Ebenso werden die einzelnen Aufrechnungen der Kosten für Geisteskranke und Schwach­sinnige der Versammlung mitgetheilt und sodann diese Kosten in dem vom Amtspfleger be­rechneten Betrag von

1530 24 L

auf die Amtspflege übernommen.

8 4.

Die Amtsvergleichungstaxen sollen in den seitherigen Beträgen belassen werden.

Z 5.

Der Amtspfleger trägt den Amtscorporations-Etat pro l68Z!84 im Einzelnen vor und wird hiebei folgendes besonders verhandelt:

1) Die Einrichtung eines weiteren besonder« Krankenzimmers für Krätzekranke oder mit Ungeziefer behaftete, in Straf- oder Untersuchungshaft befindliche Personen wird beantragt. Der Kosten-Voranschlag beträgt 967 -M, welcher aber nach dem Vor­schlag des Amtspflegers durch einfachere Möblirung um ca. 200 ermäßigt werden könnte. Die Versammlung erklärt sich mit der Errichtung des projektirten Zimmers unter den vom Amtspfleger bezüglich der Betten vorgeschlagenen Abänderungen einverstanden.

2) Dem Oberamtsgeometer Müller hier wird wie seinem Vorgänger ein Wartgeld von jährlich 100 vom 1. April 1863 an in widerruflicher Weise verwilligt.

3) Der Ausschuß wird von der Versammlung ermächtigt, für die Amtspflege einen feuerfesten Kassenschrank anzuschaffen, wozu die bereits vorhandenen 600 und die in dem Etat pro 1883^84 noch weiter einzustellenden 300 verwendet werden sollen.

4) Dem Gesuch des Oberbaumwarts Weiß entsprechend, wird demselben statt der seitherigen Bezüge ein Wartgeld von jährlich 100 ^ und für auswärtige Ver­richtungen ein Taggeld von 7 ^ ausgesetzt und der Ausschuß ermächtigt, in dieser Richtung einen neuen Dienstvertrag abzuschließen. Hiebei solle die Bestimmung getroffen werden, daß auch bei solchen besonder« Besuchen in Gemeinden, welche auf Verlangen derselben erfolgen, hievon dem K. Oberamt vorher Anzeige gemacht werden müsse, und daß sodann die Kosten dieses Besuchs auch auf die Amtspflege fallen. Bei dem abzuschließenden Dienstvertrage soll die im landwirthschaftlichen Wochenblatt gegebene Form mit den noch besonders für den hiesigen Bezirk passen­den Zusätzen eingehalten, insbesondere soll nach dem Anträge des Schultheißen Beutter die im Bezirk eingeführteWeidenkultur" in dem Dienstvertrag erwähnt werden.

5) Die Amtsversammlung ermächtigt den Ausschuß, über das Gesuch des Oberamts­dieners Weiß, um Verwilligung einer jährlichen Zulage, nach Beendigung der gegen denselben anhängigen Untersuchung, endgültig Beschluß zu fassen und hiebei eine Bewilligung von jährlich 75 jedoch nur für die Person des Amtsdieners Weiß, so lange derselbe im Dienst ist, ins Auge zu fassen.

6) Die Berechnungen über den Aufwand für die Naturalverpflegung armer Reisender pro 1882j83 in den einzelnen Gemeinden werden mitgetheilt. Der Gesammtbetrag dieses Aufwandes mit 8396 ^6. 68 ^ wird genehmigt.