Oberami Oalw.

Protokoll cker Nmtsversammlung.

verhandelt am 24. März 1922.

Anwesend:

ver Vorsitzende: Amtmann Vögel ges. Stellvertreter. Vie stimmberechtigten Abgeordneten nach Turnus Hl uncl zwar: Söhner, Schiele, Störr, pfrommer, Ztaudenmeyer, Autenrieth, May, Vreitz, Sannwalcl, Bäuchle, Wolf, Mast, Braun, Frey, Lehrer, Braun, Schmidt, Vilharz, Haisch, Ayasse, Mast, Protz, Maulbetsch, Fischer, Mauser, Sommel, Nonnenmann. Ferner waren anwesend diejenigen Mitgliecler, die nur mit beratender Stimme anzuwohnen berechtigt waren. Oberamtspfleger Fechter unä Schriftführer Obersekretär Haug.

Abwesend:

vie stimmberechtigten Abgeordneten: Maulen, Holzäpfel; hiefür Bauer, veker.

Beginn der Verhandlung vormittags 8 Uhr, Schlutz mittags '/,l Uhr.

Vor Beginn der Versammlung gedachte der Vorsitzende des mit vod abgegangenen letzten Königs Wilhelm II. Vie Versammlung erhebt sich von ihren Sitzen.

8 i.

Auf Grund des Art. 32 Abs. 7 Bez. Ordg. wird einstimmig

beschlossen:

Vie Wahlen der Htz 2,3,18 nicht durch geheime Ab­stimmung, sondern durch Zuruf vorzunehmen.

8 2 .

Als Vertrauensmänner im Sinne des Art. 51 Abs. 1 des Körperschaftspens. Ges. und 8 48 vollz. verfg. hiezu werden auf die vauer von 6 Jahren gewählt:

s) als Mitglied eines Vertretungskörpers einer der bei der Pensionskasse beteiligten Körper­schaften: Wilhelm Veker, Badbes., Liebenzell, d) als Beamter: Verwaltungsaktuar Ztauden- meyer, Lalw.

c) als Unterbeamter: Amtsdiener Mann, Stamm­heim.

8 3.

Als Vertreter der bei der Sebäudebrandver- sicherungsanstalt versicherten Sebäudeeigentümer werden auf weitere 3 Kalenderjahre und zwar für 1923, 1924 und 1925

gewählt:

Ernst Ludwig Wagner, Sägewerksbesitzer, Ernstmühl u. a Indessen Stellvertr.: Bauwerkmeister Köhler, Ealw.

8 4.

Am 17. November 1921 hat der Bezirksrat be­schlossen, zu den bisherigen Vaggeldern der Mitglieder desBezirksratsundderAmtsversammlung eine veuerungszulage von 100"/« zu gewähren. Vieser Beschluß ist von der Kreisregierung Reut­lingen mit Erlaß vom 11. 1. 22. No. 4 vorbehältlich der nachträglichen Zustimmung der Amtsversamm­lung für vollziehbar erklärt worden.

vie Amtsversammlung erteilt hiezu nachträglich Senehmigung;autzerdemzu dem Bezirksratsbeschlutz vom 28. 2. 22 über die Erhöhung der Kilometer­gelder von 20 auf 80 L.

8 5.

Bei der Entwicklung, welchen der Kassenverkehr bei der Oberamtssparkasse, insbesondere mit der Einführung des Giroverkehrs in den letzten Jahren genommen hat, erscheint gegenüber der bisherigen prüsungsweise des Kechnungs- und Kassenverkehrs der Sparkassen die Prüfung durch fachmännisch geschultes Personal zweckmäßiger, umsomehr, wenn die Betreffenden Beamten die Vornahme solcher Prüfungen dauernd als ihre besondere Aufgabe betrachten.

ver Siroverband der württembergischen Spar­kassen hat nun in seiner Satzung neuerdings die fachmännische Prüfung der Sparkassen zu seiner Aufgabe gemacht und mit Bewilligung des Mini­steriums eine eigene Prüfungsordnung erlassen.