§. 23.
Aus Anlaß des zu erwartenden Aufenthalts Seiner Majestät des Königs in Wilvbad zum Gebrauch einer Badcur beschließt
die Versammlung:
Seine Königliche Majestät durch eine Deputation aus ihrer Mitte bewillkommnen zu lassen und zu Mitgliedern derselben zu bestimmen:
1) Stadtschuldheiß Weßinger in Neuenbürg,
2) Schuldheiß Schuon in Dobel,
3) Schuldheiß Glauner in Gräfenhausen,
4) Schuldheiß DittuS in Schömberg,
5) Stadtschulvheiß Mittler in Wilvbad.
Zur Beglaubigung
Äints-Versammlnngs-Llktuar