811 .
Zn § 5 Abs. 1, 8 27 und 8 32 Ziffer 5 der Satzung der Oberamtssparkasse vom 23. April 1909 in der Fassung vom 19. Dezember 1919 ist die Festsetzung des Zinsfußes sowohl der Spareinlagen wie der ausgeliehenen Kapitalien der Amtsversammlung Vorbehalten. Diese Regelung entspricht nicht mehr den Zeitverhältnissen. weil der Zinsfuß mehr dem stetigen Wechsel unterliegt als früher und daher eine raschere Anpassung an die Verhältnisse erfordert. Die Oberamtssparkasse stellt deshalb den Antrag, die Amtsversammlung wolle ihre satzungsmäßige Befugnis der Zinsfußfestsetzung für Spareinlagen und Darlehen aus den Bezirksrat übertragen. .
Dem Antrag des Bezirksrats vom 23. September 1920 entsprechend wird
beschlossen:
1. Zn 85 Ziffer 1 und 8 27 der Satzung je das Wort „der Amtsversammlung" durch „des Bezirksrats" und „dem Bezirksrat" zu ersetzen: Ziffer S des 8 32 zu streichen und der Ziffer 25 in Abs. 1 des ,8 34 folgende Fassung zu geben:
„Die Festsetzung des Zinsfußes der Einlagen, der Giroguthaben und der ausgeliehenen Kapitalien". Sodann die Ziffern 6—12 des 8 32 in 5 — 11 abzuändern und statt der Verweisung 8 26 und 32 Ziffer 7 in Ziffer 6 des 8 36 zu setzen (88 26 und 32 Ziffer 6),
2. Genehmigung des Ministeriums des Innern einzuholen.
8 12 .
Neben dem württ. Giroverband bestand seither die mehr lose Vereinigung des Württ. Sparkassenverbands, welch letzterer hauptsächlich die Förderung der gemeinsamen Angelegenheiten der Sparkassen zum Zweck hatte. Diese beiden Verbände wurden am 4. Mai d. Z. vereinigt und die unbearbeitete Satzung des Giroverbands als Satzung des Württ. Spar- kassengiroverbands gebilligt.
Entsprechend dem Antrag des Bezirksrats vom 23. September 1920 wird
beschlossen:
1. der neuen Satzung ihre Zustimmung zu erteilen und
2. als Abgeordnete durch Zuruf zu wählen:
Oberamtmann Wagner und Sparkassendirektor Holzapfel,
als Stellvertreter:
Stadtschultheiß Bätzner, Wildbad, und Oberamtssparkasster Köhler.
8 12a.
Entsprechend dem Beschlüsse des Bezirksrats vom 16. April 1920 8 10 wird
beschlossen:
Dem Landesverband württ. Amtskörperschasten beizutreten und als Vertreter für die Kalenderjahre 1920. 1921 und 1922 mittels Zurus zu wählen:
den Oberamtsvorstand. Oberamtmann Wagner,
Oberamtspfleger Kübler:
als Stellvertreter:
Stadtschultheiß Knödel,
Oberamtssparkassier Köhler.
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