2

in seinen Beruf zurückgetreten ist. Bis dahin war der Geschäftsführer lediglich privatrechtlich angestellt.

In seiner Sitzung vom 7. April 1922 hat der Be­zirksrat Calw sich mit der Neuregelung des Dienstes bei der Bezirksfürsorgestelle befaßt. Die Vezirksfür- sorgestelle ist nach den gesetzlichen Vorschriften an sich als ein amtskörperschaftliches Amt gedacht, für deffenKosten jedoch das Reich zu °/io aufzukommen hat.

Die Einstellung eines Nachfolgers des Geschäfts­führers ist von ihm einstweilen in der Weise geregelt worden, daß Sekretär Hengstberger unter einstwei­liger Beurlaubung aus dem Dienste der Stadt­gemeinde Calw als Amtsverweser bestellt worden ist.

Zn der heutigen Amtsversammlung kommt nun die ganze Frage grundsätzlich zur Aussprache. Der Vorsitzende berührt dabei eingehend die weitere Frage der Verbindung des Vezirksarbeitsamts mit der Bezirksfürsorgestelle, ebenso diejenige der Über­tragung der Rechnungsprüfungsgeschäfte der Ober­amtspflege an die Bezirksfürsorgestelle.

Im Anschluß an die Aussprache hierüber kommen nachfolgende

Beschlüsse

zustande:

1. gem. Art. 28 Abs. 2 Bez. Ordg. die Bezirksfür­sorgestelle als amtskörperschaftliches Amt zu er­richten,

2. der Bezirksfürsorgestelle neben der Besorgung der ordentlichen Geschäfte einer solchen noch die Rech­nungsprüfung der Oberamtspflege zu übertragen und den Bezirksrat zu ermächtigen, ovrbehältlich der nachträgl. Zustimmung der Amtsversammlung der Bezirksfürsorgestelle Calw noch weitere Amts­geschäfte zur Erledigung zuzuweisen. Falls die Bez.Fürsorgestelle hienach eine weitere Ausgestal­tung erfährt, hat der zu wählende Geschäftsführer keinen Anspruch darauf, Vorstand des neugebil­deten Amtes zu werden,

3. die hienach mit einem Beamten zu besetzende Stelle des Geschäftsführers in der amtskörper- schaftl. Besoldungsordnung in § 2 Gruppe VIII in der Weise aufzunehmen, daß in derselben beige­fügt wirdder Geschäftsführer der Bezirksfür­sorgestelle",

4. den Bezirksrat zu ermächtigen, dem Geschäfts­führer der Bezirksfürsorgestelle eine angemessene Amtsbezeichnung zu geben. Hierauf wird alsbald zur Wahl eines Geschäftsführers geschritten.

Gewählt wurde mit 29 von 30 abgegebenen Stimmen

Artur Hengstberger, Sekretär.

Sodann ergehen noch weitere nachfolgende Beschlüsse:

1. den Bezirksrat zu ermächtigen, die Bestätigung der Wahl bei der Hauptfürsorgestelle herbeizu­führen,

2. den Bezirksrat zu ermächtigen, den Dienstvertrag mit dem Geschäftsführer abzuschließen,

3. den Bezirksrat zu ermächtigen, wegen der Auf­nahme des Gewählten in das Pensionskataster für Körperschaftsbeamte das Erforderliche in die Wege zu leiten,

4. die Regelung der Sicherheitsleistung des Geschäfts­führers dem Bezirksrat zu übertragen.

§ 7.

Die Oberamtssparkasse hat darauf aufmerksam ge­macht, daß der Geschäftsanfall bei ihr eine bedeu­tende Steigerung erfahren habe, was namentlich auf den Giroverkehr zurückzuführen sei. Es sei deshalb nicht zu umgehen, den Dienst bei der Oberamtsspar­kasse in einer solchen Weise zu gestalten, daß dieser Entwicklung Rechnung getragen werde. Dies könne am zweckmäßigsten in der Weise erfolgen, daß Lei der Oberamtssparkasse eine eigene Giroabteilung geschaf­fen werde, die getrennt von der Hauptkasse der Spar­kasse arbeite.

In seiner Sitzung vom 7. Nov. 1922 sowie in der­jenigen vom 5. März 1923 hat sich der Bezirksrat mit dieser Frage eingehend beschäftigt und die Oberamts­sparkasse ermächtigt, unter Einstellung eines weiteren Beamten als Leiter der Eiroabteilung den Dienst entsprechend auszugestalten.

Zn der heutigen Amtsversammlung werden die Eeschäftsoerhältnisse bei der Oberamtssparkasse von dem Vorsitzenden nochmals dargelegt und es kommen nach erfolgter Durchberatung in der Amtsversamm­lung nachfolgende

Beschlüsse

zustande:

1. Gemäß Art. 28 Abs. 2 der Bez.Ordg. bei der Ober­amtssparkaffe eine besondere Dienststelle zu errich­ten, welcher die Aufgabe zukommt, in Unterord­nung unter den leitenden Oberamtssparkassier die Buchhaltung des Giroverkehrs der Oberamtsspar­kaffe in eigener Verantwortung zu besorgen.

2. Hiefür einen planmäßigen Beamten einzustellen, welcher nach Gruppe VII der K.B.O. besoldet wird und hiezu in § 2 Gruppe VII der amtskörperschastl. Besoldungssatzung einzufügen:Buchhalter der Oberamtssparkaffe."

3. Der Oberamtssparkaffe einen Hilfskassier zur Be­sorgung der Kaffengeschäfte des Giroverkehrs bei­zugeben und den Bezirksrat zu ermächtigen, hiezu einen unständigen Beamten einzustellen,' im übri­gen ist der Giroabteilung das erforderliche Kanzlei­hilfspersonal beizugeben.

Im Anschluß hieran wird sofort zur Wahl des Buchhalters geschritten.

Mit 28 Stimmen von 29 abgegebenen wurde

gewählt:

Friedrich Renz, Kaufmann.

Sodann ergehen noch folgende weitere Beschlüsse:

1. den Bezirksrat zu ermächtigen, den Dienstoertrag mit dem Gewählten abzuschließen,

2. den Bezirksrat zu ermächtigen, wegen der Anmel­dung des Gewählten bei der Pensionskaffe für Kör­perschaftsbeamte das Weitere in die Wege zu leiten,

3. sich mit der Regelung der Sicherheitsleistungs­gestellung für Len Hilfskassier einverstanden zu er­klären.

s 8.

7 N 22

Mit Beschluß vom hat der Bezirksrat

eine

Bezirkssatzung

betr. die für die Inanspruchnahme der Oberamts-