Der Amtspfleger wird ermächtigt, die von der Amts-Versammlung am 26. Juni 1861 ver- willigren
-320 fl.
dem Kassier der hiesigen Feuerwehr auszubezahlen.
Z. 6.
Der Circularerlaß der Centralleitung deS Wohlthätigkeits-Vereins vom 25. November 1861, der die Anschaffung der Blätter für das Armenwesen für fämmtliche Gemeinden des Bezirks aus der AmtSpflegkaffe empfiehlt und beantragt, wird mitgetheilt.
In Betracht, daß bereits 15 Gemeinden deS Bezirks die Blätter für das Armenwesen auf ihre Kosten anschaffen, wird
beschlossen:
von dem Antrag der Centralleitung Umgang zu nehmen, denjenigen Gemeinden aber, welche die Blätter für das Armenwesen noch nicht angeschafft haben, deren Anschaffung zu empfehlen.
Z. 7.
In Folge Erlasses der K. Armen-Commission vom 7. November d. I. betreffend die Unterftü- zung der Theilgemeinde Zainen wird
beschlossen:
1) den Beitrag für Zainen zur Unterstüzung kranker und arbeitsunfähiger Armen von jährlichen 30 fl. auf 50 fl. zu erhöhen, und diesen erhöhten Beitrag vom 1. Juli 1861—64 zu verwilligen, und
2) durch Vermittlung der K. Armen-Kommission die K. Staats-Regierung um Einbringung eines GesezeS zu bitten, wodurch die Annahme neuer Bürger in die Gemeinde Zainen untersagt wird, weil dort alle Bedingungen für die selbstständige Existenz einer Gemeinde fehlen.
§. 8 .
Bezüglich der durch den neuen Straßenbau von Neuenbürg nach Pforzheim nothwendig gewordenen Aenderungen am Oberamts-Gefängniß und dessen Umzäunung wird nach Mittheilung des Kosten- Voranschlags durch den Oberamts-Baumeister und Erläuterung durch ihn
beschlossen:
1) die Umänderung des im unteren Stockwerk befindlichen Gefängnisses in ein Zimmer, die Einrichtung eines Arrests für ungefährliche Gefangene im Zimmer des zweiten Stockwerks und die Auffüllung des Hofraums und Gartens bis auf die Höhe der neuen Straße mit einem Kosten-Voranschlag von 302 fl. 55 kr. gutzuheißen und im Laufe deS RechnungS-Jahres !86l—62 aus den Mitteln der Rest-Verwaltung (Ueberschüsse von 1860—61) ausführen zu lassen;
2) die Umzäunung des ganzen Areals mit einem Voranschlag von 597 fl. ebenfalls zu genehmigen, die Ausführung derselben aber auf das Rechnungs-Jahr 1862—63 zu verschieben;