Den 1o. August 1935.

27

anderungen zur Folge. An den Dienstaufgaben beider Kreisgeometer hat sich praktisch aiehta nur wenig geändert. Kreisgeometer Maurer als Leiter der Zweigstelle in Altensteig behält unbeschadet der Dienstaufsicht des Vorstands^ wimlirtb für die Erledigung der einzelnen Dienstgeschäfte/des Kreismessungsamts/seine seitherige Selbständigkeit.

Jm Zusammenhang mit dieser Frage ist auch zu überlegen, ob und inwieweit die in Frage stehende Änderung der Besoldungssatzung zu= gleich auch eine Änderung in der Besoldung anderer Kreisverbandsbeamter ergeben kann.

Bei der persönlichen Vprrückung einzelner Kreisverbandsbeamter im Jahr 1928 hat der Bezirksrat ohne Unterschied lediglich eine Vorrückung bis zur fünften Dienstaltersstufe der Gruppe 5 beschlossen und zwar ohne Rück­sicht auf Person oder Amt oder auf etwaige Zulässigkeit einer weiteren Vorrückung. Damals wurden auch die beiden Kreisbaumeister Schleicher und Köbele in der bezeichneten Weise persönlich vorgerückt, obgleich eine Vorrückung in die Bezüge der Gruppe 5 sogar bis zur Endstufe möglich gewesen wäre. Wenn nun die Stelle des Leiters des Kreismessungsamts ohne Be­schränkung der Vorrückungsmöglichkeit in die Besoldungsgruppe 5 eingereiht wird, ist zu erwar= ten, dass die beiden Kreisbaumeister an den Kreisverband ebenfalls mit dem Gesuch heran­treten. werden, sie persönlich bis zur Bndstufe der Gruppe 5 vorzurücken. Diesem Gesuch müßte dann billigerweise entsprochen werden. Dies würde aber zu einer beachtlichen Mehrbelastung des Kreisverbands führen.

-/-