3) die Arbeiten im Submissions-Wege zu vergeben, jedoch

4) den Voranschlag durch Bauamtsverweser Dillenius in Calw vorher revidiren zu lassen.

tz. 9.

Ueber den Zustand der Hauptüberflcht über das Oberamts-Grundsteuer-Cataster wird von dem AmtSpfleger Vortrag erstattet und insbesondere bemerkt, daß die Anlegung einer neuen Hauptübersicht ncthwendig sey, und daß zu Ausführung dieser Arbeit, welche auf Kosten des Oberamts gehe, Ein­leitungen werden getroffen werden. Theils aus dem Grunde, weil das Oberamts-Cataster mit dem Landes-Cataster nicht ganz übereinstimme, theils darum, weil es für die Verwaltung von großem Werthe seye, alle einzelnen Veränderungen aus der Uebersicht entnehmen zu können, welche seit deren Anlegung stattgefunden haben, wäre eS zweckmäßig, die neue Uebersicht so anzulegen, daß alle vorge­kommenen Aenderungen aus derselben zu ersehen seyen; dieß wäre insbesondere auch für die Gemeinden von Werth, wenn es sich um die Erledigung von Anständen in den örtlichen Catastern handle. Die neue Uebersicht müßte hiebei so angelegt werden, daß sie auf eine Reihe von Jahren fortgeführt werden könnte.

Diese Ausführung des Geschäfts in Verbindung mit oer Prüfung sammtlicher vorgekommener Aenderungen würde einen Zeit-Aufwand von 25 Tagen verursachen.

Von der Versammlung wird nach näherer Prüfung des Catasters

beschlossen:

1) eine neue Hauptübersicht über das Grundsteuer- und Gefäll-Cataster anfertigen zu lassen, welche alle seit der Anlegung der lezren vorgekommenen Aenderungen enthält und Raum zur Fortführung gewährt;

2) den Aufwand hiefür auf die Oderamtspflege zu übernehmen, und

3) das Geschäft dem Oberamtspfleger Fischer gegen eine Aversal-Belohnung von

-55 fl.

worunter dessen Aufwand für Impressen und den Einband begriffe» seyn solle, zu übertragen.

Z. 10.

Da der Marimalfond der Oberamts-Sparkaffe von 100,000 fl. durch seit Ablauf des lezten Rech­nungsjahrs gemachte Einlagen bereit- um 7,202 fl. überschritten ist, so wurde wegen der Maßregeln zur Zurückführung des Fonds auf die zulässige Summe, beziehungsweise wegen der Frage der Erhö­hung des Marimalfonds Berathung gepflogen und nach längerer eingehender Erörterung

beschlossen:

1^ der Marimalfonds soll wie bisher auf

- 100,000 fl .

festgesezt bleiben.

2) das Marimum der Einlagen von Privaten und Pflegschaften soll von 200 fl. auf 100 fl., das von Personen, welche in Privatdienstverhältnissen stehen, von 500 fl. auf 400 fl. ermäßigt werden. Die in Z. 4. 2 Saz der Statuten ent­haltene Ausnahme soll nur auf Personen ledigen Standes oder Wittwen An­wendung finden;