K Oberamt Calw.

Amts - VrrglrichimgstM» pro 18'°«,

scstgcslellt in der Sitzmip der Amts-Versammlung vom 24. Mai 1875.

1) Fuhrlobrrstaxe.

Dieselbe beträgt für jeden Kilometer Entfernung .... V 2 Mark.

zum Wenigsten aber im Ganzen ... 2 Maik.

2 ) Taxe für zu Fuß gebende Boten.

Für jeden Kilometer Entfernung werden gewährt .... 20 Pfennig,

im Ganzen nicht unter ...... 1 Mark.

3) Feuerrittstaxen

Für ein Pserv. welches den Feuerreiter trägt oder angespannt wird, passirt auf jeden Kilometer Entfernung

> V 2 Mark.

im Ganzen nicht unter .... 3 Mark.

Hiebei bleibt überall (1 3) der Rückweg außer Berechnung; doch werden überschießende Bruch- theilp eines Kilometers für einen volles Kilometer gerechnet.

Dauert die Abwesenheit von Hause über 8 Stunden. so werden zu obigen Belohnungen weiter vergütet für jedes einzelne Pferd . . . ,.2 Mark.

4) Prämien

Ohne Unterschied der Entfernung werden neben den oben bestimmten Sätzen noch folgende Prä­

mien für zulässig erkannt, und zwar:

s) für ilie «keuerreitor:

für den ersten mit einem Pferd auf dem Persammlungsplatz erscheinenden Reiter 2 Mark,

für den 2., 3. und 4. Reiter je. 1 Mark;

d) für liic Hugpferile:

für den 1 . Zug von 2 Pferden. 4 Mark.

für den 2. und 3. Zug je.Z Mark.

für den 4.. 5. und 6 . Zug je.2 Mark.

Auf einen Zug werden immer nur 2 Pferde gerechnet, so daß, wenn einer als erster mit 4 Pferden erscheint. derselbe die zwei ersten Prämien mit 7 Mark erhält.

Erscheint ein Zug von zwei verschiedenen Besitzern, so haben sich dieselben in die Prämie zu theilen.

Zur Beurkundung:

Ä. Oberami.

Doll.