Neuenbürg.
Auszug aus dem Amts-Verfammlungs-Protokoll
vom 31. Juli 1862.
«. i.
Nach der summarischen Uebersicht über die Einnahmen und Ausgaben der Amtspflege vom
II. Juni
betragen:
30. Juli
I.Remanet vom II. Juli 1862 .
1862
413 fl. 50 kr.
15 . Die Einnahmen bis daher nach dem Tagebuch
pro 18«'/er. 10,900 fl. 2 kr.
„ l 8 S 2 /g.. 520 fl. 48 kr.
-11,420 fl. 50 kr.
-11,834 fl. 40 kr.
Hl. Die Ausgaben nach dem Tagebuch
pro I 8 °'/s 2 . 6,485 fl. 8 kr.
„ 18 «^. 2,738 fl. 46 kr.
- 9,223 fl. 54 kr.
V5. Remanet vom 30. Juli 1862 ..... 2,610 fl. 46 kr.
§. 2 .
Der in Folge Beschlusses §. 5 der lezten Amts-Versammlung durch die Schulvheißen Ho sch und Beutter mit der K. Post-Verwaltung abgeschlossene Vertrag, die Einführung der Landpoft im Bezirk betreffend wird der Versammlung nebst den Zusaz- und Aenverungs-Anträgen des Ausschusses mitgetheilt.
Beschluß:
1) den Vertrag auf Grundlage des vorgelegten Entwurfs abzuschließen, insbesondere
die Summe von jährlichen
-1500 fl.
für die Ausführung täglicher Poftboten-Gänge an die K. Postdirektion zu verwilligen;
2) pro 18^/s- den hiedurch erforderlichen Mehraufwand der Amtspflege aus den Mitteln der Rest-Verwaltung pro 18^'/^ zu beschaffen;
3) den Ausschuß zu ermächtigen, den Vertrag nach bestem Ermessen mit der K. Post ^ direktion definitiv abzuschließen unter Beachtung der Zusaz-Anträge zu demselben und das was der Ausschuß dießfalls thun wird, zum Voraus zu genehmigen;
4) die Kündigung der Amtsboten auf 1 . Septbr. l. I. gutzuheißen uno denselben bis dahin den Gehalt auszubezahlen auch dann, wenn sie früher entbehrlich und von der Poftvirektion nicht als Landboten verwendet werden.