Calmbach:

Dennach:

Dobel:

Engelsbrand: Feldrennach: Gräfenhausen: Höfen:

Böhmlessägmühle, Spiesfeld mit Bahnwärterhaus, Zimmersägmühle;

Schwärmer Sägmühle, Unterdennacher Sägmühle, Rothenbach mit Bahnhof, Bahnwärterhäuschen; Dorfsägmühle, Eyachmühle mit 2 weiteren Häusern, Jägerhaus bei Mannenbach.

2 Sägmühlen im Grösselthal.

Holzbachsägmühle;

Ziegelhütte, Bahnwärterhaus beim Schwarzloch; Bahnwärterhaus bei der Eyach und beim Franzosen­buckel ;

Mühle;

Plozsägmühle, Albsägmühle;

Hochmühle;

Kapfenhardt:

Loffenau:

Ottenhausen:

Rothensohl: Steinhäusle;

Schömberg: Thannmühle;

Schwarzenberg: Sägmühle;

Unterniebelsbach: Oelmühle;

Wildbad: Christofshof, Grünhütte, Hochwiese, Kälbermühle,

Kohlhäusle, Kleinenzhof, Lautenhof, Lchensägmühle, Rollwasser, Sprollenmühle, Ziegelhütte, Bahnwärter­haus bei Spiesfeld.

Anstände, welche sich über diesen Punkt ergeben möchten, solle der Ausschuß Namens der Amtsversammlung erledigen.

8 4.

Nach einem Erlasse K. Kreisregierung vom 23. Juni 1868 ist ein Staatsbeitrag von 150 fl. zu dem Gehalte des Oberamtsthierarztes in Aussicht gestellt.

Die Verwilligung wird an gewisse Bedingungen geknüpft, weßhalb das Oberamt und der Amtsversammlungsausschuß einen neuen Dienstvertrag mit dem Oberamtsthierarzt Landel abgeschlossen haben. Dieser Vertrag wird verlesen, worauf die Amtsversammlung

beschließt:

1) denselben gutzuheißen;

2) um den in Aussicht gestellten Staatsbeitrag zu bitten;

3) den Ausschuß zu bevollmächtigen, nöthigenfalls auf eine Aenderung des Dienst- vertrags im Einvernehmen mit dem Oberamtsthierarzt einzugehen.

8 5 .

Am 1. März 1867 ist beschlossen worden, der Gewerbebank des hiesigen Bezirks bei der Oberamtssparcasse einen Credit auf laufende Rechnung bis zu dem Betrage von 1000 fl. gegen 4^ pCt. Verzinsung zu eröffnen. Heute wird

beschlossen:

diesen Credit vorbehältlich höherer Genehmigung aus 3000 fl. zu erhöhen, den Zinsfuß von 4*z pCt. aber unverändert zu belassen.

8 6 .

Auf oberamtlichen Vortrag wird gutgeheißen:

daß in den nächsten Etat -100 fl. ausgenommen werden sollen, mit dem

Zwecke, Ortsbibliotheken in's Leben zu rufen, beziehungsweise die bereits vorhandenen zu unterstützen.

Der Ausschuß würde die anzuschaffenden Bücher unter Rücksprache mit dem schultechnischen Beirath des landwirthschaftlichen Vereins feststellen und ab­geben, mit der Bedingung, daß die einzelne Gemeinde mindestens das Doppelte aufwendet, von dem, was die abgegebenen Bücher gekostet haben.

8 7.

Der Zinsfuß der Einlagen der Pflegschaften bei der Oberamtssparcasse wird vom 1. Januar 1869 an auf 4 pCt. bestimmt, so daß also der Unterschied zwischen Pflegschaften, deren Vermögen mehr als 200 fl. beträgt, und zwischen anderen Pflegschaften wegfällt.