2. Als Vertrauensmänner des Ausschusses für die Auswahl der Schöffen und Geschworenen:
Stadtschultheiß BÜtzner in Wildbad,
„ Beutter in Herrenalb,
Schultheiß Haber len in Calmbach,
„ Keßler in Ottenhausen,
Apotheker Palm in Neuenbürg,
Stadtschultheiß Stirn in Neuenbürg.
Schultheiß Wagner in Salmbach.
3. Als Sachverständige für die nach dem Reichsgesetz vom 24. Mai 1898 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden nötig werdenden Abschätzungen auf die Kalenderjahre 1903, 1904, 1905, und zwar:
a) Für den Verlust, die Beschädigung und außergewöhnliche Abnützung an Zugtieren, Wagen und Geschirren (Z 9 Z. 1 Abs. 4 des Gesetzes):
Güterbeförderer W. Scholl in Neuenbürg,
Bierbrauer Holzapfel in Neuenbürg,
Schultheiß Knöller in Neusatz,
Oberamtsbaumwart Weiß in Ottenhausen.
b) Für Schäden in Folge von Benützung von Grundstücken zu Truppenübungen (8 11 des Gesetzes):
Oberförster Bosch in Wildbad,
„ Bühler in Langenbrand.
Oberamtsbaumwart Weiß in Ottenhausen,
Gemeindepfleger Höll in Birkenfeld,
Bierbrauer Holzapfel in Neuenbürg,
Schultheiß Knöller in Neusatz.
c) Für die bei der Mitbenützung von Brunnen und Tränken durch marschierende. biwakierende, kantonierende und übende Truppen entstehenden Schäden (Z 42 des Gesetzes):
Gemeiudepfleger Höll in Birkenfeld,
Bierbrauer Holzapfel in Neuenbürg,
Schultheiß Knöller in Neusatz,
Oberamtsbaumwart Weiß in Ottenhausen.
ck) Für die Vergütung der Mitbenützung von Schmieden durch marschierende, biwakierende und kantonierende Truppen (8 13 des Gesetzes):
Christian Barth, Schmied in Calmbach,
Gottlieb Fa aß, Schmied in Wildbad,
Christian Genßle in Neuenbürg,
Schultheiß Stephan in Bieselsberg.