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in seinen Beruf zurückgetreten ist. Bis dahin war der Geschäftsführer lediglich privatrechtlich angestellt.
In seiner Sitzung vom 7. April 1922 hat der Bezirksrat Calw sich mit der Neuregelung des Dienstes bei der Bezirksfürsorgestelle befaßt. Die Vezirksfür- sorgestelle ist nach den gesetzlichen Vorschriften an sich als ein amtskörperschaftliches Amt gedacht, für deffenKosten jedoch das Reich zu °/io aufzukommen hat.
Die Einstellung eines Nachfolgers des Geschäftsführers ist von ihm einstweilen in der Weise geregelt worden, daß Sekretär Hengstberger unter einstweiliger Beurlaubung aus dem Dienste der Stadtgemeinde Calw als Amtsverweser bestellt worden ist.
Zn der heutigen Amtsversammlung kommt nun die ganze Frage grundsätzlich zur Aussprache. Der Vorsitzende berührt dabei eingehend die weitere Frage der Verbindung des Vezirksarbeitsamts mit der Bezirksfürsorgestelle, ebenso diejenige der Übertragung der Rechnungsprüfungsgeschäfte der Oberamtspflege an die Bezirksfürsorgestelle.
Im Anschluß an die Aussprache hierüber kommen nachfolgende
Beschlüsse
zustande:
1. gem. Art. 28 Abs. 2 Bez. Ordg. die Bezirksfürsorgestelle als amtskörperschaftliches Amt zu errichten,
2. der Bezirksfürsorgestelle neben der Besorgung der ordentlichen Geschäfte einer solchen noch die Rechnungsprüfung der Oberamtspflege zu übertragen und den Bezirksrat zu ermächtigen, ovrbehältlich der nachträgl. Zustimmung der Amtsversammlung der Bezirksfürsorgestelle Calw noch weitere Amtsgeschäfte zur Erledigung zuzuweisen. Falls die Bez.Fürsorgestelle hienach eine weitere Ausgestaltung erfährt, hat der zu wählende Geschäftsführer keinen Anspruch darauf, Vorstand des neugebildeten Amtes zu werden,
3. die hienach mit einem Beamten zu besetzende Stelle des Geschäftsführers in der amtskörper- schaftl. Besoldungsordnung in § 2 Gruppe VIII in der Weise aufzunehmen, daß in derselben beigefügt wird „der Geschäftsführer der Bezirksfürsorgestelle",
4. den Bezirksrat zu ermächtigen, dem Geschäftsführer der Bezirksfürsorgestelle eine angemessene Amtsbezeichnung zu geben. Hierauf wird alsbald zur Wahl eines Geschäftsführers geschritten.
Gewählt wurde mit 29 von 30 abgegebenen Stimmen
Artur Hengstberger, Sekretär.
Sodann ergehen noch weitere nachfolgende Beschlüsse:
1. den Bezirksrat zu ermächtigen, die Bestätigung der Wahl bei der Hauptfürsorgestelle herbeizuführen,
2. den Bezirksrat zu ermächtigen, den Dienstvertrag mit dem Geschäftsführer abzuschließen,
3. den Bezirksrat zu ermächtigen, wegen der Aufnahme des Gewählten in das Pensionskataster für Körperschaftsbeamte das Erforderliche in die Wege zu leiten,
4. die Regelung der Sicherheitsleistung des Geschäftsführers dem Bezirksrat zu übertragen.
§ 7.
Die Oberamtssparkasse hat darauf aufmerksam gemacht, daß der Geschäftsanfall bei ihr eine bedeutende Steigerung erfahren habe, was namentlich auf den Giroverkehr zurückzuführen sei. Es sei deshalb nicht zu umgehen, den Dienst bei der Oberamtssparkasse in einer solchen Weise zu gestalten, daß dieser Entwicklung Rechnung getragen werde. Dies könne am zweckmäßigsten in der Weise erfolgen, daß Lei der Oberamtssparkasse eine eigene Giroabteilung geschaffen werde, die getrennt von der Hauptkasse der Sparkasse arbeite.
In seiner Sitzung vom 7. Nov. 1922 sowie in derjenigen vom 5. März 1923 hat sich der Bezirksrat mit dieser Frage eingehend beschäftigt und die Oberamtssparkasse ermächtigt, unter Einstellung eines weiteren Beamten als Leiter der Eiroabteilung den Dienst entsprechend auszugestalten.
Zn der heutigen Amtsversammlung werden die Eeschäftsoerhältnisse bei der Oberamtssparkasse von dem Vorsitzenden nochmals dargelegt und es kommen nach erfolgter Durchberatung in der Amtsversammlung nachfolgende
Beschlüsse
zustande:
1. Gemäß Art. 28 Abs. 2 der Bez.Ordg. bei der Oberamtssparkaffe eine besondere Dienststelle zu errichten, welcher die Aufgabe zukommt, in Unterordnung unter den leitenden Oberamtssparkassier die Buchhaltung des Giroverkehrs der Oberamtssparkaffe in eigener Verantwortung zu besorgen.
2. Hiefür einen planmäßigen Beamten einzustellen, welcher nach Gruppe VII der K.B.O. besoldet wird und hiezu in § 2 Gruppe VII der amtskörperschastl. Besoldungssatzung einzufügen: „Buchhalter der Oberamtssparkaffe."
3. Der Oberamtssparkaffe einen Hilfskassier zur Besorgung der Kaffengeschäfte des Giroverkehrs beizugeben und den Bezirksrat zu ermächtigen, hiezu einen unständigen Beamten einzustellen,' im übrigen ist der Giroabteilung das erforderliche Kanzleihilfspersonal beizugeben.
Im Anschluß hieran wird sofort zur Wahl des Buchhalters geschritten.
Mit 28 Stimmen von 29 abgegebenen wurde
gewählt:
Friedrich Renz, Kaufmann.
Sodann ergehen noch folgende weitere Beschlüsse:
1. den Bezirksrat zu ermächtigen, den Dienstoertrag mit dem Gewählten abzuschließen,
2. den Bezirksrat zu ermächtigen, wegen der Anmeldung des Gewählten bei der Pensionskaffe für Körperschaftsbeamte das Weitere in die Wege zu leiten,
3. sich mit der Regelung der Sicherheitsleistungsgestellung für Len Hilfskassier einverstanden zu erklären.
s 8.
7 N 22
Mit Beschluß vom hat der Bezirksrat
eine
Bezirkssatzung
betr. die für die Inanspruchnahme der Oberamts-