Einstimmiger
Beschluß:
1. Den auf 408000.— RM. berechneten Abmangel wie folgt zu decken:
2 . durch Verwendung von Überschüssen aus dem Krankenhausbetrieb vom
Rechnungsjahr 1928 .—: 8000.— RM..
b. durch Erhebung einer Amtskörperschaftsumlage in Höhe von .... —: 400000.— RM.
2. Den Voranschlag der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung zur Dollziehbar- keitserklärung vorzulegen.
§ 3.
Abhör der Rechnung der Oberamtspflege für 1925.
Die abgeschlossene Iahresrechnung der Oberamtspflege für 1925 ist nach ordnungsmäßiger Prüfung durch den amtsk. Rechnungssachverständigen und den Bezirksrat, sowie nach vorschriftsmäßiger Auflegung zur Abhör oorgelegt. Dem Antrag des Bezirksrats entsprechend wird
beschlossen,
die Rechnung anzuerkennen und dem Rechner Entlastung zu erteilen.
Oberamtspfleger Kübler nach Vortrag der Rechnungsabschlüsse obgetreten I
8 4.
Haushaltsvoranschlag der Oberamtssparkaffe für 1929.
Der Heuer erstmals aufgestellte Voranschlag für den Haushalt der Oberamtssparkasse und deren Zweigstelle Wildbad für das Rechnungsjahr 1929 wird beraten und wie folgt festgestellt: a) Hauptkasse
Einnahmen .—: 328233.— RM.
Ausgaben. —: 322101.— RM.
Ueberschuß.—: 6132.— RM.
d) Zweigstelle Wildbad
Einnahmen .—: 116435.— RM.
Ausgaben. —: 112200.— RM.
Ueberschuß.—: 4235.— RM.
Auf Antrag des Bezirksrats vom 4. Juli 1929 § 17 wird nach Kenntnisnahme von der Abrechnung über den Umbau des Sparkassengebäudes einstimmig
beschlossen,
die Ueberschüsse in der sich tatsächlich ergebenden Höhe der statutenmäßigen allgemeinen Rücklage der Oberamtssparkasse zuzuweisen.
8 5 .
Abhör der Rechnungen der Oberamtssparkaffe für 1917 bis 1927.
Spark.-Dir. Köhler abgetreten! Die Zahresrechnungen der Oberamtssparkasse (Haupt
kasse) von 1917—1927 und der Zweigstelle Wildbad der Oberamtssparkasse von 1921—1927 sind durch den Sparkassengiroverband und den Bezirksrat ohne wesentliche Anstände geprüft worden. Die öffentliche Auflegung ist erfolgt: Einwendungen sind nicht erhoben worden. Von einem Kassensturz ist auf Beschluß des Bezirksrats abge- gesehen worden.
Auf Antrag des Bezirksrats wird beschlossen.
die vorbezeichneten Rechnungen anzuerkennen und den Rechnern Entlastung zu erteilen.