Den 6. Dezember 1935

haltsplan darstelle, als die Strassenbau**und Unterhaltungslast für die Landstrassen II.Ordnung erst am 1. August 1935 auf den Kreisverband über­gegangen und bis zu diesem Zeitpunkt von den Ge­meinden selbst bereits 35 ooo EM aufgewendet ge­wesen seien.

Der Kreisrat erhebt gegen den Nachtragshaus­haltplan keine Einwendung. Der Vorsitzende stellt den Nachtragshaushaltsplan in der angeführten Höhe mit einer Nachumlage von 8o ooo EM fest.

§ 2 .

Notstandsdarlehen für die Stadtgemeinde Wildberg.

Der Stadtgemeinde Wildberg soll zur Aus­gleichung des Haushaltsplans für das Rechnungs­jahr 1935 und zur Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren ein Darlehen in Bähe von -: 37 4oo EM vom Kreisverband zur Verfügung gestellt werden (vgl.§ 6 Abschn.II der Niederschrift vom lo.Aug. 1935). Der Zinssatz für das in Aussicht gestellte Darlehen ist um 2 % niederer als der Zinssatz,den die Kreissparkasse Hagold für Darlehen an Körper­schaften jeweils verlangt und beträgt demnach z.Z3. 2 1/2 %.

Das Darlehen soll in zwanzig Jahren vom Rechnungs­jahr 1936 ab wieder getilgt werden. Ein vom Aus­gleichstock erbetener ausserordentlicher Zuschuß ist sofort zur ausserordentlichen Schuldentilgung tu verwenden. Der Kreisrat ist mit diesen Darlehens- bedingungen einverstanden.

§ 3.

Besoldungsregelungen verschiedener Kreis­

verbandsbeamter.

a) Wegen der Erhöhung des Masses der dienst­lichen Jnanspruchnahme des leitenden Arztes des