§. 23.

Aus Anlaß des zu erwartenden Aufenthalts Seiner Majestät des Königs in Wilvbad zum Gebrauch einer Badcur beschließt

die Versammlung:

Seine Königliche Majestät durch eine Deputation aus ihrer Mitte be­willkommnen zu lassen und zu Mitgliedern derselben zu bestimmen:

1) Stadtschuldheiß Weßinger in Neuenbürg,

2) Schuldheiß Schuon in Dobel,

3) Schuldheiß Glauner in Gräfenhausen,

4) Schuldheiß DittuS in Schömberg,

5) Stadtschulvheiß Mittler in Wilvbad.

Zur Beglaubigung

Äints-Versammlnngs-Llktuar