Es wird nun zu dem Etat folgendes
beschlossen:
1) Die sümmtlichen Etatspositionen zu genehmigen und sodann zu dem Defizit von
weiter zuzuschlagen:
17,600
—
a. Die Amtsvergleichungskosten nach oben Z 3 . . . .
1,041
„ 20
„
d. Die Kosten der Naturalverpflegung nach oben H 5 (Ziff. 6)
8,396
„ 68
//
c. Für einen Kassenschrank der Amtspflege noch....
300
6. Dem Oberamtsbaumwart Weiß.
100
e. Dem Oberamtsdiener Weiß.
75
„
somit Defizit im Ganzen —27,512 66 ^
2) Zu Deckung desselben zu verwenden die pro I882>83unvermendeL gebliebenen Etatssätze :
Für Feuerwehr. 500
Für Medizinalvisitation. . . 300
—800
3) Das hiedurch sich ergebende restliche Defizit im abgerundeten Betrage von
26,700
als Amtsschaden pro 1863^84 umzulegen, da der weitere Mehrbetrag von 12 88 L
aus dem übrigen Restvermögen entnommen werden kann.
8 6 .
Die Versammlung geht über zu der Berathung.über die eventuelle Weiterführung der Naturalverpflegung armer Reisender im Bezirke. Bei dem Vortrag des Entwurfs eines Bezirksstatuts über die Naturalverpflegung entsteht Meinungsverschiedenheit darüber, ob eine Station in Dobel oder in Herrenalb errichtet werden soll, und wird diese Frage dadurch bereinigt, indem man sich dahin ausspricht, daß die Station in Dobel vom 1. April bis letzten September und die Station in Herrenalb vom 1. Oktober bis letzten März bestehen soll. Im Uebrigen wird das entworfene Bezirksstatut nach den, von einigen Mitgliedern der Versammlung vor- geschlagenen Abänderungen und Zusätzen gut geheißen und sofort
beschlossen:
das Bezirksstatut für Naturalverpslegung armer Reisender zu genehmigen und hienach auch die Fortführung der Naturalverpflegung im Jahre 1883^4 auf Kosten der Amtskorporation zu vollziehen.
8 7.
Zum Vorsitzenden der Farrenschaubehörde wird gewählt:
Oberamtsthierarzt Böpple hier
und zu dessen Stellvertreter:
Schultheiß Glauner in Gräfenhausen.
Bestimmt wird hiebei noch, daß mit der Farrenschau auch die Eberschau verbunden werden soll, sowie daß die Farren- und Eberschau immer im Frühjahr vorgenommen werden sollte, da hiezu die Monate April, Mai und Juni als die geeignetsten bezeichnet werden können. Bezüglich der Belohnung der Mitglieder der Farrenschau wird
beschlossen:
denselben als Entschädigung für Taggeld und Reisekosten täglich ein Aversuin von 10 ^