Gleichzeitig wird
beschlossen:
demselben die Stellvertretung des I. Beamten zu übertragen.
8 22 .
Neubesetzung der HI. Beamtenstelle bet der Oberamtssparkaffe.
Für die Stelle des zu wählenden 3. Beamten bei der Oberamtssparkasse haben sich beworben:
1. Emil Armbruster, Obersekretär in Tübingen.
2. Erich Breuning, Schultheiß in Oberbrüden,
3. August Schmauß. Verwalt.-Kand.. Angestellter der Allgemeinen Ortskrankenkasse in Biberach a. Riß.
Bei der sofort mittels geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl wurde August Schmauß, Derw.-Kand.. einstimmig gewählt.
8 23.
Veränderungen im SparkaffengebLude.
Für die infolge der Neuorganisation notwendig werdenden baulichen Veränderungen des Sparkassengebäudes hat der Oberamtsbaumeister Pläne und Kostenvoranschlag ausgearbeitet.
Auf Antrag des Bezirksrats wird
beschlossen:
1. Die Erweiterung der Sparkaffenräume zu genehmigen.
2. den Sparkassen-Giroverband um ein Gutachten über Kostenvoranschlag und Pläne zu ersuchen.
8 24.
Verzinsung der Aufwendungen der Oberamtssparkaffe auf dem Gebiet der Kriegswohlfahrtspflege.
Die Obera.ntspflege erhielt von der Oberamtssparkaffe im Rechnungsjahr 1914 zur Bestreitung ihrer Aufwendungen an Reichsfamilienunterstützungen im Ganzen 295000 vorgeschoffen. Zinsen hieraus wurden zunächst nicht in Anrechnung gebracht.
Nachdem der Amtskörperschaft durch den Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom 12. Mai 20 Nr. 1 v. 2387 Ziffer 2 Abs. 3 die Anrechnung von Zinsen dem Reich gegenüber auch aus derartigen Geldbeschaffungen gestattet ist. wird
beschlossen:
1. Daß die Oberamtspflege dem Reich gegenüber aus diesen Vorschüssen 4'/,°/o Zinsen berechnet,
2. den Betrag der berechneten Zinsen bei der Kreisregiernng zum Ersatz durch das Reich anzumelden.
§ 25.
Produktive Erwerbslosenfiirsorge.
Um den Abbau der Erwerbslosen-Fürsorge zu fördern, sott, soweit möglich, an die Stelle der bisherigen Maßnahmen die produktive Erwerbslosenfürsorge, d. h. die Beschaffung von Arbeitsgelegenheit in Form von Notstands» arbeiten treten, die mit Zuschüssen des Reichs. Staats und der Amtskörperschaften gefördert werden. Auf Antrag des Bezirksrats wird
beschlossen:
sich damit einverstanden zu erklären, daß sich die Amtskörperschaft grundsätzlich an der produktiven Erwerbs- losenfürsorge mit dem auf sie entfallenden Anteil beteiligt.
8 26.
Heizungsbetträge für die Landjäger.
Dem Antrag des Bezirksrats entsprechend wird
beschlossen:
1. zu dessen Beschluß vom 22. Januar 1920 § 7 Prot. S. 686, betr. Erhöhung der von der Amtskörperschaft der Landjügermannschaft gewährten Heizungsbeiträge Zustimmung zu erteilen.
2. die Zahlung dieser Beiträge vom 1. April 1921 ab einzustellen.
Es wird
8 27.
Kosten der Einwohnerwehr, beschlossen:
die bisherigen Kosten der Einwohnerwehr im Betrag von 338 Mk. 05 Pf. auf die Amtskörperschaft zu übernehmen.
§ 28.
Anstellung eines 2. Oberamtsbaumeisters.
Infolge Erkrankung und Geschäftsllberhäufung des Oberamtsbaumeistcrs muß der Frage der Aufstellung eines zweiten Oberamtsbaumeisters näher getreten werden.
Es wird
beschlossen:
die von der Amtsversammlung am 3. Juni 1912 beschlossene Anstellung eines zweiten Oberamtsbaumeisters jetzt durchzuführen und den Bezirksrat zu ermächtigen, die weiteren Schritte zur Gewinnung eines Oberamtsbaumeisters, dem insbesondere die Geschäfte des Oberamtrstraßenmeisters zu übertragen wären, zu tun und die Stelle im Staatsanzeiger auszuschreiben.