Behörde Höfen Hai sich gegen diese Erhöhung der Maximalsteigung nicht ausgesprochen, zunächst aber den Antrag gestellt, das Projekt dem Königl. Ministerium des Innern mit der Bitte um Verwilligung eines Staats-Beitrags, vorzulegen, damit jene Erhöhung vermieden werden könne.
Die Amtsversammlung spricht sich dahin aus, daß eine Steigung von 8,5<>>o für die Forstverwaltung allerdings gleichgiltig sein möge, weil sie ihre Walderzeugnijse stets bergab zu führen habe, nicht aber auch für die Bewohner des obern Waldes, welchen durch den Neubau eine bessere Verbindung mit dem Enzthal erschlossen werden solle und welche auch Lasten bergauf zu führen haben, daß ferner das Projekt seit dem Bau der neuen Straße von dem Enzthal über Dobel nach Herrenalb eine erhöhte Bedeutung erhalten habe, sofern dadurch die kürzeste Verbindung zwischen Enz- und Murgthal hergestellt würde, und daß es sich deß- halb lohne, einen weitern Versuch zu machen, das Projekt in verbesserter, anstatt verschlechterter Form auszuführen, dadurch, daß das K. Ministerium des Innern um hochgeneigte Verwilligung eines Staatsbeitrags ersucht werde.
Beschluß:
das K. Oberamt zu ersuchen, hiefür die geeigneten Schritte zu thun.
Z. 10.
Nach den eingekommenen und revidirten Verzeichnissen über die
AmtSvergleichungSkosten pro 1. Juni 1875 — 76.
betragen dieselben
1261 85 ^
und werden in diesem Betrag genehmigt.
. 11 .
Nach der vom Amtspfleger übergebenen Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben und des Kassenbestandes der Amtspflege auf 13. Juli 1876 betragen
I. die Einnahmen:
pro 1675176 pro 1876j77
II. die Ausgaben:
pro 1675176 pro 1876177
III. das Remanet . '
IV. der Kassen bestand
163115 ^ 64 L
144215 13 L
4443 o-L 76 L 148658 L-L 89 rZ
14456 95 L
14458 57 L
12 .
Die am 17. Juni 1875 festgesetzten
AmtSvergleichungstaxen werden auch für 1. Juli 1676177 aufgestellt mit 1) dem Zusatz zu l, ^ Quartier:
Bei der Quartierleistung aus Anlaß der Musterung und Aushebung und der Con- troleversammlungen ist den Gemeinden gestattet, die Amtsvergleichungstaxe ohne Abzug der Service-Entschädigung, welche die Kriegskasse zu leisten hat, in Aufrechnung zu bringen,