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Nr. 104

Freilag, den 6. Mai 1932

Jahrgang 105

Neue Notverordnungen der Reichsregierung

Einführung einer Kontrolle für Wehrverbände Auflösung der Gottlosenorganisationen

TU. Berlin, 6. Mai. Der Reichspräsident hat am Mitt­woch zwei Verordnungen unterzeichnet. Mit der ersten Ver­ordnung werden alle politischen Verbände, die militärähnlich organisiert sindLoder sich so betätigen, der Kontrolle des Rejch>Sministers des Innern unterstellt. Durch die zweite Verordnung find die kommuni st ischen Gottlose norgan Nationen mit sofortiger Wirkung für das ganze Reichsgebiet auf­gelöst worden. Die erste Verordnung hat folgenden Wort­laut

Zweite Verordnung zur Sicherung der Staatsautorität.

8 1.

1. Politische Verbände, die militärähnlich organisiert sind oder sich so betätigen oder ihre Untcrverbände sind verpflichtet, dem Neichsministcr -es Innern auf Verlangen ihre Satzungen zur Prüfung vorzulegen. Sie haben ferner dem Reichsminister des Innern jede beabsich­tigte Satzungsänderung, soiveit sic ihre Organisation oder ihre Tätigkeit betreffen, unverzüglich anzuzeigen.

2. Die in Abs. 1 genannten Verbände sind verpflichtet, unverzüglich jede Satzungsbestimmung zu ändern oder zu streichen und jede Bestim­mung in die Satzung neu aufzu nehmen, so­weit dies der Neichsministcr des Innern zur Sicherung -er Staatsautorität für erfor­derlich hält: dies gilt insbesondere für Bestimmungen über die Organisation und Tätigkeit der Verbände.

8 2.

1. Verbände, die einer Verpflichtung aus 8 1 nicht Nach­kommen oder einer auf Verlangen des Neichsministers des Innern geänderten oder neu aufgcuommenen Satzungs- bcstimmung zuivider handeln, können vlM Reichsminister des Innern mit Wirkung für das Reichsgebiet aufgelöst werden.

2. Gegen die Anordnung der Auflösung ist binnen 2 Wo­chen vom Tage der Zustellung die Beschwerde zulässig, die beim Reichsminister des Innern einzureichen ist; sie hat

, keine ausschtebende Wirkung. Ueber die Beschwerde entschei­det der zuständige Senat des Reichsgerichts in dem hierfür geregelten Verfahren.

8 3.

Diese Verordnung tritt mit ihrer Verkündung in Krast. Die zur Durchführung der Verordnung erforderlichen Rechts- und Berwaltungsvorschriften erläßt der Reichsmini­ster des Innern. Er bestimmt, welche Verbände als militär- ähnliche politische Verbände im Sinne dieser Verordnung anzusehen sind.

Die Auslösung der Gottlofen-Organisationcn.

8 1.

Di« Internationale proletarischer Freidenker und die ihr Nachgeordneten oder angeschlossenen kommunistischen Freiden­kerorganisationen, insbesondere der Verband proletarischer Freidenker Deutschlands, einschließlich der proletarischen Freidenkerjugend, der Frcidenkerpionierc und der Frauen­kommissionen, sowie die Kampfgemeinschaften proletarischer Freidenker werden mit allen dazu gehörigen Einrichtungen, einschließlich der Verlagsbetriebe über bas Reichsgebiet mit sofortiger Wirkung ausgelöst.

8 2 .

Wer sich an dieser Organisation, die nach Artikel 1 auf­gelöst worden ist, als Mitglied beteiligt oder den von der Or­ganisation erstrebten Zweck durch Herstellen, Einführen, Ver­treiben oder Borrätighaltcn von Druckschriften weiter ver­folgt oder die Organisation auf andere Weise unterstützt, oder den durch die Organisation geschaffenen organisatori­schen Zusammenhalt weiter aufrecht erhält, wird mit Ge­fängnis nicht unter einem Monat bestraft. Neben der Gefängnisstrafe kann aus Geldstrafe erkannt werden. Die Beschlagnahme der Druckschriften ist ohne richterliche Anord­nung zulässig.

Die zur Durchführung der Verordnung erforderlichen Rechts- und Berwaltungsvorschriften erläßt der Rcichsinncn- minister.

Kein Wiederaufleben der SA.-Organisationen im Nähmen der Notverordnnng möglich.

Von zuständiger Stelle wird darauf hingewicsen, daß die zweite Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung der Staatsautorität" k e i n n e u c s N e ch t schafft für solche Verbände, die früher aufgelöst worden sind. Die jetzt noch bestehenden Verbände seien keine parteipolitischen Verbände im Sinne der SA., die schon immer als die Organisation der nationalsozialistischen deutschen Arbeiterpartei angesehen worden sei. Sollten sich künftig Zweifel darüber ergeben, ob eine Organisation den Ersatz oder die Fortsetzung einer verbotenen Organisation darstellt, so wird in solchen Fälle« das Gericht zu entscheiden babcn.

Zu der Notverordnnng des Reichspräsidenten, die die Auf­lösung der kommunistischen Gottlosen-Organisa­tionen zum Gegenstand hat, werden von amtlicher Seite folgende Erläuterungen gegeben: Diese Verordnung ist not- ivercdig, da angesichts des provozierenden Auftretens der Gottlofen-Organisationcn die Bestimmungen -er Verord­nung gegen politische Ausschreitungen vom 28. 3. 1081 nicht mehr ausreichtcn. Durch die Auflösung dieser Organisatio­nen soll der Gottlosenpropaganda, die dazu bestimmt ist, durch Vorbereitung der bolschewistischen Revolution christliche Kul­tur und Sitte zu untergraben, der Boden entzogen werden. Diese Maßnahme ist auch geboten zur Wahrung der durch die Reichsverfafsung garantierten Glaubens- und Gewissens­freiheit gemäß Artikel 136, durch den die Religionsfreiheit ausdrücklich gewährleistet und unter staatlichen Schutz ge­stellt wird.

Der Reichshaushall verabschiedet

Das Reichskabinett hat am Mittwoch eine Dauersitzung abgehalten, die sich mit einer kurzen Mittagsunterbrechung bis in die Abendstunden hinein fortsetzte. In dieser Sitzung stand der Reichshaushaltsplan für das Jahr 1SS2-3S zur De­batte. Das Kabinett hat den Etat im wesentlichen verabschiedet, so daß nunmehr im Reichsfinanzministe­rium die Schlntzprüfung, also die Berücksichtigung der ge­faßten Beschlüsse und die Zusammenstellung -er einzelnen Etatsabschnitte vor sich gehen kann. Ende der Woche wird dann der Haushaltsplan den: Reichsrat zugeleitet werden können.

In den Mittagsstunden hatte der Kanzler eine kurze Be­sprechung mit dem Leipziger Oberbürgermeister Dr. Goerde- ler, abends hat sich eine nochmalige Zusammenkunft ange- schlosseu. In politischen Kreisen ist man jedoch der Ansicht, daß -er Staatssekretär Trendelenburg im Reichswirtschafts- ministcrium die Nachfolgeschaft Warmbolds übernimmt, allerdings nicht in der Form, daß er zum Minister erhoben wirb. Er wird vielmehr, wie Las schon einmal Ser Fall war, mit der Geschäftsführung betraut werden, sofern Herr Gocr- deler endgültig ablehnt.

Tages-Spiegel

Die Reichsregicrung hat zwei neue Notverordnungen über die Kontrolle der Wchrvcrbände und das Verbot der Gottloscnpropaganda erlassen.

*

Die Wahle« im Memelland brachten den deutschen Parteien einen überwältigende» Wahlsieg? der Wahlausgang ist ein erhebendes Bekenntnis -er Mcmelläuder für die Autonomie ihres Landes.

*

Nach amerikanische« Nachrichten plant England, ans -er Lansanner Konferenz eine wenigstens SSprozentige Redu­zier««- -er Kriegsschnl-e» «nd Tribute vorznschlage«.

*

Ans der Abrüstungskonferenz arbeitet man wieder mit der bekannte« Verzögerungstaktik. England und Deutschland bekämpfte« Frankreichs Festhalten an -er U-Boot-Wafs«.

Der ehemalige Kronprinz richtete in eine^GMrredrrrrg mit einem amerikanische« Pressevertreter an Amer?!ka de« Appell, durch vernünftige Neuordnung der Kriegslasten dem deutschen Volk seine Schöpsnngskraft wiederzngebe«.

«-

In Magdeburg fand gestern die zweite Reichs-Stahlhelm- sührertagnng statt.

Schuldentilgungsgesetz vor dem Reichsral

Berlin, 6. Mai. Der Reichsrat verabschiedete am Mitt­woch das Schuldentilgungsgesetz, das die Grundlage der poli­tischen Aussprache im Reichstag bilden soll. Das Gesetz regelt eine Reihe von Fragen, die mit dem SchulLenweien des Reichs zusammenhängcn. Zunächst wird der im Oktober 1SU mit der Firma Lee Higginson abgeschlossene Dollarkredit im Werte von 630 Millionen Mark um ein Jahr bis 16. No­vember 1933 verlängert. Weiter wird bestimmt, - nicht nur 1S3S, sondern auch 1934 und 1986 im Reichshaushalt jährlich ein Betrag von 420 Millionen für Schuldentilgung angesetzt werden soll. Endlich regelt das Gesetz die Kreditermächti­gung.

Deutscher Wahlsieg im Memelland

Großer Wahlsieg der Memelländer trotz

TU. Memel, 6. Mai. Bei den Landtagswahlen am Mitt­woch haben die memelländischen Parteien trotz litauischen Terrors und der widerrechtlichen Einbürgerung von tau­senden von Großlitanern einen überwältigenden Sieg er­rungen. Nach dem bisher vorliegenden Gesamtergebnis wirb der neue Landtag, abgesehen von kleinen Verschiebun­gen, fast genau dieselbe Zusammensetzung haben, als der von den Litauern ausgelöste frühere Landtag. Bon den ins­gesamt 29 Abgeordnetensitzen werden auf Grund der bis­herigen Berechnungen auf die Landwirtschaftspartei 11 Sitze (früher 10), auf die Volkspartei 8 (8), auf die Sozialdemo­kratie 2s4), auf die Kommunisten 8 (2) und auf die litau­ischen Listen zusammen 6 (6) entfallen.

Im einzelnen sieht das Ergebnis wie folgt aus:

jLandtagswahl 1980

Lanbwirtschastspartei

24442

15810

Volkspartei

17 922

18 709

Sozialdemokraten

6114

6 880

Kommunisten

6 320

2062

Litauer (insgesamt)

11901

10064

Hausbesitzer

236

1215.

Die Wahlbeteiligung, die außerordentlich groß war, dürfte an 95 v. H. heranreichen. In einer ganzen Anzahl von Orten wählte die Bevölkerung geschlossen zu 100 v. H. Selbst Kranke und Gebrechliche wurden auf Tragbahren zu den Wahllokalen getragen. Das Wahlergebnis, das eine deutliche Antwort auf die litauische Gewaltpolitik darstellt» hat im Memclgebict außerordentliche Genugtuung und Be­friedigung ausgelöst.

Der Eindruck in Berlin.

Der Wahlsieg der Memelländer hat in Berliner politi­schen Kreisen unverhohlene Befriedigung ausgelöst. Es wird darauf hingewiesen, daß die Memelländer unzweideutig be­kundet hätten, daß das Memelland ein deutsches Land ist » daß seine Bevölkerung deutsch fühlt und deutsch denkt. Die litauischen Gewalt- und Terrormaßnahmen hätten gerade das Gegenteil von dem erreicht, was beabsichtigt war, nämlich eine Stärkung des Deutschtums und eine bis zur Selbstauslösung gehende Schwächung -er litauischen Partei. Die Niederlage der Litauer sei um so vernichtender, als selbst die widerrechtlichen Einbürgerungen nicht vermocht hätten, die bisherige Zahl der litauischen Landtagsmanbate zu erhöhen. Die Reichsregierung erwartet nunmehr, daß die

litauischen Terrors und Einbürgerungen

Unterzeichnermächte des Memelabkommens mit allem Nach­druck daraus dringen, daß die litauische Regierung den so überwältigend zum Ausdruck gekommenen Volkswillen re­spektiert und daß alleGewaltmaßnahmenschnell- stens wieder rückgängig gemacht werden.

Bestürzung in Kowno.

Das memelländische Wahlergebnis hat in Koivnoer poli­tischen Kreisen wie ein« Bombe eingcschlagen. Den Ursachen der selbst für die stärksten Pessimisten überraschen- gekorn- menen Niederlage steht man in Regierungskreisen vorläufig noch völlig ratlos gegenüber. Der Ausgang der Wahl, der als ein völliger Zusammenbruch der bisheri­gen Memellanüpolitik der Regierung bezeichnet wird, dürfte, so glaubt man, in politischen Kreisen ohne Zwei­fel schwerwiegende innenpolitische Folgen haben

Simmat tritt ohne Vertrauensfrage zurück.

In einer Unterredung mit dem Vertreter der Tele- graphen-Union teilte der Präsident des z. Z. amtierenden großlitauischen Direktoriums, Simmat, auf die Frage, welche Folgerungen er aus dem Ergebnis der Wahlen ziehen werde, mit, - er zurücktreten werde, ohne sich dem Landtag zur Vertrauensfrage zu stellen. Z« welchem Zeitpunkt das geschehe, stehe noch nicht fest. Er werde jedenfalls die Geschäfte weitcrführen, bis ein neues Direktorium gebildet sei. Im Falle einer schwachen Mehr­heit der Volkspartei und der Landwirtschaftspartci würde er versucht haben, weiter zu regieren. Da aber die Mehr- heitsparteten nach seiner Ansicht mit 20 von 29 Mandaten in den neuen Landtag einziehen würden, so stehe sein Ent­schluß fest. Schließlich gab Simmat zu, daß ihn das Ergebnis doch außerordentlich überrascht habe.

Japanisch-chinesische Einigung in Schanghai

TU. Tokio, 6. Mai. Wie amtlich mitgeieilt wird, ist gestern das Waffenstillstandsabkommen zwischen China «nd Japan unterzeichnet worden. Danach werde« die Feindselig­keiten in Schanghai eingestellt.

Das japanische Hauptquartier hat mitgeteilt, daß die Zurückziehung der japanischen Truppen heute beginnen werde und daß Vorbereitungen für die Verschiffung -er Hälft« der japanischen Streitkräftc nach Japan getroffen würden.