K Oberamt Calw.
Amts - VrrglrichimgstM» pro 18'°«,
scstgcslellt in der Sitzmip der Amts-Versammlung vom 24. Mai 1875.
1) Fuhrlobrrstaxe.
Dieselbe beträgt für jeden Kilometer Entfernung .... V 2 Mark.
zum Wenigsten aber im Ganzen ... 2 Maik.
2 ) Taxe für zu Fuß gebende Boten.
Für jeden Kilometer Entfernung werden gewährt .... 20 Pfennig,
im Ganzen nicht unter ...... 1 Mark.
3) Feuerrittstaxen
Für ein Pserv. welches den Feuerreiter trägt oder angespannt wird, passirt auf jeden Kilometer Entfernung
— > V 2 Mark.
im Ganzen nicht unter .... 3 Mark.
Hiebei bleibt überall (1 — 3) der Rückweg außer Berechnung; doch werden überschießende Bruch- theilp eines Kilometers für einen volles Kilometer gerechnet.
Dauert die Abwesenheit von Hause über 8 Stunden. so werden zu obigen Belohnungen weiter vergütet für jedes einzelne Pferd . . . ,.2 Mark.
4) Prämien
Ohne Unterschied der Entfernung werden neben den oben bestimmten Sätzen noch folgende Prä
mien für zulässig erkannt, und zwar:
s) für ilie «keuerreitor:
für den ersten mit einem Pferd auf dem Persammlungsplatz erscheinenden Reiter 2 Mark,
für den 2., 3. und 4. Reiter je. 1 Mark;
d) für liic Hugpferile:
für den 1 . Zug von 2 Pferden. 4 Mark.
für den 2. und 3. Zug je.Z Mark.
für den 4.. 5. und 6 . Zug je.2 Mark.
Auf einen Zug werden immer nur 2 Pferde gerechnet, so daß, wenn einer als erster mit 4 Pferden erscheint. derselbe die zwei ersten Prämien mit 7 Mark erhält.
Erscheint ein Zug von zwei verschiedenen Besitzern, so haben sich dieselben in die Prämie zu theilen.
Zur Beurkundung:
Ä. Oberami.
Doll.