2) Dem K 16 Abs. 1 wird als Satz 2 angesügt (ohne Sperrdruck): „Die im Depositen-, Kontokorrent- und Chekverkehr auszustellenden Anweisungen und Cheks zur Abhebung angelegter Gelder müssen außer vom Kassier und Kontrolleur, um giltig zu sein, noch vom Oberamtsvorstand oder seinem gesetzlichen Stellvertreter unterzeichnet sein."
3) In Absatz 2 des Z 16 wird hinter „Scbuldurkunde" eingefügt: „und unbenutzten Chekformulare".
4) .Absatz 3 des 8 16 fällt weg und es werden folgende Bestimmungen dem 8 16 angefügt:
Als Absatz 3: „Die Darlehensschuldigkeiten sind von dem Kontrolleur alle 4 Jahre durch die Darlehensschuldner unterschriftlich anerkennen zu lassen."
Als Absatz 4: „Lvschbewilligungen von Hypotheken bedürfen der Mitunterschrift des Kontrolleurs."
Als Absatz 5: „Im klebrigen sind über die Amtsobliegenheiten des Kassiers und Kontrolleurs besondere von der K. Kreisregierung genehmigte Dienstanweisungen aufgestellt."
II. Die vom Amtsversammlungsausschuß entworfenen Dienstanweisungen für den Oberamtssparkassier und den Kontrolleur der Oberamtssparkasse (Z 16 Absatz 5 der Statuten) zu genehmigen.
Z 8.
Gewählt werden:
1) In die Oberamtswahlkommission:
a. Mitglieder der Amtsversammlung:
Stadtschultheiß Bätzner in Wildbad,
„ Stirn in Neuenbürg; als Stellvertreter:
Schultheiß Holzschuh in Birkenfeld,
„ Feldweg in Höfen;
b. Mitglieder der Bürgerausschüsse:
Obmann Fr. Fa aß in Conweiler,
Franz Vogt, Sensenschmied in Neuenbürg; als Stellvertreter:
Obmann G. Barth, Platzmeister in Calmbach,
W. Pfeiffer, Wagner in Wildbad.
2) Als Vertrauensmänner des Ausschusses für die Auswahl der Schöffen und Geschworenen
Stadtschultheiß Bätzner in Wildbad,
Schultheiß Häberlen in Calmbach,
Stadtschultheiß Stirn in Neuenbürg.
Apotheker Palm in Neuenbürg,
Schultheiß Knöller in Neusatz,
„ Bertsch in Jgelsloch,
Oberamtstierarzt Böpple in Neuenbürg.