11) Verathung des Amtskörperschafts-Etats pro 1884/85. Vorangeschlagen sind die

Einnahmen zu.

Ausgaben zu.

4,164

28,007

.16 45 H ,, 53 ,»

23,842 99 H.

» 23

22

21

l 4 »

mit 26 Stimmen, 25 ..11

Deficit

Von der Amtsversammlung wird, vorbehaltlich der Genehmigung der Kön. Krcisregierung. beschlossen einen Amtsschaden von 20,000 ^ anzulegen. Der Mehrbetrag des Deficits soll den verfügbaren Restmitteln der Oberamtspflege entnommen werden.

12) Wahl des Amtsversammlungs-Ausschusses.

a. Ordentliche Mitgkieder:

1) Lörcher, Schultheiß in Oberkollwangen mit 26 Stimmen.

2) Ziegler, Schultheiß in Gechingen

3) Scholl, Schultheiß in Unterreichenbach

4) Schuldt, Stadtschullheiß in Calw

5) Nau, Stadtschultheiß in Liebenzell

d. Ersatzmänner:

1) Claus, Schultheiß in Oberhaugstett

2) Wagner, Wilhelm, Gemeinderath in Calw

3) Stahl, Schultheiß in Ostelsheim

13) Wahl der Landarmenkommission. Außer obigen Mitgliedern des Ausschusses wurden durch Wahl

berufen:

a. ats ordentliche Mitglieder.

1) Kraushaar, Jmanuel, Kaufmann in Calw.

2) Hayd, Heinrich, Stadtpfleger in Calw.

b. Ersatzmänner.

1) Staelin, Karl, Kaufmann in Calw,

2) Keller, Johannes, Gemeinderath in Calw.

14) Wahl der Mitglieder der Oberamtswahlkommission für eine etwaige Landtags-Wahl.

a. Ordentliche Mitglieder:

1) Schultheiß Greiner in Hirsau,

2) Gemeinderath Wagner in Calw,

3) Bürger-Ausschuß-Obmann Wöhrle in Calw,

4) Bürger-Ausschuß-Mitglied Gottlieb Beeri in Hirsau.

d. Ersatzmänner:

1) Stadtschultheiß Hermann in Neubulach,

2) Schultheiß Ernst in Stammheim,

3) Bürger-Ausschuß-Obmann Zeiler in Stammheim,

4) Bürger-Ausschuß-Obmann Weiß in Althengstett.

!5) Wahl der Commission zu Verkeilung der Quartierlast.

a. Ordentliche Mitgkieder:

1) Greiner, Schultheiß in Hirsau,

2) Wagner, Wilhelm, Gemeinderath in Calw.

d. Ersatzmänner:

1) Ziegler, Schultheiß in Gechingen,

2) Federhaff, Wilhelm, Gemeinderath in Calw.

16) Zu Ausführung des Kranken-Versicherungs-Gesetzes werden von der Amtsversammlung folgende Beschlüsse gefaßt:

s. Die in 8 2 des Reichs-Gesetzes bezeichnten Personenklassen werden dem Versicherungszwang vorerst nicht unterworfen.

b. Es wird die Errichtung einer gemeinsamen Ortskrankenkasse für den Bezirk angeordnet. Zu dessen Ausführung wird gemäß § 29 der Ministerial-Versügung vom 1. Dezember 1883 weiter beschlossen: rm. Die gemeinsame Ortskcankenkasie soll für die Versicherungspflichtigen sämintlicher Gewerbszweige oder Betriebsarten errichtet werden, mit Ausnahme derjenigen. für welche Vetriebskrankenkassen errichtet werden.

üb. Der Sitz der zu errichtendenBezirks-Krankenkasse" ist Calw.

ne. Die Wahrnehmung der im Reichsgesetz den Gemeindebehörden übertragenen Obliegenheiten, insbesondere die Errichtung des Statuts wird einem von der Amtsversammlung zu diesem Zwecke zu wählenden Ausschuß von 7 Mitgliedern der Amtsversammlung übertragen, rill. Die Aussicht über.die Bezirkskrankenkasse soll der Gemeindebehörde Calw übertragen werden, es. Die Verwaltung der Kasse wird dem von der General-Versammlung zu wählend.« Vorstand über­tragen.