8 2 .
Voranschlag für 1923.
Der Voranschlag für den Haushalt der Amtskörperschaft im Rechnungsjahr 1923 — umfassend dik Monate Januar, Februar und März 1924 — (während die Zeit vom 1. April bis 31. Dezember 1923 als abgegolten angesehen werden soll) wird beraten.
Festgestellt werden
die Einnahmen auf — 32100 Billionen
die Ausgaben aus — 77 208 Billionen ^
der Abmaugel auf — > 45108 Billionen
Beschluß:
1. Den auf 45108 Billionen ^ berechneten Abmangel durch eine Umlage in gleicher Höhe zu decken, und
2. Den Voranschlag der Ministerialabteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung zur Vollziehbarkeitserklärung vorzulegen.
8 3.
Bauarbeiten am Beamtenwohngebäude.
Ueber den Stand der Bauarbeiten am Beamtenwohngebäude erstatten der Vorsitzende und Oberamtsbaumeister Stribel kurzen Bericht.
§ 4.
Schuldaufnahme bei der Süddeutschen Festwertbank.
Bei der von der Amtsversammlung am 4. September 1923 (§ 1 o. S. 326) beschlossenen Schuldaufnahme zur Bestreitung der Baukosten für das Beamtenwohngebäude bei der Südd. Festwertbank in Stuttgart in Höhe von 10000 Gramm Feingold hat die Festwertbank die Eintragung einer Reallast gefordert. Die Festwertbank hat sich jedoch in mündlichen Verhandlungen (vergl. Bezirksratsbeschl. v. 3. 1. 24 § 3) bereit erklärt, auf die in tz 13 des Schuldbekenntnisses vom 4. September 1923 verlangte Reallast zu verzichten, wenn zu Gunsten der Gläubigerin eine Sicherungs- Hypothek auf dem neuerstellten Amtskörperschaftsgebäude in Höhe von 11000 Gramm Feingold (30690 Goldmark) bestellt und der Gläubigerin ein Zeugnis aus dem Grundbuch über die erfolgte Bestellung zugestellt wird.
Die vom Bezirksrat am 3. Januar 1924 S 3 beschlossene Eintragung einer Sicherungshypothek in Höhe von 11000 Gramm Feingold auf den Grundstücken Parz. Nr. 795 und 801 der Markung Neuenbürg ist von der Kreisregierung Reutlingen mit Erlaß v. 12. Januar 1924 Nr. 162 vorbehältlich der nachträglichen Zustimmung der Amts- versammluug genehmigt worden.
Nach kurzer Beratung erteilt die Amtsversammlung zu dem Bezirksratsbeschluß vom 3. Januar 1924 ihre
Zusti m m u n g.
8 5-
Baukredit zur Fertigstellung des Beamtenwohngebäudes.
Die Baudarlehensverwaltung beim Ministerium des Innern in Stuttgart hat sich mit Erl. v. 22. Januar 1924 III Nr. 31342 bereit erklärt, für das Bauvorhaben der Amtskörperschaft, bestehend in der Fertigstellung eines Vierfamilienwohnhauses, auf Grund des vom Oberamt am 15. Januar 1924 gestellten Antrags neben dem früheren Baukredit von 340 Millionen Mark einen Baukredit von 8000 Goldmark unter der Bedingung wertbeständiger Rückzahlung zum 31. März 1924 und Verzinsung von I»/«. monatlich zu gewähren. Die Rückzahlungsfrist des Darlehens wurde stillschweigend bis 1. Juli ds. Is. verlängert (vergl. auch Bezirksratsbeschl. v. 1. Mai 1924 H 2).
Die Auszahlung erfolgt nach dem eingangs erwähnten Erlas; erst nach Vorlage von Bescheinigungen über Stellung eines unwiderruflichen Antrags aus Eintragung einer Sicherungshypothek in Höhe von 2857 Gramm Feingold zu Gunsten des württembergischen Staatsfiskus, vertreten durch die Baudarlehensverwaltung beim Ministerium des Innern, und über die Anerkennung der oben genannten Bedingungen. *
Der Bezirksrat hat am 7. Februar 1924 tz 6 entsprechenden Beschluß gefaßt, zu welchem
Z u st i m m u n g
erteilt wird.
8 6 .
Aenderung der Satzung Uber die Dienstbezllge der Amlskörperschastsbeamten.
Unter eingehender Begründung hat die Oberamtssparkasse mit Bericht vom 11. September 1923 die Einstellung von Hilfskräften bei der Oberamtssparkasse und der Zweigstelle Wildbad zur Bewältigung ihrer Aufgaben beantragt: und zwar soll zur Gewinnung geeigneter Kräfte ein iveiterer Beamter bei der Zweigstelle Wildbad angestellt werden.
Nach kurzer Erörterung wird auf Antrag des Bezirksrats vom 13. 9. 1923 § 23
beschlossen:
1. in § 2 der Satzung betr. die Dienstbezüge der Amtskörperschastsbeamten in Gruppe Vkl nach den Worten „dritter Beamter der Oberamtssparkasse" anzufügen: ..Gegenrechner der Zweigstelle Wildbad der Oberamtssparkasse".
2. Von dem Genehmigungserlaß der Kreisregierung Reutlingen vom 27. 9. 1923 Nr. 6876 Kenntnis zu nehmen.
§7-
Wahl eines amtskörperschastlichen Rechnungssachverständigen.
Die Amtsversammlung hat am 4. September 1923 (ß 2 o. S. 328) die Stelle eines amtskörperschaftlichen Rechnungssachverständigen geschaffen und den Bezirksrat ermächtigt, die Stelle zu besetzen. Der Bezirksrat hat hierauf