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8- Amtsdiener Blaich, Neuenbürg
Gehalt
k. Emma Feldweg, Eichmeisters-Witwe, Calw
Gratial 200
Id. sich oorzubehalten die Neuregelung nach Inkrafttreten der Körperschafts-Besoldungsordnung und eines etwaigen Wiederersatzes durch die Beamten.
I c. Genehmigung der Kreisregierung einzuholen.
II. Dem Beschlüsse des Bezirksrats vom 3 . 22. Januar 1920 § 19
betr. Uebernahme von ^ tel des Gehalts mit Zulagen des Sparkassenkontrolleurs Köhler aus die Oberamtspflege,
1). 24. Juni 1920 § 4
betr. Erhöhung der Mietpreise für die Wohnungen des Oberamtspflegers Kübler und Sparkassendirektors Holzapfel ab 1. April 1920 von jährlich 500 ^ auf 800 zuzustimmen.
8 6a.
Den Beschlüssen des Bezirksrats
a. vom 22. Januar 1920 8 18
betr. die Einstellung weiteren Personals bei der Oberamtssparkasse und Festsetzung deren Belohnungen,
b. vom 24. Juni 1920 8 5
betr. Verwilligung von Gehältern bezw. Entlohnungen der Angestellten der Oberamtssparkasse
wird von der Amtsversammlung zugestimmt.
8 6b.
Die Amtsversammlung erteilt ihre Zustimmung zu den Beschlüssen des Bezirksrats
a. vom 22. Januar 1920 8 16
betr. die Erhöhung der Funktionszulage an den Leiter der Geschäftsstelle des Kommunalverbands mit Beschränkung aus das Kalenderjahr 1920;
b. vom 19. Februar 1920 8 10
betr. Festsetzung der Bezüge der Angestellten des Kommunalverbands, ab 1. Januar 1920;
c. 10. Juni 1920 8 5
wie bei Lit. d. ab 1. 4. 20, sowie Entschädigung des Getreidekommissärs Weiß für die Benützung des Telefons, ab 1. April 1920.
8 7.
Entsprechend dem Beschlüsse der Amtsversammlung vom 19. Dezember 1919 8 1?2 betr. die Regelung der Gehaltserhöhung der nebenamtlichen Berwaltungsaktuare und dem Antrag des Bezirksrats (Beschluß vom 24. Juni 1920) 8 9 wird
beschlossen:
Die Belohnungen und Dienstaufwandsentschädigungen der nebenamtlichen Verwaltungsaktuare in folgender Weise festzusetzen:
I. Allgemeine Bestimmungen.
l. Die Bezüge der bisherigen Verw.-Aktuare für den Bezirk II und IV bleiben unverändert wegen der Ausstellung eines hauptamtlichen Verwaltungsaktuars für den Bezirk 1i ab 1. April 1920 und Bezirk IV ab 1. Juli 1920.
2. Erhöhung der ordentlichen Belohnungen ab 1. April 1920 wie in nachfolgender Aufstellung (Ziffer II) unter Zugrundlegung eines Tagegelds von 9 (wie seither) und 8 ^ Zuschlag — 17 ^ und der Zeitauswandsberechnungen soweit von letzteren nicht aus besonderen Gründen abgewichen werden muß.
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