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Der Bezirksral beantragt mit Beschluß vom 2. April 1913 (Prot. S. 3):

zur Ausführung der Rötelbach-Ueberbrückung auf der Grundlage des vom Oberamtswegmeister gefertigten Plans und Kostenvoranschlags einen Amtskörperschastsbeitrag von einem Drittel des tatsächlichen Aufwands zu oerwilligen und die Mittel dem verfügbaren Restvermögen der Ober- amtspslege zu entnehmen.

Von der Amtsoersammlung wird mit 25 gegen 5 Stimmen

beschlossen:

diesem Antrag zuzustimmen.

8 9 .

Der Bezirksrat stellt mit Beschluß vom 2. April 1913 (Prot. S. 5) den

Antrag:

der Gemeinde Sommenhardt zu den Kosten für die Erbauung der Verbindungsstraße Sommen­hardtLützenhardt einen festen Amtskörperschaftsbeitrag von 5000 // (- rund Vs des oor- anschlagsmäßigen Aufwands) zu oerwilligeii.

Das Gesuch der Gemeinde kam erst nach Veröffentlichung der heutigen Tagesordnung ein.

Die Amtsversammlung erklärt sich mit 29 gegen 1 Stimme (Art. 29 Abs. 3 Bez.-O.) für die alsbaldige Erledigung des Gegenstands.

Mitglied Staudenmeyer beantragt: der Gemeinde Sommenhardt nicht nur zur Verbindungs­straße nach Lützenhardt, sondern auch zur Verbesserung der Ortsstraßen Nr. 1 und 3 mit dem Gesamt­aufwand von 27900 ^ einen Amtskörperschastsbeitrag von V« mit rund 7000 ^ zu verwilligen.

Dieser Antrag wird mit 28 gegen 2 Stimmen abgelehnt. Dagegen beschließt die Amtsver­sammlung einstimmig:

dem Bezirksratsantrag zuzustimmen.

8 10 .

Auf Antrag des Bezirksrats vom 2. April 1913 (Prot. S. 8) wird

beschlossen:

1. zur Bestreitung der Straßenkostenbeiträge an die Gemeinden Sommenhardt und Liebenzell im Rechnungsjahre 1913 ein Anlehen von 20000^ zu möglichst niederen! Zinsfuß auszunehmen und dasselbe innerhalb 50 Jahren, vom 1. April 1914 an gerechnet, wieder abzutragen:

2. die K. Kreisregierung um Genehmigung dieser Schuldaufnahme zu bitten.

§ 11 -

Infolge der auf 1. Januar 1913 vorgenommenen Auflösung der städtischen Krankenpflegeoersiche- rung Calw und Vereinigung derselben mit der Bezirkskrankenpflegeversicherung hat der Bezirksrat am 13. Januar 1913 (Prot. S. 562) namens der Amtsoersammlung und oorbehältlich ihrer nachträglichen Zustimmung

beschlossen:

den § 1 des Statuts der Bezirkskrankenpflegeversicherung den neuen Verhältnissen entsprechend abzuändern, so daß er mit Wirkung vom 1. Januar 1913 ab lautet:

Die auf Rechnung der Amtskorporation Calw errichtete Krankenpslegeoersicherung umfaßt räumlich den Oberamtsbezirk Calw."

Don der Amtsversammlung wird dieser Satzungsänderung nachträglich

z u g e st i m m t.

Z 12.

Der Bezirksrat stellt mit Beschluß vom 2. April 1913 (Prot. S. 15) den Antrag, die Amtsoersammlung wolle beschließen:

1. grundsätzlich den Abschluß einer Kollektiv-Haftpflichtoersicherung mit der Versicherungs­gesellschaft Wilhelma in Magdeburg auf die Dauer von 10 Jahren, als im gemeinschaftlichen Interesse der Bezirksgemeinden gelegen, gutzuheißen wobei die Stadtgemeinde Calw, als schon bisher ausreichend versichert, ausgenommen wäre:

2. den Bezirksrat zu ermächtigen, namens der Amtskörperschaft entsprechenden Versicherungsvertrag abzufchließen: