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diese Beiträge auf insgesamt etwa 30000.— Mk. belaufen und dem Zweckvermögen für Straßenunterhaltung entnommen werden.
Gegen diese Beitragsoerwilligungen wird von der Amtsversammlung nichts erinnert.
8 22 .
Gemäß der Verordnung des Innen- und Finanzministeriums vom 12.6.30 hat der Bezirksrat am 11.3.31 beschlossen, daß an Amtskörperschaftsumlage fiir das Rechnungsjahr 1S30 von jeder Gemeinde zu zahlen sind: a) auf 100.— Mk. ihrer Kataster 3.70 Mk. d) auf 100 Nechnungsanteile 9.37 Mk. c) auf 100 Einwohner ihrer Wohnbevölkerung 171.58 Mk.
Dieser Beschluß wird von der Amtsversammlung genehmigt.
§ 23.
Nach Aufruf der Ziffer 11 der Tagesordnung betr. „Einweisung des Oberamtsbaumeisters Glatzle in die nächsthöhere Besoldungsgruppe" erklärt der Vorsitzende mit Zustimmung der Amtsversammlung die Verhandlung über diesen Gegenstand für nicht öffentlich, worauf diejenigen Anwesenden, welche nicht ordentliche Mitglieder der Amtsversammlung sind, sich entfernen.
Auf eine von Oberamtsbaumeister Glatzle, an den Bezirksrat gerichtete Eingabe hat dieser am 21.1.1931 — Prot. § 10 — beschlossen: a. an die Amtsversammlung den Antrag stellen.
1. Oberamtsbaumeister Glatzle die persönliche Vorrückung nach Gruppe 5 ohne Einschränkung zu bewilligen;
2. denselben ab 1. 1. 1931 in Gruppe 5 Stufe 4 einzuweisen und sein Besoldungsdienstalter in Gruppe 5 auf 1. I. 1925 festzusetzen;
d. Der Min. Abteilung für Bezirks- und Körperschafts- Verwaltung hievon Anzeige zu erstatten.
Nach längerer Aussprache, in welcher zum Ausdruck kam, daß eine Gehaltserhöhung, wie sie mit der Vorrückung nach Gruppe 5 verbunden wäre, in gegenwärtiger Notzeit nicht verantwortet werden könne, wurde in der aus der Mitte der Amtsversammlung beantragten geheimen Abstimmung mit 24 gegen 6 Stimmen beschlossen:
dem Bezirksratsbeschluß dieGenehmigung nicht zu erteilen. 8 24.
Im Anschluß an die Behandlung des Gegenstandes § 23 wird von verschiedenen Amtsversammlungsmitgliedern ausgeführt, daß die Aufwendungen der Amtskörperschaft für Diäten und Reisekosten an Amtskörperschaftsbeamte unverhältnismäßig hoch seien, diejenigen Sätze, welche Reichs- und Staatsbeamte für auswärtige Dieustverrichtungen erhalten, wesentlich übersteigen und daß eine Neuregelung und Ermäßigung der Vergütungen an Amiskörperschaftsbeamte für auswärtige Dienstverrichtungen dringend geboten sei.
Beschluß:
1. Mit der Neufestsetzung wird eine Kommission beauftragt.
2. Diese Kommission besteht aus dem Bezirksrat und 2 Amtsversammlungsmitgliedern.
3. Als Amtsversammlungsmitglieder werden in diese Kommission gewählt:
Haile, Calw;
Braun, Deckenpsronn.
8 25.
Bei Eintritt des Berhandlungsgegenstands „Haushaltsvoranschläge für 1931" wird beschlossen:
künftig jedem Mitglied der Amtsversammlung eine vollständige Abschrift der Haushaltsvoranschläge rechtzeitig zuzustellen.
§ 26.
Der Oberamtspfleger trägt den Haushaltsvoranschlag der Amtskörperschaftsverwaltung für das Rechnungsjahr 1931 vor.
Er schließt ab:
in Einnahmen mit . . . . —194 100.— Mk.
in Ausgaben mit . . . . — 444100.— Mk.
Somit Unzulänglichkeit 250 000.— NU.
In diesen Voranschlagsendsummen ist der Abmangel der einzelnen Nebeilverwaltuligeii der Annskörperschaft,
— Krankenhausverwaltung, Bezirksfürsorgebehörde und Jugendamt, — für welche je ein besonderer Voranschlag aufgestellt ist, enthalten.
Der Bezirksrat hak mit Beschluß vom 3. 6. 31
— Prot. § 11 — den Antrag gestellt:
1. Den Haushaltsvoranschlag für das Rechnungsjahr 1931 zu genehmigen;
2. zur Deckung der Unzulänglichkeit eine Amtskörperschaftsumlage von 250000.— Mk. zu erheben.
Der Oberamtspfleger führt sodann noch aus, daß
der vorbezeichnete Antrag des Bezirksrats vor Veröffentlichung der neuen Notverordnung gestellt worden ist und daß durch letztere weitere Einsparungen an Ausgaben für Dienslvezüge in Höhe von etwa 5000.— Mk. für das Rechnungsjahr 1931 möglich seien; er beantragt über diese Einsparungen wie folgt zu verfügen:
1. die besondere Umlage aus die Verw. Akmarsgemeinden wird um 750.— Mk. gekürzt;
2. die besondere Umlage der Unterhaltungskosten für Nachbarschastsstraßeu wird um 1000.— Mk. gekürzt;
3. dem Zweckvermögen für Unterhaltung der Nachbar- jchaflsstraßen werden im Rechnungsjahr 1931 weitere 3000.— Mk. zugeführt.
Diese Anträge sind vom Oberamtspfleger im einzelnen noch begründet worden.
Ein aus der Mitte der Amtsversammlung gestellter Antrag, die Amtsschadensumlage um 25 000.— Mk: zu ermäßigen, ist mit 21 gegen 9 Stimmen abgelehnt worden, dagegen wurde folgender weitere Antrag zum Beschluß:
erhoben:
1. Die Amtskörperschaftsumlage für das Rechnungsjahr 1931 wird um 15000.— Mk. ermäßigt und auf 235000.— Mk. festgesetzt.
2. Der Bezirksral wird ermächtigt, die einzelnen Positionen der Haushaltsvoranschläge für 1931 endgültig sestzusetzen. Eine Kürzung der Zuweisung an das Zweckvermögeu für Straßenunterhaltung darf hiebei nur insoweit erfolgen, als der Ausfall an AmlSkörPer- schaftsumlage von 15000.— Mk. nicht durch Ermäßigung der übrigen Boranschlagspositionen ausgeglichen werden kann.
3. Der Bezirksral wird ermächtigt, den Hundertsatz der Anttslörperschaftsumlage nach der Verordnung vom 12. 6. 1930 — Reg. Bl. S. 216 — sestzusetzen.
8 27.
Der Voranschlag der Oberamtssparkasse für das Rechnungsjahr 1931 schließt ab: in Einnahmen mit .... —10745.— Mk.
in Ausgaben mit .... —80600.— Mk.
Somit Unzulänglichkeit 69 855.— Mk.
Auf Antrag des Bezirksrats wird b e s ch l o ss e n:
den Voranschlag der Oberamtssparkasse für das Rechnungsjahr 1931 zu genehmigen und die Unzulänglichkeit von 69 855.— Mk. aus den sich ergebenden Ueber- schüssen dcS Boranschlagsjahrs zu decken.
Vorstehendes Protokoll und dessen Abschluß beurkunden: Der Bezirksrat: Der Schriftführer:
Landrat Rippmann Hengstberger.
Göhner Weber Hanselmann Mäulen Braun.
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