II. Verhandlung vom s. April 1877.

1) Wahl der Rathschreibers Hafsner in Calw zum Verwahrer der Capitalbriese der Oberamt«- Pflege und Aussetzung einer Belohnung von 20 ^ siir die damit verbundenen Geschäfte.

2) Feststellung der Belohnung des Rechners der Bezirlspostiverthzeichen auf 50 l.k

3) Wahl eines bürgerlichen Mitglieds der OtL> e,r-Ersa tz - Commissi on und zweier Stellvertreter.

s) ordentliches Mitglied:

Sladtschuitheiß Schuidt in Calw, b) Stellvertreter:

Eugen Staelin in Calw.

Rathschreiber Haffner daselbst.

4) Wahl der Mitglieder einer Pferd e« Musterung s - Co m m ii s i o n zur Besorgung der Ge­schäfte der revidirten Pferdeaushebungs'ReglementS vom 10. Novbr. 1876.

s) ordentliche Mitglieder:

1) Wilhelm Wagner von Calw.

2) Schultheiß Clauß von Oberhaugstett.

3) Schultheiß Ziegler von Gechingen.

b) Stellvertreter:

1) Gut-pächter Fischer von Hof Dicke.

2) Andreas Mo ross, Kutscher in Calw,

3) Rathschreiber Maier in Deckenpfronn.

ü) Wahl der Taxatoren der Pferdeaushebungs-Commission:

s) ordentliche Mitglieder:

1) Schultheiß Lörcher in Oberkollwangen,

2) Gemeindsrath Rohm in Calw.

3) Schultheiß Stahl in Ostelsheim.

d) Stellvertreter:

1) Stadtschultheiß Heermann in Neubulach.

2) Schultheiß Schwämmle in Röthenbach.

3) Güterbeförderer Bauer in Calw

6^ Feststellung der Aoecsal-Entschädigung für die Pferds-Ration des Oberamtsarztes auf 4S0 -4L pr. Jahr.

7) Beschluß: dem Amts Verweser der hiesigen Oberamtsarztstelle aus die Dauer seiner Dienstleist' ung das Ratum der Aoersal-Entschärigung der Pferdsration an 450 ^ wie an dem Geldgehaltsbeitrag von 110 st. zu verwilligen.

8) Wahl des Stabsarztes Wilhelm Jrion von Calw zum Oberamts-Wundarzt und Feststellung des Jahresgehalts desselben auf 400 -4L, wofür derselbe zu folgenden Dienstleistungen verpflichtet ist:

a) zur unentgeltlichen chirurgischen und geburtshilflichen Behandlung der im Bezirke befindlichen Armen, mögen dieselben Neichsangehörige sein oder nicht, soweit nicht tie Ortswundärzte ein» zutreten haben,

d) zu unentgeltlicher chirurgischen Behandlung der Landjäger und der armen gerichtlichen und ober- amtlichen Untersuchungs-, Straf- und Transport-Gefangenen. oorkommenden Falles auch in ge- burtshilflicher Beziehung,

e) bei Behandlung armer Kranken auf dem Lande ist e« gestattet, der betreffenden Gemeinde die regulativmäßigen Reisekosten zu berechnen.

9) Wahl des Werkmeisters Kümmerle in Calw zum Stellvertreter des Oberamtsbau­meisters Nüßle für dessen sämmtliche Funktionen. Eintretenden Falles hat der Stellvertreter die regu« lativmäßigen Gebühren der Stelle an Diäten. Taggeldern rc. zu beziehen.

10) Dem vom K. Oberamte während der Dauer der Krankheit des Oberamts Wundarzts Schüler und nach dessen Tode als Stellvertreter bestellten Stabsarzt Jrion wurde von dem neu regulirten Wart- geld von 400 «4L das Ratum für die Zeit seiner Dienstleistung vom Todestage des rc. Schüler an verwilligt.

11) Die Entscheidung der Frage über Ermittlung eines Begräbnißplatzes für Thierleichen wurde bei der Schwierigkeit der Ermittlung eines angemessenen Platzes aus den Grund des Gutachtens des Ober- amts-PhyfikatS vertagt, zumal der Gegenstand zur Zeit kein praktisches Interesse hat.

12) Die Anschaffung eines Kleiderreinigungsapparats für die bei ihrer Einlieferung mit Ungeziefer behafteten Personen wird für nothwendig erkannt und genehmigt. An den Kosten übernimmt die Amts- Corporation und die Stadt je die Hälfte.

13) Die angemessene Herstellung der ganz von Feuchtigkeit durchdrungenen Wohnung des Ober­amtsdieners, wodurch die Gesundheit-Verhältnisse der Familie nothwendig Schaden leiden müssen, und Tapeten,