Den 17. Juni 1937.
& 26.
Beitrag an die Gemeinde Simmersfeld zur
Kleinenztalstrasse.3. Bauteil.
Die Gemeinde Simmersfeld bittet unter Hinweis auf frühere Zusicherungen,die Hälfte ihres Baukostenanteils am 3.Bauteil der Kleinenztaletrasse mit 5282 RM 68 Pfg auf den Kreisverband zu übernehmen.
Nach dem Nagolder Vertrag vom 12. November 1928 und dem Simmersfelder Nachtragsvertrag vom 26.Sept. 1933 beteiligt sich der Kreisverband mit dem satzungsmässigen Beitrag von einem Drittel der reinen Baukosten an die Gemeinde Simmersfeld, jedoch wurde der Gemeinde in den Vorverhandlungen zum Nagolder Vertrag wegen der Anrechnung des in diesem Vertrag vorgesehenen Sonderbeitrags der Staatsforstverwaltung an die Gemeinde mit 5ooo EM, -der allerdings im Simmersfelder Vertrag weggefallen ist-, und wegen der sonstigen starken Belastung von Simmersfeld mit Strassenbaukosten vom Bezirksrat am 24. Mai 1928 (Niederschrift Band IV Seite 537) und vom Oberamt am 15. Juni 1928 anheimgegeben, näch Fertigstellung des Strassenbaus ein weiteres Gesuch um Erhöhung des Amtskörperschaftsbeitrags über dieses Drittel hinaus einzureichen. Weil Simmersfeld nur wegen dieser Zusicherungdem Vertrag beigetreten ist, schlägt der Landrat einen Beitrag von 45oo RM vor, der sich entsprechend ermässigt, falls unter dem bei der Gemeinde Simmersfeld angeforderten Badkostenanteil von 1o 565 RM 37 Pfg Grunderwerbungskosten enthalten sind. Der Kreisrat ist hiemit einverstanden. Hierauf setzt der Landrat den Beitrag auf 45oo RM fest.
Der anwesende Bürgermeister von Simmersfeld nimmt diesen Beitrag an.