2) mit folgenden Aenderungen zu III., Leistungen bei Feuersbrünften:

die Vergütung soll betragen:

1) für Spritzen- und Wagen-Fuhren

a) bei der Hinfuhr:

je auf I Pferd für die ersten 4 Kilom. und darunter 4 ^

bei jedem weitern Kilometer 20 L

b) bei der Rückfuhr: die Hälfte der Hinfuhr.

Geschieht die Rückfuhr durch die zur Hinfuhr benützten Bespannungen, so ist auch für diese die Vergütung zuläßig, wenn ihr nothwendiger Aufenthalt am Brandplatz wenigstens 3 Stunden gewährt hat.

3) die bestimmte Vergütung an die Feuerwehren des Bezirks bei Dienstleistungen auf auswärtigen Brandplätzen darf von eingetretener Wirksamkeit der Bezirksfeuerlösch- Ordnung an ganz zur Amtsoergleichung gebracht werden.

§ !3.

Der Amtspfleger trägt der Versammlung den

Etat der Amtskörperschaft pro l. Juli 1876j77

vor. Es wird gegen die einzelnen Elatssätze nichts eingewendet, sondern dieselben im Ein­zelnen genehmigt und sofort folgendes

beschlossen:

1 ) das vorhandene Deficit beträgt 15453 ^

3) der für 1876 77 erstmals aufgenommene Beitrag an die Anstalt für Schwach­sinnige und Epileptische in Stetten von 30 als ein jährlicher, übrigens widerruflicher wird genehmigt.

3) in den Ausgabe-Etat neu einzustellen:

Taggelder des Oberamtsbaumwarts 100 ^

Beiträge zu Errichtung neuer Feuerwehren 500 L

Belohnung des Gewichtsvisitators 100 L

700 L

wodurch sich das Deficit erhöht auf 16153 ^

Hiezu sind noch zu berechnen:

die Amtsvergleichungskosten oben H. 10 1261 85 ^

Von dem Gesammtdeficit mit17414 85 ^

können mindestens 14 85 ^ durch Ersparnisse gedeckt werden und es soll daher pro. 1.

Juli 1876s77 ein Amtsschaden von

17400

umgelegt werden.

. 14.

In Folge eines aus der Mitte der Versammlung gestellten Antrags wird

beschlossen:

1) für die Zukunft auch diejenigen Ortsvorsteher zu den Amtsversammlungen einzu­laden, welche in Folge des Turnus nicht als stimmberechtigte Mitglieder an der­selben Theil zu nehmen haben;

3) diesen weiteren Amtsversammlungs-Mitgliedern die übliche Reise-Entschädigung L 30 ^ pr- 1 Kilometer Entfernung auszusetzen.