Die Amtsversammlutig

beschließt:

den Bezirksrat zu der neuen Festsetzung des Dienstvertrags und der Dienstanweisung der beiden Beamten zu ermächtigen.

8 6 .

Die Gemeinden Bieselsberg und Schwarzenberg bitten zu dem Straßenbau Unter­reichenbachBieselsbergSchwarzenberg mit einem auf 115 000 Mk. geschätzten Aufwand um einen Beitrag von V» der auf den Bezirk Neuenbürg entfallenden Baukosten und Er­klärung der Bereitwilligkeit der späteren Uebernahme der Straße in die Unterhaltung der Anitskörperschaft.

Nach erfolgter Beratung wird

beschlossen:

den Leiden Gemeinden die Gewährung eines angemessenen Beitrags in Aussicht zu stellen, die endgültige Entscheidung aber auf die Fertigstellung der Pläne und des Kostenvoranschlags vorzubehalten.

Die Amtsversammlung ist im übrigen der Ansicht, daß

1. die Straße nur lokale Bedeutung hat und deshalb in möglichster Einfachheit zwecks Verringerung der Baukosten ausgeführt werden sollte;

2. die Gemeinde Unterreichenbach, da sie durch die Zuleitung weiteren Ver­kehrs einen ganz erheblichen Vorteil von dem Straßenbau hat, sich mit einem höheren Beitrag als in dem der Vereinbarung vom 23. Febr. 1911 vorgesehenen, beteiligen sollte;

3. die K. Forstdirektion und K. Straßenbauverwaltung mit wesentlich höheren Beiträgen als in der Vereinbarung vom 23. Febr. 1911 vorgesehenen sich an dem Straßenbau beteiligen sollten.

8 7 -

Auf Ansuchen der Gemeinden Birkenfeld und Engelsbrand wird die neue Größeltal- straße als Beitragsstraße i. S. des Straßenbaustatuts der Amtskörperschaft

anerkannt.

Z 8.

Auf das Gesuch der Bezirksstraßenwärter um Erhöhung ihrer Belohnung wird gemäß dem Antrag des Bezirksrats

beschlossen:

vom 1. April d. I. an die Gehaltsklassen der Straßenwärter von 560, 580 und 600 auf 660, 680 und 700 zu erhöhen, im übrigen eine Aenderung in den Bezügen nicht eintreten zu lassen.

8 9.

Die Abrechnung über den Bau des Bezirkskrankenhauses wird bekannt gegeben.

Der Gesamtaufwand belauft sich auf 303 944 45 und bei Berücksichtigung

einiger Ersatzposten mit 258 25 L auf 303686 ^ 20 Auf Grunderwerbung treffen

15 086 50 rH, auf den eigentlichen Bau 244 502 22 ^ und auf die innere Ein­richtung 44 355 73