2

a) den Einlagenzinsfuß der Oberamtssparkasse von 3^"/« auf 4 °/o und

b) den Ausleihezinsfuß um V« Vo, daß künftig zu bezahlen haben:

Prioatschuldner 4*/s"/». öffentliche Körperschaften 4^4 °/c

Von der Amtsoersammlung wird dieser Beschluß gutgeheißen lind nachträglich

genehmigt.

8 4 .

Unter Bezugnahme auf § 3 der Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 19. September 1912 (Neg.-Bl. S. 629) wird im Einvernehmen mit dem Bezirksrat

beschlossen:

1. die den Ortspolizeibehörden nach §3 Abs. 2 der genannten Verfügung obliegenden allgemeinen Untersuchungen der Schankgefässe auf die Amtskörperschaft zu übernehmen. Ausgenommen wird die Stadtgemeinde Calw, welche die Prüfung durch ihre eigenen Polizeibeamten vor­nehmen lassen will.

2. Zur Vornahme der Untersuchungen den hiesigen staatlichen Eichbeamten, welcher von der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel zur Verfügung gestellt ist. zu verwenden und sich mit der anbedungenen Gebühr von 50 für jede Wirtschaft einverstanden zu erklären.

3. Die Vereinbarung Ziffer 2 soll solange in Geltung bleiben, bis sie von der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel oder von der Amtsoersammlung widerrufen wird. Der Widerruf ist an eine Frist nicht geblinden.

4. Die Untersuchungskosten sind von der Oberamtspflege vorläufig auszubezahlen und von den betreffenden Gemeinden nach der Zahl der untersuchten Wirtschaften wieder zu ersetzeil.

8 5.

Der Bezirksrat stellt mit Beschluß vom 8. Oktober 1912 (Prot. S. 534) den

Antrag:

an den 248 ^ 55 bettagenden Kosten, welche die Gemeinde Rötenbach für die Herstellung zweier Ausweichstellen anläßlich der Einrichtung der Kraftwagenoerbindung LiebenzellCalw TeinachWildbad aufzuwenden hatte, die Hälfte (124 ./§ 28 H) auf die Amtskörperschaft zu übernehmen.

Bon der Amtsversammlung wird dieser Antrag

genehmigt.

8 6 .

Vom Bezirksrat wird mit Beschluß vom 3. September 1912 (Prot. S. 513)

beantragt:

1. die neuerbaute Straßenstrecke von der Station Teinach (Abzweigung von der Staatsstraße) im direkten Zug durch den Ortsetter Sommenhardt bis nach Lützenhardt mit Wirkung vom 1. Sep­tember 1912 ab in die Verwaltung der Amtskörperschaft zu übernehmen.

2. den Gehalt des Wärters dieser Straßenstrecke auf jährlich 520 ^ festzusetzen.

Beschluß:

diese Anträge zu genehmigen.

Unter Bezugnahme auf den Amtsoersammlungsbeschluß vom 20. Dezember 1905 stellt der Be­zirksrat unterm 13. Januar 1913 (Prot. S. 567) den

Antrag:

der Stadtgemeinde Liebenzell zu den Kosten der Verbesserung der Nachbarschastsstraße Liebenzell Dennjächt Unterreichenbach (alte Pforzheimerstraße) anstatt des vollen Drittels des Bauauf­wands einen festen Beitrag von 4500 ^ zu verwilligen.

Beschluß:

den Antrag des Bezirksrats zu genehmigen.

8 8 .

Von den Gemeinden Calw. Sommenhardt. Speßhardt, Rötenbach. Emberg. Zaoelstein wird die Ueberbrückung des Rötelbachs beim Uebergang der Bizinalstraße Calw-Zaoelstein angestrebt. Die Kosten sind vom Oberamtswegmeister veranschlagt zu 1600