8 3.
Der Aufwand auf Geisteskranke, Schwachsinnige und Epileptische pro 1902,1903 im Betrag von
—!- 2535 § 1 ^
wird genehmigt. Für künftig fallen die Beiträge der Amtskorporation für diesen Aufwand der Ortsarmenverbände weg.
8 4.
Die Uebersicht über den Aufwand auf die Unterhaltung der nicht in die Verwaltung der Amtskorporation übernommenen Nachbarschaftsstraßen Pro 1902/1903, wornach der Ersatz an die Gemeinden für Aufwand auf Beitragsstraßcn
—5540 07 L
beträgt, wird der Versammlung mitgeteilt und der Ersatz genehmigt.
8 5.
Bei der Beratung der Amtsvergleichungstaxen wird
beschlossen:
dieselben für das Etatsjahr 1903/1904 in dem durch Amtsversammtnngsbeschluß vom 17. Oktober 1902 festgesetzten Betrag zu belassen.
§ 6 .
Nach den Uebersichten über den Kassenbestand der Oberamtspflege betragen auf
1. April 1903:
I. die Einnahmen
pro 1902/1903 . 396 716 45 L
pro 1903/1904 . 14 612 63 L
411 329 08 ^
II. die Ausgaben
pro 1902/1903 . 378 281 ^ 43 L pro 1903/1904 . 6 368 ^ 76 L
384 650 19 ^
III. das Passiv-Remanet .... 26 678 ^6 89 ^
IV. der Kassenbestand .... 26665 63 L
somit Abmangel —: 13 26 A
8 7 .
Auf den Antrag des Amtsversammlungsausschusses (Sitzung vom 26. Mai 1903) wird
beschlossen:
I. Die Statuten der Oberamtssparkasse Neuenbürg vom 16. Aug. 1900 wie folgt abzuändern:
I) Dem letzten Absatz des 8 10 der Statuten wird folgender weitere Satz angefügt: „Außerdem ist die Oberamtssparkasse befugt, mit der Württ. Notenbank in Stuttgart und deren Agenturen in Depositen- und Giro Chekverkehr zu treten; die bei dieser Bank und ihren Agenturen in diesem Verkehr angelegten Gelder der Oberamtssparkasse dürfen jedoch weder den Betrag von 50 000 noch 10°/» des Vermögens (Aktivstand einschließlich des Reservefonds) der Sparkasse nach dem Stand am Schlüsse des abgelaufenen Rechnungsjahrs übersteigen."