4
5. der Cinlagehöchstsatz wird festgesetzt:
3 ) für Privatpersonen auf 1060 000
b) für öffentl. Körperschaften auf 2 606 00V «K.
— Beschluß des Vez.Rats 0 . 19. Febr. 1923. —
Zu vorstehenden Beschlüssen des Bezirksrats, welche zum Teil die Genehmigung des Minist, d. I. erhalten haben, erteilt die Amtsversammlung nachträglich ihre Zustimmung.
8 12 .
Der Bezirksrat hat zur Bestreitung der Kosten der Erweiterung des Bezirkskrankenhauses bei der Versicherungsanstalt Württemberg ein Darlehen von 2 OVO 000 «K zum Zinsfuß von 4 AI ausgenommen.
Die Amtsversammlung erteilt hiezu nachträglich ihre Zustimmung.
§ 13
Der II. Arzt am Bezirrskrankenhaus, Dr. Mezger in Calw, hat im Hinblick auf die veränderten Geld- verhältmsse um Neuregelung seiner Bezüge als Krankenhausarzt nachgesucht. Dr. Mezger ist nach seinem Dienstvertrag zwar beamteter Arzt, jedoch nicht hauptberuflich beschäftigt. Er ist deshalb nicht in die Besoldungssatzung der Amtskörperschaftsbeamten aufzunehmen.
Zn seiner Sitzung vom 22. Juni 1922 hat der Ve- zirksrat beschlossen, den Krankenhausarzt Dr. Mezger rückwirkend vom 1. April 1920 an mit einem V'esol- dungsdienstalter ab 1. Okt. 1913 in Gehaltsgruppe X Stufe 4 einzuweisen, seine dienstliche Inanspruchnahme auf 30 A festzusetzen und ihm für Überlassung der Honorare für Behandlung Privatkranker ohne weiteren Nachweis einen Abzug von 10 H am Restgehalt zu machen.
Die Amtsversammlung erteilt hiezu ihre Zustimmung.
8 13 s.
Oberamtssparkassier Pommert ist schon vor einiger Zeit in den Endgehalt der Gruppe IX vorgerückt. Eine weitere Vorrückung desselben ist nach der Bes.- Satzung für die Amtskörperschaftsbeamten ausgeschlossen.
Mit Rücksicht auf die gesteigerte Verantwortung der Leitung der Oberamtssparkasse hat der Bezirksrat bei der Amtsversammlung beantragt, Oberamtssparkassier Pommert gem. 8 8 Abs. 3 K.B.O. die Vorrückung in Gruppe X vorbehältlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zuzugestehen. Dieser Antrag wird von der Amtsversammlung zum Beschluß erhoben mit der Maßgabe, daß Oberamtssparkassier Pommert mit Wirkung vom 1. April 1922 vorrückt.
8 14
Oberamtsgeometer Charrier hat den Endgehalt der Gruppe IX erreicht und bittet, ihm gem. 8 8 Abs. 3 der K.B.O. die Vorrückung in Gruppe X zuzugestehen.
Der Dezirksrat hat entsprechenden Antrag an die Amtsversammlung gestellt.
Von der Amtsversammlung wird dieser Antrag zum Beschluß erhoben.
8 15 .
Das Besoldungsdienstalter des Oberamtssparkassiers llnger ist durch Beschluß der Amtsversammlung vom 24. März 1922 in Gruppe VIII auf 1. Juli 1909 festgesetzt worden. Der Regelung des Besoldungsdienstalters wurde damals 8 24 der K.B.O. zugrunde gelegt.
Das Ministerium des Innern hat jedoch darauf aufmerksam gemacht, daß in diesem Fall 8 24 am angeführten Ort nicht angewendet werden könne und auf die Anwendung des 8? letzter Absatz der Bes.O. hingewiesen. Entsprechend einem Antrag des Bezirksrats beschließt die Amtsversammlung, ihren Beschluß vom 24. März 1922 entsprechend zu berichtigen.
8 16.
Nachdem die Amtsversammlung dem I. Beamten der Oberamtssparkasse, Oberamtssparkassier Pommert, zugestanden hat, in Gehaltsgruppe X vorzurücken, entspricht es der Billigkeit, den II. Beamten der Oberamtssparkasse gleichfalls entsprechend zu berücksichtigen und dabei eine andere Dienstbezeichnung zu wählen.
Der Bezirksrat hat sich in seiner Sitzung vom 5. März ds. Zs. damit beschäftigt und stellt folgende Anträge:
1. in 82 Gruppe VIII der Bes.Satzg. die Bezeichnung „Gegenrechner der Oberamtssparkasse" zu streichen und dafür zu setzen „II. Beamter der Oberamtssparkaffe".
2. in 8 2 Gruppe IX Bes.Satzg. hinter Oberamtsgeometer zu setzen: „sowie der II. Beamte der Oberamtssparkaffe von dem Zeitpunkt ab, zu dem der I. Sparkaffenbeamte (Oberamtssparkassier) in Gruppe X besoldet wird.
Dieser Antrag wird von der Amtsversammlung zum Beschluß erhoben, wobei die Erklärung abgegeben wird, daß nach dem Ausscheiden des l. Sparkassenbeamten mit Wahrscheinlichkeit zu rechnen ist, daß der II. Sparkassenbeamte in seine Stelle einrückt.
8 17 -
1. Der Bezirksrat hat in seiner Sitzung vom 31. Jan. 1923 beschlossen, dem Vorsitzenden des Mieteinigungsamts, Rechtsanwalt Rheinwald, zu seinem Monatsgehalt von 2500 «K mit Wirkung vom 1. Okt. 1922 ab Teuerungszulagen in Höhe der den Staatsbeamten zukommenden Sätzen zu gewähren,
2. dem Schriftführer des Mieteinigungsamts, Rechtsanwalt a.D. Fink in Calw, zu seinem Monatsgehalt von 500 «1t die gleichen Teuerungszulagen wie bei Ziffer 1 zu gewähren.
Beide Beamte sind nur nebenberuflich beschäftigt. Von der Amtsversammlung wird diesen Anträgen des Bezirksrats beigetreten.
8 18.
Der Beschluß des Bezirksrats vom 7. Nov. 1922 über die Regelung der Dienstaufwandsentschädigungen der Amtskörperschaftsbeamten erhält nachträgliche Genehmigung der Amtsversammlung.
8 19.
Der Beschluß des Bezirksrats vom 29. Nov. 1922 über die Neuregelung der Taggelder, Diäten, Reisekosten und llbernachtgebühren der Amtsversammlungsmitglieder und des Bezirksrats erhält die nachträgliche Genehmigung der Amtsversammlung.
8 20 .
Das Ministerium des Innern hatte mit Erlaß vom 12. Jan. 1922 angeregt, die Belohnung der Fleischbeschauer ganz auf die Amtskörperschaft zu übernehmen und dementsprechend auch die Fleischbeschaugebühren für Rechnung der Amtskörperschaft zu vereinnahmen.