Auf den Grund der Punkt für Punkt vorgenommenen Beratung wurden gefaßt folgende

Beschlüsse:

1) den Marimalfonds wie bisher auf

-100,000 fl.

zu belassen;

2) auch an Ziffer 2 des Beschlusses vom 16. Dezember 1861 §. 10 festzuhalten;

3) die in Ziffer 3 des erwähnten Beschlusses enthaltene Frist auf den 3l. De­zember 1863 zu erstrecken)

4) den Zinsfuß für die Einlagen von Privaten vom 1. Januar 1863 an auf 3"/o herabzufezen, den Zinsfuß für Pflegschaften und in Privatdienst-Verhaltniß stehenden Personen aber auf 4 Vo zu belassen.

Bezüglich der Anlegung der Gelder der Oberamts-Sparkasse wurde

beschlossen:

I. die Bestimmung im §.10 der Statuten, wornach auf Nachversicherung Nichts ausgcliehen werden soll, zu belassen;

II zu §. 10 der Statuten folgende Zusäze zu machen.-

a. Anlehen dürfen gegeben werden gegen Faustpfänder im I V,fachen Betrag, wenn dieselben in Staatsschulvscheinen Württembergs, Badens, Bayerns, beider Hessen, Nassaus, Preußens und Sachsens over in inländischen Pfand­scheinen mit mindestens l'/,fachem Pfandwerth, ferner in von der K. Kreis-Regierung zugelassenen inländischen Wertpapieren bestehen, als welche die Versammlung zunächst zuzulassen wünscht die Obligationen des Credit- Vereins und des württembergischen Capitalisten-Vereins;

b. nur ausnahmsweise können mit Zustimmung des Oberamtmanns und Controlems vom Cassier Darlehen gemacht werden, bei welchen die Güter weniger als die Hälfte deS Versicherungswerts ausmachen, oder bei wel­chen, wenn einzig durch Gebäude versichert wird, der Werth der lezteren nicht den vollen dreifachen Betrag erreicht; doch muß im ersteren Fall der Werth der Güter mindestens des ganzen Versicherungsbetrags ausmachen, im andern Fall der Gebäudewerth 2V,fach seyn;

IN. den Amtsversammlungs-Ausfchuß zu ermächtigen, die Ausleihung von Geldern gegen geringeren Zinsfuß als 4V- °/° zu genehmigen und zwar zu 4V° bei Posten von über 3000 fl., zu 4'/« °/° bei Posten von 1000 bis 3000 fl.

8. 17.

Der Amtspfleger trägt den vom Oberamt revidirten Amts-Corporations-Etat pro 186263 vor.

Nach demselben betragen:

I. die Einnahmen ............ 1,225 fl. 17 kr.

II. die Ausgaben . . . . . . . . . . . . 6,404 fl. 44 kr.

III. Deficit

5,179 fl. 27 kr.