verhandlung zu pflegen und Beschluß zu fassen, welch' letzterer sodann bis zur nächsten Amtsversammlung gelten solle.

Ein weiterer Antrag wird von Schultheiß Bentter dahin gestellt, es möge die Versammlung beschließen: Die Kündigung des Oberamtsarztes Fischer anzunehmen, den Ausschuß jedoch zu ermächtigen, in dieser Angelegenheit auf Ansuchen des Ober­amtsarztes weiter zu verhandeln und Beschluß zu fassen, eventuell aber beim Nicht- zustandekommen einer Verständigung innerhalb der Kündigungsfrist (28. Juli 1886) den Oberamtswuudarzt Süßkind in provisorischer Weise als alleinigen Kraukenhaus- arzt mit den bisherigen Wartgeldbezügen der beiden Aerzte aufzustellen.

Der Antrag des Schultheißen Beutter kommt zuerst zur namentlichen Ab­stimmung und wird einstimmig angenommen

9. Aus Anlaß des im September d. I. in Neuenbürg stattsindenden Gaufestes wird von der Versammlung einstimmig

beschlossen:

dem landwirtschaftlichen Bezirksverein Neuenbürg zu den Kosten dieses Festes einen außerordentlichen Beitrag von 300 ^ zu verwilligen.

10. Gegen die übrigen Etatssätze wird von der Versammlung eine Einwendung nicht er­hoben und es kommen zu dem vorhandenen Defizit von 29 100 noch folgende weitere Posten gemäß obiger Beschlüsse

Ziff- 4

Von der Versammlung wird

beschlossen:

und zwar mit 14 gegen 12 Stimmen, zu teilweiser Deckung dieses Defizits von den vorhandenen Ueberschüssen 1700 zu verwenden und sodann auf das Etatsjahr I886V7 einen Amtsschaden von 28 000 umzulegen.

150 150 300 ..

29 700 ^