Oberamt Ealw.

Protokoll äer Kmtsversammlung.

Verhandelt am 29. Dezember 1919.

Anwesend: der Vorsitzende: Oberamtsoorstand Oberamtmann Gös. die 30 stimmberechtigten Abge­ordneten nach Turnus I: die nicht aus der Mitte der Amtsoersammlung gewählten Mitglieder des Bezirksrats: Gustav Wagner. Deker und Wolf; ferner diejenigen Mitglieder, die nur mit beratender Stimme anzuwohnen berechtigt waren. Oberamtspfleger Fechter und stello. Schrift­führer Oberamtsassistent Wild. Außerdem vom Bauernrat: Oekonom Oettinger.

Abwesend: der stimmberechtigte Abgeordnete Herr vr. Autenrieth; dafür H. Essig, sowie Herr Schultheiß Lörcher, Oberkollwangen; dafür H. Hammann.

Beginn der Verhandlung: vormittags 8 Uhr. Schluß: nachmittags Vs2 Uhr ohne Zwischenpause.

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Die in die Amtsversammlung neu eintretenden Mitglieder werden auf ihren im Gemeindedienst ab­gelegten Diensteid hingewiesen, und zwar die Mit­glieder von Calw, Altbulach, Emberg, Hirsau, Lie- belsberg, Möttlingen, Ottenbronn, Stammheim, Unterhaugstett und Zwerenberg.

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Gemäß Art. 38 der Bez.-Ordg. in der Fassung der Novelle vom 4. 10. 19 (Reg.-Bl. S. 321) sind von der Amtsversammlung 3 Mitglieder des Bez.-Rats nebst 3 Stellvertretern aus ihren Mitgliedern auf die Dauer von 3 Jahren zu wählen. Sofern dem Bezirk eine Gemeinde I. Klasse angehört, so ist mindestens ein ordentliches und ein stellv. Mitglied aus den Abge­ordneten der Gemeinde I. Klasse zu wählen. Dies trifft bezüglich der Stadtgemeinde Calw zu. Bei der stattfindenden geheimen Wahl wurden gewählt im l. Wahlgang:

als ordentliches Bez.-Ratsmitglied: Herr Stadtschultheiß Göhner in Calw mit 30 Stimmen:

als Stellvertreter in bes. Wahlgang: Herr Kaufmann Eugen Dreiß in Calw mit 28 Stimmen.

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Hierauf wird zu der Wahl der zwei weiteren Mit­glieder des Bez.-Rats und deren zwei Stellvertreter geschritten. Gewählt wurden in geheimer Wahl im I. Wahlgang:

als ordentliche Mitglieder: Herr Schultheiß Raus er von Stammheim mit 22 Stimmen: Herr Stadtschultheiß Mäulen von Liebenzell mit 19 Stimmen,'

als Stellvertreter: Herr Schultheiß Wolf von Zwerenberg mit 21 Stimmen, Herr Schult­heiß B r a u n - Deckenpfronn mit 21 Stimmen. Wolf soll als 1. Stellvertreter gelten.

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Als Schriftführer der Amtsversammlung und des Bez.-Rats in Angelegenheiten der Amtskörper­schaft wird der jeweilige Oberamtssekretär und als

Stellvertreter der jeweilige Oberamtsassistent auf die Dauer von 3 Kalenderjahren gewählt gegen die bis­herige Belohnung von 300

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Infolge des Todes des Derw.-Aktuars, Schultheiß Ladner in Eechingen, ist der Verwaltungsort Dach­tel frei geworden.

Der Vorsitzende teilt hierzu mit, daß auch die Gemeinden Möttlingen und Neuheng st ett infolge Rücktritts der seitherigen Inhaber, der Verw.- Aktuare Fechter und Pommert, frei geworden sei. Derwaltungsaktuar Staudenmeyer habe um Zu­teilung dieser Gemeinden gebeten, um seinen Bezirk lebensfähig zu erhalten, da sein größter Verwaltungs­ort Altburg ab 1. 4. 20 aus seinem Verw.-Bezirk aus- scheiden und in absehbarer Zeit auch Hirsau, sein zweitgrößter Verw.-Ort, ausscheiden werde. Der Bez.- Rat habe es für zweckmäßig gehalten, daß die beiden genannten Gemeinden dem Verw.-Bezirk I zugeteilt werden und habe einen diesbezüglichen Antrag bei der Kreisregierung gestellt. Es handle sich nun noch um die Gemeinde Dachtel, die vereinzelt daliege und sich wegen ihrer geographischen Lage zur Anglie­derung an einen der 3 Verw.-Bezirke nicht gut eigne. Es erscheine deshalb zweckmäßig, diese Gemeinde einem Beamten mit der nötigen Qualifikation in der Nähe zu übertragen. Bisher sei Dachtel von Hrn. Schultheiß Braun in Deckenpfronn stellvertretungsweise besorgt worden. Die Amtsversammlung teilt einstimmig die Ansicht des Vorsitzenden. Aus der Mitte der Amts­versammlung wird Herr Schultheiß Braun-Decken­pfronn vorgeschlagen. Hierauf wird zur Wahl ge­schritten. Gewählt wird:

Herr Schultheiß Braun, Deckenpfronn, mit 20 Stimmen.

Sodann wird der Bez.-Rat ermächtigt, wegen Regelung der Besoldungsfrage das Weitere zu be­schließen.

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Zu den Beschlüssen des Dez.-Rats betr. die Ver- willigung von Teuerungszulagen an die Verw.-Aktuare Staudenmeyer, Hilligardt und Müller vom 25. 11. 1918 und vom 30. 1. 1919, sowie zu dem­jenigen vom 2. 7. 1919 betr. die Vergütungssätze für die Inanspruchnahme der amtskörpersch. Verw.-Aktuare