2) Bei den Quartierkosten die Taxen I. Ziff 4. a.ä. von 40 L im Winter auf 60 von 40 und 30 L im Sommer auf 50 L festzusetzen.

3) Im Uebrigen die seitherigen Taxen zu belassen.

Z 6.

Der Amtspfleger trägt den Amtskorporations-Etat pro 1884l85 im Einzelnen vor und wird hiebei folgendes besonders verhandelt:

1) In Anbetracht der vermehrten Geschäfte der Amtspflege durch die Landarmcnkosten, Naturalverpflegung und in nächster Zeit Vermittlung der Sparmarken, wird der bisherige Gehalt des Amtspflegers von 730 o-L auf 930 ^ und die Entschädigung für Schreibmaterialien von 60 auf 70 vom !. April 1884 an festgesetzt.

2) In Anbetracht der vermehrten Geschäfte des Amtsversammlungs-Aktuars durch die Verhandlungen der Landarmen-Kommission lpro 1874^81 39 Verhandlungen mit 186 einzelnen Füllen) u. s. w. wird der bisherige Gehalt des Amtsversammlungs- Aktuars dadurch erhöht, daß demselben gestattet ist, vom 1 April 1884 an bei seinen Reisen zu den Verhandlungen des Ausschusses und der Amtsversammlung hieher neben den seitherigen Reisekosten und Diäten auch das Taggeld von 4 auf einen Tag in Anrechnung zu bringen.

3) Die Entschädigung des Oberamtsarztes für die Pferdsration wird im seitherigen Betrag von 600 auf die Dauer von drei Jahren belassen.

4) Das Gesuch des Krankenhauswärters Haist um Erhöhung seines Wartgeldes wird abschlägig beschieden, da ein Grund zur Erhöhung nicht vorliegt.

5) Die nach den mitgeteilten Berechnungen 5197 91 ^ betragenden Kosten der

Naturalverpflegung armer Reifender pro 1883184 werden genehmigt.

6) Die Naturalverpflegung armer Reisender soll auch im Jahr 1884 85 auf Kosten der Amtspflege fortgesetzt und hiebei die bestehende Einrichtung dahin geändert werden, daß künftig in den Gemeinden Enzthal, Oberamts Nagold, und Enzklösterle eine gemeinschaftliche Station und statt des seitherigen Wechsels der Stationen Wildbad und Calmbach die Station auf das ganze Jahr nach Calmbach verlegt wird.

7) Für die Arbeiterkolonie in Dornahof, Oberamts Saulgau, wird in stets widerruf­licher Weise und zwar 1684 85 erstmals ein Beitrag von jährlich 200 ver-

willigt, und der Antrag auf 250 mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

8) Für den Brückenbau zur neuen Straßenverbindung von Herrenalb nach Wildbad wird zu den bereits verwilligten 12,000 -/U. ein weiterer einmaliger Beitrag von 2000 verwilligt, wenn die Brücke unterhalb der Eiacheinmündung errichtet wird, und weiter beschlossen, auch zu den Kosten der Grunderwerbung zur Kor­rektion der Gegensteigung der Enzthalstraße beim Kies im Verhältnis der von der Amtskorperation und den beteiligten Gemeinden verwilligten Beiträge (4 : 2 : 1) ebenfalls beizutragen und zwar im Betrag von rund 1315 und diese Beiträge baar zu bezahlen, falls mit dem Brückenbau alsbald begonnen wird.

9) Der Gemeinde Gräfenhausen wird zu dem Aufwand, welcher dieser Gemeinde durch den großen Brand vom 6.17. November 1883 erwachsen, ein einmaliger Beitrag von 1000 aus der Amtspflege verwilligt, jedoch hiebei ausdrücklich bemerkt, daß aus dieser Verwilligung keinerlei Consequenzcn für zukünftige Fälle gezogen werden dürfen.