kk. Eine gemeinsame Meldestelle wird nicht errichtet, die An- und Abmeldungen der Arbeitgeber haben in den sämmtlichen Gemeinden bei dem Ortsvorsteher zu erfolgen, der sie an den Vorstand einsendet. Bei demselben Beamten sind auch die Unterstützungs-Ansprüche anzubringen, der sie prüft, dem Vor­stand einsendet und Unterstützungen in dringenden Fällen vorläufig gewährt. Ueber die Beschaffung der hiezu erforderlichen Mittel wird das Statut Näheres enthalten.

1>I>. Es ist daran festzuhalten, daß vorbehaltlich der Bestimmung in § 7, 1 des Reichsgesetzes in Krank­heitsfällen in der Regel freie Kur und Verpflegung im städtischen Krankenhause Calw, mit dessen Verwaltung die Bezirkskrankenkasse Hierwegen sich näher benehmen wird, gereicht wird.

Die Bestimmungen lk u. üb werden durch das auszustellende Statut noch nähere Regelung erfahren. Ebenso wird im Kassenstatut darüber Bestimmung getroffen werden, ob der Kranke für verpflichtet erklärt wird, falls es sein Zustand erlaubt, sich dem zu bestellenden Arzt in dessen Wohnsitz persönlich zu stellen und wie die Krankencontrole je in den einzelnen Landorten ausgcübt werden soll, e. Die Amtsversammlung beauftragt den oben, Z. t> ee, erwähnten Ausschuß mit der Vertretung des weiteren Communal-Verbandes, für den Fall daß weitere Berathungen und Beschlußfassungen beim Vollzug des vor­liegenden Reichsgesetzes erforderlich werden sollten.

ä. Eine Befreiung der in 8 52, Abs. 2, des Neichsgesetzes bezeichnten Arbeitgeber von der Verpflichtung zn Leistung von Beiträgen wird nicht statuirt.

6. Es wird fernerhin bei Aufstellung von Distriktsärzten und Abschluß vou Dienstverträgen mit solchen, die Rücksicht auf die Ortskrankenkasse nicht außer Acht gelassen werden, s. Sämmtliche Ortsvorsteher der Landgemeinden erklären sich zu unentgeltlicher Besorgung des Einzugs der Kassenbeiträge und entsprechender Ausübung der Kranken-Conlrole bereit.

In den all b cc genannten Ausschuß wurden gewählt:

1) Stadtschultheiß Schuldt in Calw,

2) Schultheiß Scholl in Unterreichenbach,

3) Gemeinderath Zahn in Calw,

4) Schultheiß Lörcher in Oberkollwangen,

5) Gemeinderath Eugen Staelin in Calw,

6) Stadtschultheiß Rau in Liebenzell,

7) Schultheiß Ziegler in Gechingen.

Als Ersatzmänner wurden die Ersatzmänner des Amtsversammlungs-Antzschusses bestimmt.

Zur Beglaubigung dieses Auszugs:

Gesehen

I^mtsVer-sLrrnmtungs-AKLrrcrr::

I. V.:

StadtlHuttkeiß Kaffner.

K. Hvevcrmt. Zlarkand.