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meinsamen Jugendamts vereinigt morden. Zwecks Rege- ' ^ung der Rechtsverhältnisse zwischen beiden Bezirken ^ Ist am 7. Mai 1920 durch eine Bezirkssatzung ein ^ ^ Bezirksverband unter dem Namen ^Jugendamt Calw"

ins Leben gerufen worden, dessen Inhalt der Vorsitzende bekannt gibt.

Don der Amtsoersammlung wird heute beschlossen: zu diesem Bezirksverband und zu dieser Satzung die Zustimmung zu erteilen.

8 3.

Z. Zt. wird angestrebt, alle Wiirtt. Kommunal- Berbände zu einem Landesverband zusammenzuschließen, dem die Aufgabe zufällt, gegenüber den An- und Über­griffen, sowie den unerträglichen Belastungen und Zu­mutungen. welchen die Kommunaloerbände von oben wie von unten allsgesetzt sind, sich gemeinsam zu wehren. Dieser Interessenoerband soll in Stuttgart seinen Sitz haben und in das Vereinsregister eingetragen werden. Der Bezirksrat hat in seiner Sitzung vom 31. März 1920 beschlossen, diese Einrichtung als zeitgemäß zu begrüßen und bei der Amtsoersammlnng den Beitritt zu beantragen. Nach den vorläufigen Beredungen über die Satzung soll jeder Kommnnalverband zwei Ver­treter bestellen. Diese Vertreter bilden die Mitglieder­versammlung. welche aus sich den Vorstand und einen Vorsitzenden wählt. In Aussicht genommen ist, daß jeder Kommunaloerband einen Beitrag von jährlich 5 Mk. für jedes volle Tausend der Einwohnerzahl des Bezirks entrichtet.

Von der Amtsoersammlnng wird beschlossen:

1. sich bereit zu erklären, dem zu gründenden Verband beizutreten.

2. als Vertreter zu den Versammlungen Herrn Ober­amtmann Gös und Herrn Schultheiß Braun voll Althengstett zu bestellen.

Die Genannten sind damit einverstanden.

8 4.

Neben dem Württ. Girooerband bestand seither die mehr lose Vereinigung des Württ. Sparkassenoer­bands. Diese beiden Verbände sollen nunmehr ver­schmolzen werden im Interesse der Vereinfachung der Organisation. Hiezu ist die Satzung des Giroverbands umgearbeitet worden. Die Verbandsoersammlung vom 4. Mai ds. Is. hat den Entwurf, der von dem Mini­sterium des Innern bereits geprüft lind gebilligt ist, einmütig angenommen. Zufolge Erl. des Min. d. I. vom 10. Mai 1920 werden die Oberämter beauftragt, Beschlußfassung der Amtsversammlung herbeizusühren und die Niederschrift hierüber dem Ministerium des Innern oorzulegen. In der Sitzung vom 20. Mai hat der Bezirksrat in der Sache vorberaten und be­antragt, den Entwurf des Württ. Sparkassen-Girooer- bands anzunehmen. Dieser Antrag wird heute zum Beschluß erhoben.

Im Anschluß hieran werden gemäß § 13 der Ver­bandssatzung auf die Dauer der Wahlperiode der Amts- oersammlung zwei Abgeordnete und zwei Stellvertreter

für die Verbandsoersammlung durch Zuruf gewählt und zwar:

als Vertreter:

Oberamtmann Gös und Kassier Pommert als Stellvertreter:

Stadtschultheiß Gähner und Gegenrechner Unger.

8 5 .

In Ausführung der Minist. Verf. vom 12. 4. 20 (Reg. Bl. S. 84) hat der Oberamtspfleger die Tenerungs- bezüge der Amtskörperschaftsstraßenwärter neu berech­net lind hat den Entwurf dem Bezirksrat zur weiteren Entschließung oorgelegt. Bei der Berechnung ist zu beachten, daß die Amtskörperschaftsstraßenwärter nur 5 Tage in der Woche beschäftigt sind, sowie, daß ein erheblicher Teil derselben in mehr oder weniger großem Umfang Selbstversorger ist. In Ausführung der gen. Min. Verf. hat der Oberamtspfleger diese Gesichts­punkte bei seiner Berechnung beachtet. Dabei wurde eine Teuerungszulage von 4400 Mk. zu Grunde ges­iegt und außerdem den Wärtern in Calw, LiebenzeÜ, Teinach und Unterreichenbach wie bisher mit Rücksicht auf die gesteigerten Lebensoerhältnisse dort noch eine Ortszulage von 600 Mk. jährlich gewährt. Der Be­zirksrat hat in seiner Sitzung vom 20. Mai 1920 den Entwurf beraten und beantragt bei der Amtsver­sammlung ihn mit Wirkung vom 1. Januar 1920 ab zum Beschluß zu erheben. Der bereits geleistete Vor­schuß ist dabei abzuziehen.

Der Antrag des Bezirksrats wird heute von der Amtsoersammlnng zum Beschluß erhoben.

8 6 .

In Ausführung der in § 5 gen. Min. Vers, hat der Oberamtspfleger sodann beantragt, die Teuerungs­zulagen für den Hausmeister Widmann und den Kanz- leianfwärter Wurster neu zu regeln. Widmann ist nur zu "z für die Amtskörperschaft beschäftigt. Der vom Oberamtspfleger hienach berechnete Gehalt nebst Teue­rungszulage beträgt

für Widmann 4840 Mk.

für Wurster 7200 Mk.

Der Bezirksrat hat in seiner Sitzung vom 20. Mai 1920 die Anträge vorberaten und beantragt bei der Amtsoersammlung sie mit Wirkung vom 1. Januar 1920 ab zum Beschluß zu erheben. Der bereits ge­leistete Vorschuß von 200 Mk. ist dabei abzuziehen.

Der Antrag des Bezirksrats wird von der Amts­versammlung zum Beschluß erhoben.

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(Abgetreten Or. Autenrielh.)

Die beiden Krankenhausärzte haben beantragt, ihre Bezüge mit Wirkung vom I. 1. 1920 neu zu regeln. In der Bezirksratssitzung vom 20. Mai 1920 sind diese Gesuche zur Beratung gestanden und es ist auf Grund eines Antrags des Oberamtspflegers beschlossen worden, die Gehaltsbezüge der beiden Krankenhaus­ärzte mit Wirkung von dem gen. Tage ab zu regeln, wie folgt:

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