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Vom K. Ministerium sind Anträge gestellt worden, eine allgemein gültige Feuerlösch- Ordnung im Bezirk einzuführen und die Errichtung von Feuerwehren zu befördern, beziehungsweise den Bezirk in Feuerlösch-Bezirke einzutheilen.
Nach längerer Besprechung dieses Gegenstandes wird
beschlossen:
denjenigen Gemeinden, in welchen die Errichtung einer Feuerwehr zu Stande kommt, Beiträge der Amtspflege-Casse in Aussicht zu stellen.
Z' 23.
Es liegt die Möglichkeit vor, daß z. B. durch Instruktionen zum Militärgesetz, Wahlen von Commissionsmitgliedern, sowie zur Besetzung der Oberamtswundarztstelle die Wahl des Arztes re. vorznnehmen sind; zu diesen Wahlen die Amtsversammlung besonders zu berufen, wäre mit unverhältnißmäßig großen Kosten verknüpft, und es erklärt sich daher die Amtsversammlung damit einverstanden: wenn solche Wahlen, wie auch die Bestellung des Oberamtswundarztes, vorläufig vom Ausschüsse vorgenommen werden.
tz. 24.
Die Gemeinde Herrenalb hatte für den Landpostboten nach Gaisthal an den Mehrkosten die Hälfte mit jährlich 12 fl. 30 kr. vom 15. November 1673 an zu bezahlen und bittet, ihr diese Auslage wieder zu ersetzen, da andere Gemeinden ebenfalls keine Kosten für den Landpostbotendienst zu tragen hatten. Es wird
beschlossen:
der Gemeinde Herrenalb den Aufwand für den Landpostboten nach Gaisthal mit jährlich 12 ft. 30 kr. vom 15. November 1873 an aus der Amtspflege ersetzen zu lassen.
8- 25.
Nach den revidirten Amtsvergleichungs-Berichten pro 1. Juni 1873 bis 30. Mai 1874 betragen die
Amtsvergleichunqskosten —556 fl. 15 kr.
Die Amtsvergleichung wurde geprüft und vorstehende Summe zur Ausgabe angewiesen.
8. 26.
An der Amtsvergleichungstaxe wird nichts geändert.
27.
Der Amtspfleger trägt den
Amtskörperschafts-Etat pr. 1874^75
vor. Es wird sofort hiezu folgendes
beschlossen