Den 6. Dezember 1935
haltsplan darstelle, als die Strassenbau**und Unterhaltungslast für die Landstrassen II.Ordnung erst am 1. August 1935 auf den Kreisverband übergegangen und bis zu diesem Zeitpunkt von den Gemeinden selbst bereits 35 ooo EM aufgewendet gewesen seien.
Der Kreisrat erhebt gegen den Nachtragshaushaltplan keine Einwendung. Der Vorsitzende stellt den Nachtragshaushaltsplan in der angeführten Höhe mit einer Nachumlage von 8o ooo EM fest.
§ 2 .
Notstandsdarlehen für die Stadtgemeinde Wildberg.
Der Stadtgemeinde Wildberg soll zur Ausgleichung des Haushaltsplans für das Rechnungsjahr 1935 und zur Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ein Darlehen in Bähe von -: 37 4oo EM vom Kreisverband zur Verfügung gestellt werden (vgl.§ 6 Abschn.II der Niederschrift vom lo.Aug. 1935). Der Zinssatz für das in Aussicht gestellte Darlehen ist um 2 % niederer als der Zinssatz,den die Kreissparkasse Hagold für Darlehen an Körperschaften jeweils verlangt und beträgt demnach z.Z3. 2 1/2 %.
Das Darlehen soll in zwanzig Jahren vom Rechnungsjahr 1936 ab wieder getilgt werden. Ein vom Ausgleichstock erbetener ausserordentlicher Zuschuß ist sofort zur ausserordentlichen Schuldentilgung tu verwenden. Der Kreisrat ist mit diesen Darlehens- bedingungen einverstanden.
§ 3.
Besoldungsregelungen verschiedener Kreis
verbandsbeamter.
a) Wegen der Erhöhung des Masses der dienstlichen Jnanspruchnahme des leitenden Arztes des