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Den 17. Juni 1937.
§ 27.
Steinachverbesserung und Brückenbau in
Untertalheim.
Die Gemeinde Untertalheim beabsichtigt eine Steinachverbesserung mit Brückenbau durchzuführen (vergl. § 7 Z.5 der Niederschrift vom 14.Dez.1936). Nachdem das Technische Landesamt seine ablehnende Haltung wegen der Übernahme der Gemeindestrasse Untertalheim-Horb in das Netz der Landstrassen II.Ordnung aufrecht erhält, wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass der Kreisverband nicht in der Lage ist, ausser der Übernahme der^tuf die Landstrasse II.Ordnung Schietingen-Obertalheim entfallenden Kosten und der Gewährung eines Hdchwasser- beitrags einen weiteren Beitrag zu dem geplanten Unternehmen zu leisten.
Der Kreisrat ist hiemit einverstanden.
§ 28 .
Anschaffungsbeiträge.
Der übliche Beitrag zu den Anschaffungskosten von Zuchtfarren 1.Klasse wurde bewilligt:
der Gemeinde Bösingen in Hohe von 86 RM,
der Gemeinde Garrweiler in Höhe von 87 RM.
Der Kreisrat nimmt hievon ohne Einwendung
Kenntnis .
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