a) als ordentliche Mitglieder:

1. Oekonom Fahrion auf Hof Dicke,

2. Güterbeförderer Bauer in Calw,

3. Gemeindepfleger Weiß in Althengstettt;

d) als Stellvertreter:

1. Hans Oettinger. Landwirt in Calw,

2. Gottlob Moros, Nappenwirt in Calw,

3. Jakob Keppler, Bauer in Liebelsberg.

8 4L.

Die Amtsversammlung stellt für Ausführung einer zweispännigen Kariolpost von Calw über Würzbach nach Agenbach einen entsprechenden Beitrag aus der Amtspflege unter der Bedingung in Aussicht, daß auch die beteiligten Gemeinden einen solchen leisten und bevollmächtigt den Ausschuß, je nach Umständen einen Beitrag bis zur Höhe von 600 ^ pro Jahr zuzusichern.

8 45.

Der Antrag des Ausschusses, der Gemeindepflege Altburg zu den Kosten des Straßenbaues Calw Altburg einen Amtskörperschaftsbeitrag von '/» mit 3627 ^ 64 iZ zu verwilligen und die Amtspflege zur Ausbezahlung dieses Betrags zu ermächtigen, wird von der Amtsversammlung genehmigt.

8 46.

Der Antrag des Ausschusses, den Amtsversammlungsausschuß zu ermächtigen, sobald Schlußabrechnung über den Straßenbau GechingenDeufringen vorliegt, das statutenmäßige Drittel an dem Mehraufwand zur Zahlung an die Gemeindepflege Gechingen anzuweisen, wird von der Amtsversammlung genehmigt.

8 47.

Die Amtsversammlung genehmigt den Antrag des Ausschusses, der Stadtgemeinde Calw zu den Kosten des Straßenballes CalwAltburg außerhalb Etters den statutenmäßigen Amtskörperschaftsbeitrag von '/? des Gesamtaufwands mit 5190t ^ 14 zu verwilligen und die Amtspflege zur Ausbezahlung des Nestbeitrags zu ermächtigen.

8 48.

Der Antrag des Ausschusses, der Gemeindepflege Oberriedt an den Kosten des Straßenbaues Calw Altburg den statutenmäßigen Amtskörperschastsbeitrag von '/s mit 1361 80 -rZ zu verwilligen, und die

Amtspflege zur Ausbezahlung dieses Betrags zu ermächtigen, wird von der Amtsversammlung genehmigt.

8 49.

Mit Rücksicht auf die große Gefahr, welche die Fahrgeschwindigkeit der Motorfahrzeuge für das Publikum im Gefolge hat, wünscht die Amtsversammlung dringend die Erlassung ortspolizeilicher Vorschriften in den Gemeinden des Bezirks.

8 50 .

Die Amtsversammlung beschließt, der Anregung des Erlasses des K. Ministeriums des Innern vom 19. April 1904 betr. die Verwilligung von Stiftungsgeldern für die Unterbringung bedürftiger Lungenkranker in Heilstätten aus Mitteln der Amtskörperschaft eine Folge nicht zu geben, da die Amtskörperschaft nicht die nötigen Mittel hiefür besitzt.

Diesen Auszug beglaubigt:

Gesehen:

K. Oberamt.

Voelter.

Schriftführer:

Schultheiß Hilligardt.