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Die einzelnen Aufrechnungen der Kosten für Geisteskranke und Schwach­sinnige betragen nach der publizierten Uebersicht

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und werden solche auf die Amtspflege übernommen.

§ 7.

Die Amts vergleichungstaxen kommen zur Beratung und werden in den seit­herigen Beträgen belassen.

§ 8 .

Es werden folgende Wahlen auf Antrag aus der Mitte der Amtsversammlung und mit deren einstimmiger Zustimmung durch Akklamation vorgenommen (mit Ausnahme ver Wahl des Amtsversammlungsausschusses).

1. Der Amtsversammlungs ansschuß pro 1 886^87 (geheime Abstimmung):

Stadtschultheiß Bätzuer von Wildbad,

Schultheiß Beutter von Herrenalb,

Schuon von Dobel,

Wagner von Birkenfeld,

Stadtschultheiß Bub von Neuenbürg.

Als Stellvertretr:

Schultheiß Häberlen von Calmbach,

Glauner von Gräfenhausen,

Bertsch von Jgelsloch.

2. Mitglieder der Land armen ko mmission neben dem Amtsversammlun gs- Auss ch u ß:

Dekan Cranz,

Apotheker Palm.

Ersatzmänner:

Qberamtswundarzt Süßkind,

Buchdrucker Jakob Meeh.

3. Oberamtsmahl-Kommission für eine etwaige Abgeordnetenwahl nach §25 Abs. 2 der Ministerialverfügung vom 6. November 1882:

a) Mitglieder der Amtsversammlung: Stadtfchultheiß Bätzuer in Wildbad,

Schultheiß Wagner in Birkenfeld.

Stellvertreter:

Schultheiß Glauner in Gräfenhausen, Schuon in Dobel.

^Mitglieder der Bürgeraussch ü s s e: Metzger, Christian, in Neuenbürg,

Ahr, Gottfried, Bäreumirts Sohn in Gräfenhausen.

Stellvertreter: Bürkle von Conweiler,

Schüßler von Schwann.