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Den 17. Juni 1937.

§ 27.

Steinachverbesserung und Brückenbau in

Untertalheim.

Die Gemeinde Untertalheim beabsichtigt eine Steinachverbesserung mit Brückenbau durchzuführen (vergl. § 7 Z.5 der Niederschrift vom 14.Dez.1936). Nachdem das Technische Landesamt seine ablehnende Haltung wegen der Übernahme der Gemeindestrasse Untertalheim-Horb in das Netz der Landstrassen II.Ordnung aufrecht erhält, wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass der Kreisverband nicht in der Lage ist, ausser der Übernahme der^tuf die Land­strasse II.Ordnung Schietingen-Obertalheim ent­fallenden Kosten und der Gewährung eines Hdchwasser- beitrags einen weiteren Beitrag zu dem geplanten Unternehmen zu leisten.

Der Kreisrat ist hiemit einverstanden.

§ 28 .

Anschaffungsbeiträge.

Der übliche Beitrag zu den Anschaffungskosten von Zuchtfarren 1.Klasse wurde bewilligt:

der Gemeinde Bösingen in Hohe von 86 RM,

der Gemeinde Garrweiler in Höhe von 87 RM.

Der Kreisrat nimmt hievon ohne Einwendung

Kenntnis .

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