Neuenbürg

PrMvll der AMrmsminlW

vom 4. September 1923.

Inhalts-Verzeichnis:

§ 1. Neubau eines Amtskörperschaftsgebäudes (Finanzierung).

H i s. Amtskörperschaftsgebäude (Gewinnung einer weiteren Wohnung).

§ 2. Schaffung der Stelle eines amtskörperschaftlichen Rechnungssachverständigen, tz 3. Zustimmung zu einem Bezirksratsbeschluß.

Verhandelt am 4. September 1923.

Anwesend:

Der Oberamtsvorstand als Vorsitzender,

26 stimmberechtigte Mitglieder,

der Oberamtspfleger,

der Verwalter der Oberamtssparkasse,

der Oberamtsbaumeister,

der Schriftführer.

3n einer kurzen Begrüßungsansprache erklärt der Vorsitzende, warum eine außerordentliche Amtsoersammlung notwendig geworden sei.

Die neu eintretenden Mitglieder (Stellvertreter Kieser) werden auf ihren im Gemeindedienst abgelegten Diensteid hingewiesen (Art. 53 Bcz.O.).

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Neubau eines Amtskörperschaftsgebäudes (Finanzierung).

Unter Bezugnahme auf den Beschluß der Amtsoersammlung vom 26. Juli 1923 H 1 betr. den Neubau eines Amtskörperfchastsgebäudes erwähnt der Vorsitzende, daß es infolge der außerordentlich rasch fortschreitenden Geld­entwertung seit der letzten Amtsoersammlung notwendig geworden fei, schon heute über die Aufbringung des weiteren Bauaufwands (Buchst, cl des eingangs erwähnten Beschlusses) Beschluß zu fassen. Der Bauaufwand habe sich in Papiermilliarden außerordentlich gesteigert, und es sei sehr schwer, solch riesige Summen, wie sie heute für Bauten benötigt werden, auf Papiermarkgrundlage zu erhalten. Der Bezirksrat habe deshalb bereits am 8. August 1923 sich mit der Aufnahme einer wertbeständigen Anleihe besaßt, und am 21. 8. 1923 (tz 2 Prot. S. 560) beschlossen, bei der Amtsversammlung zu beantragen: