11 .

Den Schwarzwaldbezirksvereinen Calmbach und Schömberg wird auf ihr Gesuch ein jährlicher Betrag von je 25 erstmals für 1910, verwilligt unter der Voraussetzung, daß sie ihre Tätigkeit nicht nur auf die betreffenden Gemeindebezirke beschränken, sondern im Be­nehmen mit dem Neuenbürger Bezirkshauptverein auf den ganzen Bezirk ausdehnen.

8 12 .

Auf Antrag des Bezirksrats wird

beschlossen:

die Kosten für die Abhaltung eines Stvttererkurses im Bezirk, wenn ein solcher nach den Erhebungen des K. Bezirksschulamts angezeigt wäre, bis zum Betrag von 300 o-L auf die Amtskörperschaft zu übernehmen.

8 13.

Die Witwe des Verwaltungsaktuars und Amtsversammlungsaktuars Wagner in Salmbach bittet um Fortgewährung eines entsprechenden Betrags des ihrem verstorbenen Ehemann gewährten Gratials.

Die Amtsversammlung

beschließt:

der Gesuchstellerin den Ruhegehalt ihres Ehemanns mit 100 von dessen Tod an zu gewähren.

8 14 .

Der Kraftwagen-Gesellschaft m. b. H. Neuenbürg-Herrenalb wird ein Mankobeitrag von jährlich 300 aus Mitteln der Amtskörperschaft bis auf weiteres erstmals 1910 be­

willigt für den Fall, daß der jährliche Reinertrag zu einer 20°/oigen Abschreibung an den Wagen und einer Verzinsung der Stammeinlagen von 4°/« nicht znreicht und unter der Voraussetzung, daß die Stadtgemeinde Neuenbürg einen Beitrag von mindestens der gleichen Höhe und die weiter beteiligten Gemeinden Schwann, Conweiler und Herrenalb gleichfalls entsprechende Beiträge gewähren.

8 15.

Verwaltungsaktuar Trostel Littet um Gewährung einer Entschädigung für Gehilfen­haltung im Betrag von 300 vom Rechnungsjahr 1908 an.

Die Amtsversammlung

beschließt:

1. dem Verwaltungsaktuar Trostel vom 1. April 1909 an den nachgesuchten Beitrag zur Gehilfenhaltuug von 300 zu verwilligen;

2. für die jährliche Vergütung der beteiligten Gemeinden an die Amtskörperschaft den von dem Bezirksrat vvrgeschlagenen Verteilungsmaßstab zu beantragen.

8 16.

Verwaltungsaktuar Trostel bittet, ihm für die erstmalige Anlegung des Amtsgrund­grundbuchs in den Gemeinden seines Amtsbezirks eitle Belohnung von 200 ^ zu verwilligen. Der Anspruch auf besondere Bezahlung für das Geschäft ist den Gemeinden gegenüber begründet.