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Der Bezirksral beantragt mit Beschluß vom 2. April 1913 (Prot. S. 3):
zur Ausführung der Rötelbach-Ueberbrückung auf der Grundlage des vom Oberamtswegmeister gefertigten Plans und Kostenvoranschlags einen Amtskörperschastsbeitrag von einem Drittel des tatsächlichen Aufwands zu oerwilligen und die Mittel dem verfügbaren Restvermögen der Ober- amtspslege zu entnehmen.
Von der Amtsoersammlung wird mit 25 gegen 5 Stimmen
beschlossen:
diesem Antrag zuzustimmen.
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Der Bezirksrat stellt mit Beschluß vom 2. April 1913 (Prot. S. 5) den
Antrag:
der Gemeinde Sommenhardt zu den Kosten für die Erbauung der Verbindungsstraße Sommenhardt—Lützenhardt einen festen Amtskörperschaftsbeitrag von 5000 // (- rund Vs des oor- anschlagsmäßigen Aufwands) zu oerwilligeii.
Das Gesuch der Gemeinde kam erst nach Veröffentlichung der heutigen Tagesordnung ein.
Die Amtsversammlung erklärt sich mit 29 gegen 1 Stimme (Art. 29 Abs. 3 Bez.-O.) für die alsbaldige Erledigung des Gegenstands.
Mitglied Staudenmeyer beantragt: der Gemeinde Sommenhardt nicht nur zur Verbindungsstraße nach Lützenhardt, sondern auch zur Verbesserung der Ortsstraßen Nr. 1 und 3 mit dem Gesamtaufwand von 27900 ^ einen Amtskörperschastsbeitrag von V« mit rund 7000 ^ zu verwilligen.
Dieser Antrag wird mit 28 gegen 2 Stimmen abgelehnt. Dagegen beschließt die Amtsversammlung einstimmig:
dem Bezirksratsantrag zuzustimmen.
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Auf Antrag des Bezirksrats vom 2. April 1913 (Prot. S. 8) wird
beschlossen:
1. zur Bestreitung der Straßenkostenbeiträge an die Gemeinden Sommenhardt und Liebenzell im Rechnungsjahre 1913 ein Anlehen von 20000^ zu möglichst niederen! Zinsfuß auszunehmen und dasselbe innerhalb 50 Jahren, vom 1. April 1914 an gerechnet, wieder abzutragen:
2. die K. Kreisregierung um Genehmigung dieser Schuldaufnahme zu bitten.
§ 11 -
Infolge der auf 1. Januar 1913 vorgenommenen Auflösung der städtischen Krankenpflegeoersiche- rung Calw und Vereinigung derselben mit der Bezirkskrankenpflegeversicherung hat der Bezirksrat am 13. Januar 1913 (Prot. S. 562) namens der Amtsoersammlung und oorbehältlich ihrer nachträglichen Zustimmung
beschlossen:
den § 1 des Statuts der Bezirkskrankenpflegeversicherung den neuen Verhältnissen entsprechend abzuändern, so daß er mit Wirkung vom 1. Januar 1913 ab lautet:
„Die auf Rechnung der Amtskorporation Calw errichtete Krankenpslegeoersicherung umfaßt räumlich den Oberamtsbezirk Calw."
Don der Amtsversammlung wird dieser Satzungsänderung nachträglich
z u g e st i m m t.
Z 12.
Der Bezirksrat stellt mit Beschluß vom 2. April 1913 (Prot. S. 15) den Antrag, die Amtsoersammlung wolle beschließen:
1. grundsätzlich den Abschluß einer Kollektiv-Haftpflichtoersicherung mit der Versicherungsgesellschaft Wilhelma in Magdeburg auf die Dauer von 10 Jahren, als im gemeinschaftlichen Interesse der Bezirksgemeinden gelegen, gutzuheißen — wobei die Stadtgemeinde Calw, als schon bisher ausreichend versichert, ausgenommen wäre —:
2. den Bezirksrat zu ermächtigen, namens der Amtskörperschaft entsprechenden Versicherungsvertrag abzufchließen: