Die Ueberschreitung des Kostenvoranschlags ist zu einem erheblichen Teil durch an­fänglich nicht vorgesehene Einrichtungen, durch teilweise veränderte Ausführung und vermehrte Bettenzahl entstanden.

Die Amtsversammlung

beschließt:

1. die Überschreitung des Kostenvoranschlags zu genehmigen;

2. den durch die bisherige Schuldaufnahme von 212 000 die Stiftungen von

54 000 ^46, die Nestmittel von 7000 o4L und den Erlös aus dem alten Kranken- und Irrenhaus von 28 500 c4L nicht gedeckten Betrag von 50 786 20

abzüglich des zu erwartenden Staatsbeitrags, durch eine Schuldaufnahme zu be­streiten; ferner weitere 1200 welche in den Voranschlag für das Bezirkskranken­haus für 1911 ausgenommen sind, aber sich noch als Neubaukosten darstellen, durch Anlehen zu bestreiten;

3. diese Schuld von zusammen 51 986 20 ^ abzüglich des Staatsbeitrags zu­

sammen mit der bereits aufgenommenen und genehmigten Schuld innerhalb der für letztere bestimmten Tilgungsfrist abzutragen;

4. um Genehmigung der Schuldaufnahme durch die K. Kreisregierung zu bitten.

s 10.

Der Jahresgehalt des Maschinenwärters Stäbler am Bezirkskrankenhaus wird auf Ansuchen von 1000 ^ auf 1200 vom 1. April d. I. an erhöht.

8 ir-

Auf Antrag des Bezirksrats wird in Abwesenheit des Oberamtspflegers

beschlossen:

dem Oberamtspfleger Kübler als Anerkennung für seine außerordentlichen um­fangreichen Arbeiteil bei dein Bau des Krankenhauses und der Fertigung der Ab­rechnung eine Belohnung von 500 c4L aus Amtskörperschaftsmitteln zu verwilligen-

8 12 .

Die Pensionskasse für Körperschaftsbeamte hat auf die Oberamtspflege zur Deckung des Abmangels von 1909 und Beschaffung eines Betriebsfonds eine Umlage ausgeschrieben, von welcher auf die Verwaltungsaktuare der Amtskörperschaft der Betrag von 456 40 L

entfällt.

Auf Antrag des Bezirksrats wird

beschlossen:

den auf das Besoldungskataster der Verwaltungsaktuare entfallenden Umlagebetrag von den beteiligten Gemeinden bezw. Verwaltungen zum Wiedereinzug zu bringen und bei der K. Kreisregierung zu beantragen, die Vergütung im gleichen Verhält­nis wie bei dem Belohnungsaufwand nach den in dem Beschluß des Bezirksrats vom 10. April bestimmten Sätzen bis auf weiteres, solange Umlage und Besoldungs­kataster eine Aenderung nicht erfahren, festzusetzen.