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Amtsversammlung 1932 des Bezirks Calw

für die MinöerjÜHrigcnfürsorge mit 13 6M (12 M) 22./!,

Im großen Saal des Calwer Rathauses fand vergange­nen Samstag die Amtsvcrsammlung für das Jahr 1932 statt. Nach Feststellung der Anwesenheitsliste begrüßte der Vor­sitzende Landrat Rippmann, die vollzählig erschienenen Mitglieder. In einer Ansprache wies der Bezirksvorstand auf das harte Ringen in Staat, Amtskörperschaften und Gemeinden im verflossenen Jahr hin. Trotz aller Nöte sei es möglich gewesen, die Unbilden und Sorgen zu meistern und die herbe Zeit des Winters zu überwinden. Nicht zn- rückschauen, klagen und jammern sei jetzt am Platze, man müsse mit klarem Blick und vernünftigem Handeln der Zu­kunft entgcgengehen. Hauptaufgabe bleibe die Fürsorgetätig­keit am Nebenmenschen. Da und dort sei wohl eine gewiß« Härte nicht unangebracht, bei offensichtlicher Not dürften aber dte Gemeinden nicht ausweichen. Wohl sei in diesen Dingen der Stand der Ortsvorsteher kein beneidenswerter, man dürfe aber nicht erlahmen, überall auszugleichen und ,vo es nötig set, Hilfe zu bringen. Die Voranschläge der Ge­meinden aufzustellen, werde Heuer nicht leicht sein,' er ver­traue der Klugheit der Ortsvorsteher und dem gesunden Sinn der Gemeinöcräte, daß der richtige Weg gefunden iverde, um den Belangen der Gemeinden gerecht zu werben. Der Voranschlag der Amtskörperschaft sei so knapp als möglich aufgestellt und jeder einzelne Posten pflichtgemäß erwogen und geprüft worden. Auch dieses Jahr hoffe man durchhalten zu können, allen Gewalten zum Trotz. Abschlie­ßend sprach der Bezirksvorstand den in den letzten Wochen von schweren Unwettern heimgesuchten Gemeinden die Teil­nahme der Amtsversammlung und des Bezirks aus. So­weit es in der Kraft des Bezirks stehe, werde versucht wer­den, die Sorgen zu lindern. Vor allem aber set zu hoffen, daß der Bezirk vor weiteren Nmvettern beivahrt bleiben möge.

Die Amtsversammlung trat hierauf in die Tagesord­nung ein, welche man Heuer in der Weise erledigte, daß alle Verhandlungsgegenstänbe im Rahmen der Haushalts­voranschlagsberatung behandelt wurden. Trotzdem waren Sie Bemühungen, den Haushaltsvoranschlag durch weitere Einsparungen und Abstriche zu entlasten, ohne prak­tischen Erfolg. Nach Abschluß der Beratungen stellte sich heraus, batz trotz einiger Abstriche infolge Ablehnung eines Sparantrags des Bezirksrats und durch Wiederherauf- setzen gesenkter Beiträge der Abmangel um 722 höher war wie im Voranschlagsentwurf. Der Haushalt der Amts­körperschaft für 1982 wurde in Einnahmen mit 148834 (1931: 194 099), und in Ausgaben mit 362 948 s429 109) 22^( festgestellt. Der Abmangel beträgt 215211 (235 990) Er ist laut Beschluß der Amtsversammlung durch eine Umlage von 290 990 zu decken. Der ungedeckte Rest von 15 211 wird durch Aufbrauch eines kleinen Restvermögens der Amtskörperschaft und durch evtl. Einspa­rungen ausgeglichen. Zum Vergleich sei hier angeführt, daß im Jahre 1927 dte Umlage 295 999, 1928: 286 990, 1929/39: 259 909 und 1931: 235 999 betrug: im Jahre 1914 wur­den im Bezirk 88 909 umgelegt.

Den Hauptvoranschlag trug Obevamtspsleger Ra User vor. Im allgemeinen bemerkte er, daß sich das Nechnungs- rrgcbnis im Rahmen des Vorjahres halte. Für die Kri­se nu n te r st ü tz u n g mußten im letzten Rechnungsjahr 9244 mehr wie veranschlagt aufgewandt werden. Zur Deckung des Unterstützungsaufwandes benötigte man die gesamten, durch Gehaltseinsparungen freigewordenen Mit­tel. Ferner blieben infolge mehrfacher Senkung die Ver- messungsgebtthren um 3609 hinter dem Voranschlag zu­rück. Zuschüsse für Verwaltungen sind nur bei der Wanber- arbcttsstätte in Höhe von 2509 ^2^! notwendig geworden. Es rührt dies von der starken Belegung im letzten Jahre (allein für die Beköstigung der Wanderer wurden 8476 ^2^( aufgewendet) und der Beschränkung der Zuschüsse des Lan- desfürsorgeverbandeS her. Die Krankcn'Hausverwaltung schließt mit einem Abmangel von rd. 4909 22^!, der vor­gesehene Zuschuß wird jedoch nicht in voller Höhe erreicht. Das Bezirkskrankenhaus war tm letzten Jahr mit 852 Kranken belegt; der durchschnittliche Krankenstand betrug täglich 71. lieber den V e r m ö g e n s st a n d der Amtskör­perschaft machte Oberamtspfleger Rauser folgende Angaben: Der Grunöstücksbcstand ist unverändert geblieben, an Kapi­talien sind infolge Rückzahlung einer Darlehensschuld nur noch rb. 9099 ^2^( (1981: 17 OM) vorhanden, der Schulden- stanü beträgt 152 943 (178 079), hiervon sind 91643 ^2.«

Aufwertnngsverpflichtungen. In dem Voranschlag der Oberamtspflcge lauten die Hauptpositioncn: Ein: nahmen aus der Umlage der Berwaltnngsaktuarkosten 17 616 (1931: 29 865) aus Bau- und Feuerpolizei 5580 (72M) aus der Wanderarbeitsstättc 35M (6458) aus Vermessung und Vermarkung 32165 (42 500) und aus Straßen und Wegen 61452 (914M) Ausgaben für Schuldentilgung und -Verzinsung 25 208 (24 073) ^2.^, für Besoldungen 25 866 (36 433) für die Umlage des Lanöesfürsorgeverbandes 23 OM (22 4M) ^2.//, für Zuschuß an die Vezirksfürsorgcbchvrde 58 052 (58 609) ^2./(, für Kri­senfürsorge 37 SM (27 844) für Zuschuß an das Jugend­amt 23 799 (26 670) für Vau- und Feuerpolizei 29 998 (24887) für Erziehung und Bildung 7219 (9629) ,2.6, für das Bezirkskrankenhaus 4687 (8909) ^2.«, für die Wan- derarbeitsstätte 11976 (9791) ^2.6, für Vermessung und Ver­markung 36149 (51129) ^>.6 und für Straßen und Wege >6 682 (117 4M) ,2.6. Der Voranschlag der Bezirksfür- Iorgebehörde weist an Einnahmen 94 107 (1931: 96 341) an Ausgaben 159 259 (154 857) ^>.6, somit eine Mehr­ausgabe von 56162 (im Vorjahr: 58 516) 22^ aus. An Einnahmen sind zu nennen: die Zuschüsse des Staates mit 39 293 (28 766) .2.6, der BezirksgcmciiiLcn mit 35 364 (34 899) ^2.6 und sonstige Ersätze von Dritten mit 17 MO (29 IM) 22^. Die hauptsächlichen AusgabenpositioiMr sind: »ie Verwaltungskosten mit 10 279 (Ersatz durch Reich usw. '^9); im Vorjahr beliefen sich diese Kosten auf 12 797 22.6

atz 2285). Ferner: der Fürsorgeaufwand für die Kriegs- 'ltten- und Kriegerhintcrblicbenenfürsorge mit 2830 (57 mm die Sozialrentnerfürsorge mit 57 209

« uu) ^2.6, für sie Kleinrentnerfürsorgc mit 69 759 (62 809)

für die Wöchnerinncnsürsorge mit 1599 (1500) -A./i )owie die Zuschüsse an die Gemeinden für Geisteskranke u. a. mit 6090 (5590) 22^(. Der Voranschlag des I ug e nd a m t e s ist Heuer nach den drei Verwaltungszweigen des Amts ge­trennt ausgestellt. Im Gesamtvoranschlag sind an Einnah­men 11700, an Ausgaben 35 4M ^ eingesetzt; der Mehr­aufwand beträgt 23 700 gegenüber 26 670 im Vorjahr. Der Etat des Jugendamts hat also insgesamt eine lOpro- zentige Senkung erfahren. Im einzelnen arbeitet das Ju­gendamt mit 1400 -A^/i Einnahmen und 15 075 Ans­gab«!, also mit einem Mehraufwand von 13 675 Die Einnahmen der Bormundschaftskaffe (eingetriebene Mün­delgelder) erreichten im letzten Rechnungsjahr die stattliche Höhe von 85 OM -A^. Die Tuberkulosensürsorgestelle benö­tigt laut Etat bei 21M -A^! Einnahmen und 62M Aus­gaben einen Aufwand von 4100 während die Mindcr- jährigenfürsorge für uneheliche Kinder bei 8200 -2^6 Ein­nahmen und 14125 Ausgaben eines Aufwandes von 5925 ^2^! bedarf. Seitens der Oberamtssparkaffe lag ein Voranschlag nicht vor, da nach dem nun in Kraft getretenen neuen Sparkaffengesetz die Oberamtssparkaffe sich selbst ver- rvaltet und die Befugnisse der Amtsversammlung an einen Berwaltungsrat übergegangen sind.

Im Verlauf der Haushaltsberatungen faßt« die Amts- versammlung eine große Anzahl von Sparbeschlüssen, um den Etat so nieder wie möglich zu halten. Man genehmigte zunächst, nachdem im letzten Jahr die Vergütung des Ortsfürsorgeverbanbes Calw für die Obdachlosenfürsorge in der Wanderarbeits­stätte von 7M auf 1200 22^6 Heraufgesetzt worden >var, einen Beschluß des Bezirksrats, demzufolge ab 1. April 1932 die Entschäöigungslcistung des Ortsfürsorgeverbanbes auf 9M ermäßigt wird; den ungedeckten Nestaufwand über­nimmt wie seither die Amtskörperschaft. In der Aussprache teilte auf Anfrage von Bürgermeister Braun-Decken- pfronn Oberamtspfleger Rauser mit, baß -er Amtskör­perschaft selbst für die Verpflegung der ungeordneten Wan­derer keinerlei Aufwendungen entständen. Bürgermeister Göh ner-Calw forderte eine Umorganisation der Wan­dererfürsorge. Die Wanderer müßten von den Straßen weg­gebracht und ansässig gemacht werde«. Der Berwaltungs- aufmand und di« Unannehmlichkeiten (HauSbettel), welche die Stadt durch die WanderarbeitsstStte habe, sei sehr groß. Im Rechnungsjahr 1931 hätten 64 kranke Wanderer auf Ko­sten der Stadtgemeinde in bas Krankenhaus eingewiesen werden müssen; in diesem Jahr seien schon über 21 Kranke versorgt worden. Die Kosten für einen Wanderer beliefen sich zum Teil auf 200300 Lanbrat Rippman« gab

zu, daß das Wanöererwesen zu einer Landplage geworden sei, die der Abstellung bedürfe.

Nach einer Verordnung des Wirtschaftsministeriums zur Durchführung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 12. März 1932 können die Amtskörperschaften von denjenigen Gemeinden ihrer Be­zirke, in denen die örtliche Zuständigkeit zur Krisen­unterstützung (nach 8 168/9 des A.B.G.) begründet ist, Ersatz ihres Aufwandes bis zur Höhe von 30 Prozent be­anspruchen. Der Bezirksrat hat vorbehaltlich der Genehmi­gung der Amtsversammlung beschlossen, von dieser Ermäch­tigung Gebrauch zu machen und mit Wirkung vom 1. April 1982 von den im Bezirk Calw gelegenen Wohnortgemeinden der Arbeitslosen 30 v. H. des Aufwandes der Amtskörper­schaft für Krisenunterstützung zum Ersatz zu bringen. Dte Amtsversammlung beschloß nach langer Aussprache mit 16 gegen 10 Stimmen ihre Genehmigung hierzu zu erteilen. Bürgermeister Karch-Unterreichenbach hatte sich zuvor als Vertreter einer Arbeiterwohngemeinde mit aller Entschie­denheit gegen einen solchen Beschluß gewandt. Er betonte, daß cs sich hier um eine einseitige Abwälzung von Lasten, vor der man nur warnen könne, handle und bat um die Un­terstützung der Aufsichtsbehörde. Jetzt, wo sich dte Einrich­tung der gemeinsamen Lastenübernahme bewähren solle, schwäche man sie ab und begehe das gleiche Unrecht der La­stenabwälzung, wie es der Staat mit den Gemeinden vor- gemacht Habe. Von einer Einsparung könne kein« Rede sein. Das Beispiel der finanziell zufammengebrochenen Ge­meinde Neckargartach möge als Warnung dienen. Der Vor­sitzende konnte sich diesen Ausführungen nicht verschließen, stellte jedoch die Entscheidung der Amtsversammlung an­heim. Bürgermeister Göh ner bemerkte, ei» Senken der Umlage sei ohne Härten nicht möglich. Mit dem Heranziehen der Gemeinden zum Krisenaufwand solle eine schärfere Be­dürftigkeitsprüfung erreicht werden. Mit dem Ablaüen der Lasten auf möglichst breite Schultern habe sich vielfach das Gewissen geweitet, wenn die Gemeinden selbst beteiligt seien, würden sie bei Unterstützungsanträgcn die Bedürftig­keit strenger prüfen. Es sei ein Warnnngssignal, daß die Fürsorgeaufwendungen in einzelnen Gemeinden bald höher seien wie die gesamten Gemeindeeinnahuren. Einzelnen Ge­meinden werde man immer gern helfen; vor dem Zwang zum Sparen dürfe aber nicht znrückgeschreckt werden. Bür­germeister Walz-Altburg verwies darauf, daß sich die Fürsorgeempfänger in wirklicher Notlage befänden und ihnen geholfen werben müsse. Man solle auch bedenken, daß die Gcineinden mit Arbeiterbevölkerung jetzt die geringsten Stcuereingänge hätten. Bürgermeister D t r r - Stammhcim machte den Vcrmittlungsvvrschlag, die Ersatzpflicht der Ge­meinden von 30 ans 10 v. H. des Aufwands zu ermäßigen. Das genüge zur Gewissensschärfuug. Bürgermeister See- gcr - Zwerenberg trat ebenso wie Bürgermeister Lehrer- Dachtcl für den Bezirksratsbeschlnß ein. Er betonte, daß di« Not der Waldgemeinden jener der Arbeitergemeiiiden gleichkomme, durch den Beschluß iverde inancher Unter­stützungsempfänger verschwinden. Bürgermeister Manl- betsch - Hirsau trat dieser Auffassung mit dem Himocis ans die Last der Wohlfahrtsfürsorge neben der Krisenfürsorge in den Arbeitergemeinöen entgegen; die Landgemeinden hätten solche Belastungen nicht. Bürgermeister Charrier- Ncuhengstett unterstützte den Antrag Dirr. Stadtrat Haile vertrat die Auffassung, daß durch die bevorstehende Notner-

ordnung die Krisensürsorgelast wachse» und damit die Be­lastung der Amtskörperschaft untragbar würde; ein Spar­beschluß sei notwendig.

Bezüglich derReisekostenvergütungderAmts- körperschaftsbeamten erließ die Amtsversammlung auf Antrag des Bezirksrats eine Bezirkssatzung. Darin wird zwischen Dienstreisen innerhalb und außerhalb des Ober­amtsbezirks sowie zwischen Beamten mit häufigen Dienst­reisen und solchen mit vorwiegender Tätigkeit am Wohnsitz unterschieden. Beamte mit häufigen Dienstreisen erhalten je nach Eingruppierung 9070 v. H. der jeweils für die Staats­beamten gültigen Sätze; die übrigen Beamten haben An­spruch auf M v. H. der vom Staat gewährten Sätze. Für Dienstreisen außerhalb des Bezirkes werben die vollen Sätze wie für Staatsbeamte vergütet; außerdem erhalten die Be­amten für alle Dienstreisen ein nach den staatlichen Sätzen bemessenes Weggeld. Diese Bezirkssatzung tritt am 1. Juni 1932 in Kraft. Ferner beschloß die Amtsversammlung laut Antrag des Bezirksrats, die Entschädigungen für Dienstver­richtungen des Bezirksrats, der Amtsversammlung sowie ihrer Ausschüsse und Kommissionen auf 90 v. H. der ihnen jeweils nach den geltenden Bestimmungen zustehenden Sätze festzusetzen. Im Anschluß an die Beratungen erhob Verwal­tungsamtmann Hilltgarbt Einspruch gegen die mißver­ständliche Formulierung der Eingangssätze des diesen Punkt betreffenden Abschnitts im Protokoll der vorjährigen Amts­versammlung. Es sei im Bezirk der irrige Eindruck entstan­den, die Reisekostenvergütungen der Amtskörperschaftsbeam­ten seien überhoch. Er könne für seine Person feststellen, daß die Aufwendungen hierfür nicht ein Drittel der in anderen Bezirken gemachten erreichten. Der Vorsitzende bedauerte die diesbezügliche Fassung des Protokolls, und Bgm. Graze- Möttlingen wie Stadtrat Halle bestätigten, baß der NmtS- versammlung ein solcher Vorwurf fern gelegen hätte. Ein« längere Aussprache entspann sich über das späte Ansstellen der Bermessungsurkunden. Stadtrat Hatte bat um ein ra­scheres Ausfertigen der Rechnungen; viele Leute, die ihre Rechnungen für vor Jahren ausgeführte Vermessungen heute erhielten, seien nicht mehr in der Lage, diese zu bezah­len, während ihnen dies früher wohl möglich gewesen sei. Auf Anfrage teilte Oberamtspfleger Rauser mit, daß für das Rechnungsjahr 1931 noch 810 OM 2?^« Forderungen aus Bermessungsarbeiten ausständen. Die Bgm. Braun» Althengstett und Schmidt- Gechingen führten aus, daß dte Klage im Bezirk über bas späte Zustellen der Vermessungs­urkunden und Rechnungen allgemein sei. Es gebe Fälle, in denen erst nach 6 bis 8 Jahren die Urkunden gefertigt wor­ben seien. Vermessungsrat Charrier wies Angriffe all­gemeiner Art auf die Arbeit der Vermessungsämter entschie­den zurück. Im allgemeinen würden die Urkunden spätestens in ein bis zwei Jahren zugestellt: bei größeren Vermessun­gen, Feldbereintgungen usw. zögen sich dte Arbeiten über Jahre hin. Das lasse sich nicht vermeiden, um so mehr, als dringende Arbeiten zwischenhinein vorgenommen und er­ledigt werden müßten. Auch habe immer das Bestreben be­standen, die Rechnungen durch vermehrtes Aussteller! von Urkunden nicht unnötig zu erhöhen. Die im Vermessungs­wesen gebotene Arbeitsweise müsse bet der Beurteilung der angeschnittenen Frage Berücksichtigung finden. Nachdem noch ein Vertreter der Gemeinde Breitenberg, Bgin. Nonnen- mann-Zavelstein und Bgm. Pape-Ostelsheim sich ge­äußert hatten, sprach Bgm. Göhner - Calw seine Befriedi­gung über die Handhabung der Geschäfte in den Bermes- sungsämtern aus, unzufrieden könne man nur mit den Ver­messungskosten sein, deren Höhe sehr oft außer Verhältnis zum Wert der vermessenen Grundstücke stehe. Bedauerlich und auch tm Gutachten des Reichssparkommtssars festgeftellt set es, daß der Württembergische Staat, der doch das größte Interesse an der Landesvermessung hat, überhaupt nichts dafür bezahlt. Bgm. Göhner regte an, der Amtskürperschafts- verband möge bei der Staatsregicrung um angemessene Be­teiligung des Staates an den Kosten der Landesvermessung vorstellig werben.

Bei der Weiterberatung des Hauptvoranschlags wurde auf Antrag von Bgm. M a u l b et s ch - Hirsau der Planan­satz für Gebäudeunterhaltung von 30M auf 2009 ^4! gekürzt. Abgelehnt wurde der Antrag des Bezirksrats, den Amts- körperschaftsbcitrag an die Gemeinden zu dem Aufwand für ortsarme Geisteskranke u. dgi. von 25 v. H. auf 15 v. H. zu ermäßigen. Es märe hierdurch eine Erspar­nis von 2800 im Etat eingetretcn. An der Aussprache über diesen Gegenstand beteiligten sich die Bgm. Dirr, Schmidt, Göhner und Berwaltungsamtmann Hilligardt. Ans Anfrage von Bürgermeister Maulbctsch wurde mitge­teilt, daß der Aufwand des Bezirks für ortsarme Geistes­kranke jährlich rd. 7900 beträgt. Der Beitrag der Amts­körperschaft an die Stadtgemeinüc Calw zu den Koste» der höheren Schulen wurde einem Bezirksratsantrag entsprechend von 6999 auf 5M9herabgesetzt. Während die Bgm. B r a u n - Liebclsberg und G r a z e - Möttlingen für weitere Abstriche eintraten und den Wert der Anstalt für die Landbevölkerung gering einschätzten, anerkannten nach Ausführungen von Bgm. Göhner und Stadtrat Stü­ber-Calw die Bgm. Dirr, B r a u n - Althengstett und K a r ch - Unterreichenbach, daß die Calwer Schulen mit Frei­stellen besonders für die Landkinder freigebig und auch die Schulgeldsütze angemessen seien. Die Schulen würben außer­ordentlich zahlreich von Landkindern besucht und hätten für den Bezirk eine nicht zu unterschätzende Bedeutung. Bon den im Haushnltplan gekürzten Beiträgen für Organisatio­nen und Vereine wurden auf Antrag von Bgm. Dirr dte Beiträge für das Stammheimer Erziehungsheim und den Verein für das Deutschtum im Ausland wieder auf die alte Höhe heraufgesetzt. Nach Mitteilung des Vorsitzenden wird der Bczirkswohltätigkeitsverein in Bälde keine Mittel mehr besitzen; im letzten Jahr wurden dem Verein rund 8999 22.« zugeführt. Auf Antrag von Bgm. Göhner ermächtigte die Amtsversammlung den Bezirksrat zur Ge­währung eines angemessenen Beitrags an den Verein, dessen Weitcrbestehen ermöglicht werden muß. Wieder erhöht wur­den dann auf Antrag von Bgm. B r a u n - Liebelsbera die