Dem 17. Juni 1937.
§ 11 .
Gesuch dea Kreisgeometers Klein um
Besoldung nach Gruppe 5.
Wegen der Besoldung des Kreisgeometers Klein nach Besoldungsgruppe 5 hat der Vorsitzende entsprechend der Entschliessung vom 14. Dezember 1936 -vergl.§ 6 a der Niederschrift vom 14.Dez.1935- beim Herrn Jnnenminister, Landesaufsichtsstelle für den körperschaftlichen Messungsdienst, angefragt. Hierauf kam folgender Bescheid ein:
"Jm Hinblick auf eine in Aussicht genommene Neuordnung des Messungsdienstes ersuche ich im jetzigen Zeitpunkt von einer Aufhebung der am 11+2, 1936 verfügten Beschränkung der Vorrückung des Kreisgeometers Klein auf die Gehaltsstufe 5 der Besoldungsgruppe 5 abzusehen.
Jch ersuche jedoch, Kreisgeometer Klein darauf aufmerksam zu machen, dass er nach Ablauf der Sperrzeit (§ 2 Abs.2 KBO.) gehaltlich so gestellt sein wird, als ob keine Beschränkung erfolgt wäre."
Danach bleibt es bei der bisherigen Regelung.
Hievon nimmt der Kreisrat ohne Einwendung Kenntnis.
§ 12 .
Besoldung des Kreisgeometers Maurer. Kreisgeometer Maurer in Altensteig, der seit Jahren die Endstufe der Besoldungsgruppe 6 erreicht hat, bittet schon seit 1933 um seine persönliche Vorrückumg