Auf den Grund der Punkt für Punkt vorgenommenen Beratung wurden gefaßt folgende
Beschlüsse:
1) den Marimalfonds wie bisher auf
-100,000 fl.
zu belassen;
2) auch an Ziffer 2 des Beschlusses vom 16. Dezember 1861 §. 10 festzuhalten;
3) die in Ziffer 3 des erwähnten Beschlusses enthaltene Frist auf den 3l. Dezember 1863 zu erstrecken)
4) den Zinsfuß für die Einlagen von Privaten vom 1. Januar 1863 an auf 3"/o herabzufezen, den Zinsfuß für Pflegschaften und in Privatdienst-Verhaltniß stehenden Personen aber auf 4 Vo zu belassen.
Bezüglich der Anlegung der Gelder der Oberamts-Sparkasse wurde
beschlossen:
I. die Bestimmung im §.10 der Statuten, wornach auf Nachversicherung Nichts ausgcliehen werden soll, zu belassen;
II zu §. 10 der Statuten folgende Zusäze zu machen.-
a. Anlehen dürfen gegeben werden gegen Faustpfänder im I V,fachen Betrag, wenn dieselben in Staatsschulvscheinen Württembergs, Badens, Bayerns, beider Hessen, Nassaus, Preußens und Sachsens over in inländischen Pfandscheinen mit mindestens l'/,fachem Pfandwerth, ferner in — von der K. Kreis-Regierung zugelassenen — inländischen Wertpapieren bestehen, als welche die Versammlung zunächst zuzulassen wünscht die Obligationen des Credit- Vereins und des württembergischen Capitalisten-Vereins;
b. nur ausnahmsweise können mit Zustimmung des Oberamtmanns und Controlems vom Cassier Darlehen gemacht werden, bei welchen die Güter weniger als die Hälfte deS Versicherungswerts ausmachen, oder bei welchen, wenn einzig durch Gebäude versichert wird, der Werth der lezteren nicht den vollen dreifachen Betrag erreicht; doch muß im ersteren Fall der Werth der Güter mindestens des ganzen Versicherungsbetrags ausmachen, im andern Fall der Gebäudewerth 2V,fach seyn;
IN. den Amtsversammlungs-Ausfchuß zu ermächtigen, die Ausleihung von Geldern gegen geringeren Zinsfuß als 4V- °/° zu genehmigen und zwar zu 4V° bei Posten von über 3000 fl., zu 4'/« °/° bei Posten von 1000 bis 3000 fl.
8. 17.
Der Amtspfleger trägt den vom Oberamt revidirten Amts-Corporations-Etat pro 1862—63 vor.
Nach demselben betragen:
I. die Einnahmen ............ 1,225 fl. 17 kr.
II. die Ausgaben . . . . . . . . . . . . 6,404 fl. 44 kr.
III. Deficit
5,179 fl. 27 kr.