Ablehnung eines Gesuchs der Gemeinde Deckenpfronn um Verwilligung eines Beitrags für Her­stellung der durch Höckwasser beschädigten Nachbarschaftsstraße DeckenpfronnGültlingen; Genehmigung des Ausschnßbeschlusses vom 10. März 1893 auf Überlassung des bei Verteilung des Staatsbeitrags zur Unterhaltung von Nachbarschaftsstraßen pr. 1892/93 unter Anwendung eines Umlagebetrags von 28,5 H per Mark übrig bleibenden Betrags von 49 ^ 35 an die in bedrängten Vermögensverhältnissen befindliche Gemeinde Neuhengstett werden von der Amtsversammlung zum Beschluß erhoben.

15) Dem Antrag des Verwaltungsausschusses der Krankenpflegeversicherung entsprechend, wurde das von dem Herrn Vorsitzenden für den Bezirk Calw auf Grund Erlasses des K. Ministeriums des Innern vom 7. Juni d. I. und in Ausführung des Reichsgesetzes vom 10. April 1892 und 12. Mai 1893 entworfene Statut der Krankenpflegeversichernng genehmigt.

Diesen Allszug beglaubigt:

Gesehen:

K. Oberamt

Laug.

Amtsversammlurrgs-Aktuar

Stadtfchuktyeiß Kaffner.