als Stellvertreter derselbeu:
1 ) Obmann Fauler von Neuenbürg, .
2 ) Obmann Weber von Wildbad.
8 15.
Das Gesuch des Oberamtsbaumeisters Mayer von hier, um die Ermächtigung zur Prüfung der Risse und Überschläge für die Gemeinde- und Corporationsbauten des hiesigen Bezirkes wird von der Amtsversammlung unterstützt.
8 16.
Der Erlaß der K. Kreisregierung vom 16. December 1868, betr. die Zutheilung der 7 Gemeinden
Beinberg, Bieselsberg, Jgelsloch, Maisenbach, Oberlengenhardt, Schwarzenberg, und Unterlengenhardt
zum Oberamte Calw wird mitgetheilt, und es wird über diese Frage im Beisein der Ortsvorsteher jener Gemeinden berathen.
Die Amtsversammlung spricht sich hierauf gegen die Trennung dieser Gemeinden vom hiesigen Bezirke aus unter Anführung folgender Gründe:
Durch den Austritt derselben würde sich die Amtsschadensmatrikel des hiesigen Bezirks um den 13. Theil mindern. Da die Ausgaben für die Angestellten der Oberamtscorporation, für das Bezirksgefängniß, das Bezirkskrankenhaus u. s. w. durch die Trennung von 7 Gemeinden nicht kleiner werden, so hätten die zurückbleibenden Gemeinden je r /13 ihres seitherigen Amtsschadenbetreffs künftig mehr zu bezahlen. Dieß wäre eine bedeutende Schädigung, zumal wenn man den Fall außerordentlicher Ausgaben, wie z. B. in Kriegszeiten in's Auge faßt. Die Entfernung der fraglichen Orte von der Oberamtsstadt Neuenbürg ist überdieß nicht so bedeutend, daß man eine veränderte Einteilung als dringendes Bedürfniß bezeichnen kann. In den hiesigen Bezirk gehören einige Orte, welche über 6 Stunden in die Oberamtsstadt haben, ohne daß sie den Wunsch einer Trennung ausgesprochen haben. Ferner sind diese Orte von der Oberamtsstadt Calw beinahe ebensoweit, zum Theil weiter entfernt als von Neuenbürg. Dazu kommt, daß der hiesige Bezirk durch das Gesetz vom 6 . Juli 1842 geographisch eine ganz zweckmäßige Abrundung erhalten hat, so ferne das Nagoldthal die Grenze bildet.
Nachdem ohnehin die Gcmeinderäthe von Bieselsberg, Jgelsloch, Maisenbach, Oberlengenhardt, Schwarzenberg und Unterlengenhardt erklärt haben, daß sie eine Trennung vom Bezirk Neuenbürg nicht wünschen, gibt sich die Amtsversammlung der Hoffnung hin, daß eine Trennung unterbleibe.
8 17 -
Anschließend an diese Beratung §16 hat sich die Amtsversammlung noch mit der Frage besaßt, ob nicht eine zweckmäßigere Eintheilung der Notariate innerhalb des bestehenden Oberamtsbezirks vorgeschlagen werden könnte. Dieser Verhandlung hat, auf ergangene Einladung, auch Herr Oberamtsrichter Römer angewohnt.
Die Vorsteher jener 7 Gemeinden sprechen ihre Wünsche dahin aus, daß ein weiterer Notariatsbezirk mit dem Sitz des Notars in Schömberg geschaffen werden möchte.
Hierauf wurde ihnen aber von Herrn Oberamtsrichter Römer und den Mitgliedern der Amtsversammlung entgegengehalteu, daß man Wildbad während der Badsaison nicht wohl ohne Notar lassen könnte, da die Kurgäste einen solchen mit Beglaubigungen, Vollmachten, Testamenteu u. s. w. vielfach in Anspruch nehmen; die Trennung in zwei Bezirke würde aber den Uebelstand haben, daß sie zu klein wären; auch wäre es für die zurückbleibenden Gemeinden des Wildbader Bezirks mißlich, wenn der Notar nicht mehr in der Lage wäre, einen Assistenten zu halten; ferner wären viel größere Gemeinden vorhanden, welche vom Sitz des Notars noch entfernter sind, und mit mehr Recht eine Aenderung beantragen könnten; endlich komme dazu, daß in Schömberg keine Wohnung für einen Notar bestehe, und der Staut wohl so wenig geneigt sei, eine Wohnung zu erbauen, als die bctheiligtcn' Gemeinden.