8 3.

Der Aufwand auf Geisteskranke, Schwachsinnige und Epileptische pro 1902,1903 im Betrag von

!- 2535 § 1 ^

wird genehmigt. Für künftig fallen die Beiträge der Amtskorporation für diesen Aufwand der Ortsarmenverbände weg.

8 4.

Die Uebersicht über den Aufwand auf die Unterhaltung der nicht in die Verwaltung der Amtskorporation übernommenen Nachbarschaftsstraßen Pro 1902/1903, wornach der Ersatz an die Gemeinden für Aufwand auf Beitragsstraßcn

5540 07 L

beträgt, wird der Versammlung mitgeteilt und der Ersatz genehmigt.

8 5.

Bei der Beratung der Amtsvergleichungstaxen wird

beschlossen:

dieselben für das Etatsjahr 1903/1904 in dem durch Amtsversammtnngsbeschluß vom 17. Oktober 1902 festgesetzten Betrag zu belassen.

§ 6 .

Nach den Uebersichten über den Kassenbestand der Oberamtspflege betragen auf

1. April 1903:

I. die Einnahmen

pro 1902/1903 . 396 716 45 L

pro 1903/1904 . 14 612 63 L

411 329 08 ^

II. die Ausgaben

pro 1902/1903 . 378 281 ^ 43 L pro 1903/1904 . 6 368 ^ 76 L

384 650 19 ^

III. das Passiv-Remanet .... 26 678 ^6 89 ^

IV. der Kassenbestand .... 26665 63 L

somit Abmangel: 13 26 A

8 7 .

Auf den Antrag des Amtsversammlungsausschusses (Sitzung vom 26. Mai 1903) wird

beschlossen:

I. Die Statuten der Oberamtssparkasse Neuenbürg vom 16. Aug. 1900 wie folgt abzuändern:

I) Dem letzten Absatz des 8 10 der Statuten wird folgender weitere Satz angefügt: Außerdem ist die Oberamtssparkasse befugt, mit der Württ. Notenbank in Stutt­gart und deren Agenturen in Depositen- und Giro Chekverkehr zu treten; die bei dieser Bank und ihren Agenturen in diesem Verkehr angelegten Gelder der Ober­amtssparkasse dürfen jedoch weder den Betrag von 50 000 noch 10°/» des Vermögens (Aktivstand einschließlich des Reservefonds) der Sparkasse nach dem Stand am Schlüsse des abgelaufenen Rechnungsjahrs übersteigen."